Sonntag, November 8, 2026
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Hessen und Bayern prüfen Folgen für AfD-Mitglieder im Staatsdienst

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AfD-Logo auf Parteitag (Archiv), via dts NachrichtenagenturWiesbaden/München (dts Nachrichtenagentur) – Nach der Entscheidung des Bundesamts für Verfassungsschutz, die AfD als gesichert rechtsextremistisch einzustufen, wollen Bayern und Hessen prüfen, ob AfD-Mitglieder noch Staatsbedienstete wie beispielsweise Polizisten sein können.

„Wir werden prüfen, inwieweit die Einstufung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz Auswirkungen auf AfD-Mitglieder und Funktionäre im öffentlichen Dienst hat“, sagte Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) der „Bild“ (Samstagausgabe). „Unsere Mitarbeiter in Polizei und Verwaltung müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für unsere freiheitlich demokratische Grundordnung eintreten.“

Poseck will eine bundesweit einheitliche Linie erreichen. „Deshalb werde ich das Thema kurzfristig zum Gegenstand der nächsten Innenministerkonferenz im Juni in Bremerhaven machen“, sagte Poseck.

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) wird ebenfalls Folgen für AfD-Mitglieder im Staatsdienst prüfen. „Wir müssen auch prüfen, welche Konsequenzen diese Einstufung für die Tätigkeit von AfD-Mitgliedern im öffentlichen Dienst haben muss“, sagte er der Zeitung.


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Nach Einstufung: Bundesländer diskutieren über AfD-Verbotsverfahren

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AfD-Logo (Archiv), via dts NachrichtenagenturBerlin (dts Nachrichtenagentur) – In den Bundesländern hat nach der Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ durch den Verfassungsschutz die Diskussion über ein mögliches Parteiverbot an Fahrt aufgenommen. Neben Bundestag und Bundesregierung haben auch die Länder – über den Bundesrat – die Möglichkeit, einen Verbotsantrag stellen. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit von Parteien entscheidet nach einem Antrag letztlich das Bundesverfassungsgericht.

Der Ministerpräsident von Schleswig-Holstein, Daniel Günther, fordert ein solches Verbotsverfahren gegen die AfD, sieht aber den Bund in der Pflicht. „Der Bund muss jetzt zügig ein Verbotsverfahren einleiten, um unsere Demokratie zu schützen“, sagte der CDU-Politiker am Freitag dem „Spiegel“. Die AfD lasse „schon lange keinen Zweifel an ihrer verfassungsfeindlichen Gesinnung“. Die Einstufung des Verfassungsschutzes sei daher „keine Überraschung, aber sie bringt Klarheit“, so Günther. Die Partei sei „eine Bedrohung für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung, und sie gefährdet unseren gesellschaftlichen Frieden.“

Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) begrüßt die Einstufung der gesamten AfD als gesichert rechtsextrem. „Ein Parteiverbotsverfahren ist nicht zwangsläufig die Folge dieser Einstufung“, sagte sie dem „Stern“. Die Entscheidung über die Einleitung liege „bei den antragsberechtigten Verfassungsorganen und ist eine politische Entscheidung“, sagte die Ex-Verfassungsschützern. „Die Einstufung des Verfassungsschutzes wird dabei eine wesentliche Rolle spielen.“

Badenberg selbst hatte einst im Bundesamt für Verfassungsschutz die Einstufung der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall vorangetrieben und war zuletzt dessen Vize-Präsidentin. „Der Verdacht hat sich bestätigt: Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die AfD als gesichert rechtsextrem eingestuft“, sagte die heutige Justizsenatorin. „Diese Einschätzung bringt Klarheit für alle Beteiligten und ist eine Konsequenz der zunehmenden Radikalisierung der Partei in den vergangenen Jahren.“

Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) schloss sich Günthers Forderung nach einem Verbotsverfahren an. „Ich habe die Einstufung der AfD so erwartet“, sagte er dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Samstagausgaben). „Und ich finde sie auch richtig. Die Beweislage ist erdrückend. Jetzt ist die Zeit reif für ein Verbotsverfahren.“ Auch Maier will eine Initiative durch den Bund. „Ich würde die Bundesregierung sehr bitten, sich dieser Frage intensiv zu widmen und zu entscheiden, ob sie ein Verbotsverfahren anstrebt. Wir stehen in Thüringen Gewehr bei Fuß und sind in der Lage, umfassendes Material zur Verfügung zu stellen.“

Für ein erfolgreiches Verbotsverfahren müssten drei Voraussetzungen erfüllt sein, so der SPD-Politiker. Eine Partei müsse die Menschenwürde verletzen, mächtig genug sein, um ihre Ziele durchzusetzen, und aggressiv-kämpferisch gegen den demokratischen Rechtsstaat vorgehen. Alle drei Voraussetzungen seien in diesem Fall erfüllt.

Der Oppositionsführer und SPD-Fraktionschef im Düsseldorfer Landtag, Jochen Ott, sieht eine gestiegene Wahrscheinlichkeit für ein Verbotsverfahren. Seit bald acht Jahren vergehe im Düsseldorfer Landtag keine Plenarwoche, in der aus der Ecke der AfD-Fraktion keine menschenverachtenden, rassistischen oder demokratiefeindlichen Angriffe kommen. „Da hat sich nichts normalisiert, er wird immer schlimmer“, sagte er der „Rheinischen Post“ (Samstagausgabe). „Insofern wird meiner Meinung nach auch ein Verbotsverfahren jeden Tag etwas wahrscheinlicher.“

Die SPD-Landtagsfraktion in Bayern sprach sich für ein Verfahren aus. Die AfD lehne das Grundgesetz ab und stelle eine Gefahr für die Demokratie dar. „Ich erwarte, dass wir nun schnellstmöglich ein Verbotsverfahren gegen die AfD prüfen“, so Fraktionschef Holger Grießhammer

Die Freien Wähler Rheinland-Pfalz sehen in der Entscheidung des Verfassungsschutzes, die AfD als gesichert rechtsextremistisch einzustufen, einen klaren Beleg für die Radikalisierung der Partei. Zugleich warnen sie vor Symbolpolitik und pauschaler Verbotsrhetorik, wie der Landesvorsitzende Christian Zöpfchen mitteilte. Zöpfchen sagte, dass die Freien Wähler eine pauschale Verbotsmentalität entschieden ablehnen. Viele Bürger empfänden die Einstufung der AfD als Bevormundung und Misstrauen gegenüber dem Wählerwillen. Ein Parteiverbot habe zudem extrem hohe verfassungsrechtliche Hürden. Ein Verbotsdiskurs spiele der AfD eher in die Karten, da sie sich so als Opfer staatlicher Willkür inszenieren könne.

Die Vorsitzende der BSW-Landtagsfraktion in Sachsen, Sabine Zimmermann, erklärte, dass Verbotsdiskussionen ihrer Ansicht nach kontraproduktiv wirkten. Die Stärke der AfD führe sie auf schlechte Politik der vergangenen 15 Jahre zurück. Probleme in Bereichen wie Bildung, Gesundheit und Migration hätten sich verschärft und müssten gelöst werden.

Der Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen, Hendrik Wüst, sprach nicht über die Einleitung eines Verbotsverfahrens, bezeichnet die AfD jedoch als Hauptgegner aller demokratischen Parteien. Die Einstufung sei „eine sehr deutliche fachliche Bewertung, mit der alle demokratischen Kräfte umgehen müssen“, sagte der CDU-Politiker dem „Spiegel“. „Der AfD die Existenzgrundlage zu entziehen, ist zentrale Aufgabe aller Demokraten. Das gelingt am besten dadurch, indem die Probleme der Menschen gelöst werden – sachlich, fundiert und wirkungsvoll.“ Er sei überzeugt, dass die neue Bundesregierung diese Aufgabe beherzt annehmen werde.

Nordrhein-Westfalens stellvertretende Ministerpräsidentin Mona Neubaur (Grüne) verwies auf die in der Verfassung festgeschriebenen Mittel gegen Verfassungsfeinde – ohne allerdings explizit die in Artikel 21 festgeschriebene Möglichkeit eines Parteienverbots zu nennen. „Das Manifest unserer Freiheit, unser Grundgesetz, wurde von seinen Müttern und Vätern mit robusten Schutzmechanismen ausgestattet“, sagte sie der „Rheinischen Post“ (Samstagausgabe). „Wir sind in der Lage, uns zu wehren – und sollten das jetzt auch unter Beweis stellen.“ Es sei an der Zeit, dass die Demokratie denen ihre Zähne zeige, die sie abschaffen wollten.

Selbstkritisch fügte die Grünen-Politikerin hinzu: „Vollkommen klar ist doch: Es gibt eine große Unzufriedenheit in der Bevölkerung, viele Probleme sind in den vergangenen Jahrzehnten nicht angegangen oder gelöst worden. Das muss sich ändern.“ Die Bürger müssten wieder einen Staat erleben, der einfach funktioniere. „Unabhängig davon ist aber jeder, der die AfD jetzt weiter politisch normalisiert, mindestens naiv – oder stört sich schlimmstenfalls nicht an ihren radikalen, menschenverachtenden und antidemokratischen Phantasien.“

Der nordrhein-westfälische Innenminister Herbert Reul (CDU) hat die Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ als „notwendig und richtig“ bezeichnet. „Diese Einstufung kommt nicht überraschend“, sagte er dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Samstagausgaben). „Sie ist die logische Konsequenz aus vielen Gerichtsentscheidungen, die vorliegen – unter anderem das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen.“ Die habe nach langer Prüfung der vorliegenden Hinweise die Einschätzungen des Bundesamtes für Verfassungsschutz bestätigt. „Die offizielle Einstufung einer solchen Partei ist ein notwendiger und richtiger Schritt zum Schutz unseres Zusammenlebens. Wer systematisch gegen Menschenwürde und Rechtsstaatlichkeit hetzt, darf nicht länger hinter bürgerlicher Fassade agieren. Das Bundesamt für Verfassungsschutz erfüllt seine Aufgabe, indem es die Bedrohung durch diese Partei sichtbar macht.“

Der Präsident des thüringischen Landesamtes für Verfassungsschutz, Stephan Kramer, hat die Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ begrüßt. „Die Einstufung als erwiesen extremistische Bestrebung der AfD im Bund durch das Bundesamt für Verfassungsschutz ist folgerichtig und konsequent, wenn man die bisherige Entwicklung der Partei, vor allem nochmal in den letzten Monaten, anhand der tatsächlichen Anhaltspunkte bewertet“, sagte er dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Samstagausgaben). „Der Verfassungsschutz ist deshalb weder Meinungspolizei noch ein angebliches Instrument des Regierungsschutzes, der unliebsame politische Konkurrenz ausschalten soll, sondern folgt seinem gesetzlichen Auftrag und hat dies auch gerichtlich nachprüfbar dargelegt.“

Es zeige sich, „dass unsere Demokratie wehrhaft ist und die Behörden gewissenhaft ihren gesetzlichen Auftrag erfüllen, auch wenn es manchmal etwas länger dauert“, so Kramer. „Qualität geht eben vor Schnelligkeit, gerade bei einem so wichtigen Thema wie der Bewertung von nach Artikel 21 Grundgesetz besonders geschützten Parteien.“

Parteien, die „nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden“, sind nach Artikel 21 des Grundgesetzes verfassungswidrig.


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Verfassungsschutz-Einstufung befeuert Diskussion um Umgang mit AfD

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Logo auf AfD-Parteitag (Archiv), via dts NachrichtenagenturBerlin (dts Nachrichtenagentur) – Nach der Einstufung der AfD als gesichert rechtsextrem durch den Verfassungsschutz hat die Diskussion über den Umgang mit der AfD an Fahrt aufgenommen. Der amtierende Bundesjustizminister Volker Wissing hat die Einstufung begrüßt und vor einer Zusammenarbeit gewarnt. „Das Bundesamt für Verfassungsschutz ist überzeugt, dass es sich bei der AfD um eine gesichert rechtsextremistische Partei handelt“, sagte der parteilose Politiker dem „Tagesspiegel“ (Samstagausgabe). Er habe keinen Zweifel, „dass das Bundesamt seine Einstufung sehr gründlich vorbereitet hat“.

Es sei das gute Recht der AfD, gegen die heutige Einstufung des Verfassungsschutzes juristisch vorzugehen. „Deutschland ist ein Rechtsstaat.“ Am Ende würden unabhängige Gerichte darüber entscheiden, ob die Einstufung des Verfassungsschutzes rechtlich Bestand habe.

Zu einem möglichen Verbotsverfahren gegen AfD äußerte sich Wissing nicht. Er sprach sich jedoch deutlich gegen jede Zusammenarbeit demokratischer Parteien mit der AfD aus. „Für mich persönlich ist klar: Wer einer Normalisierung von rechtsextremistischen Positionen das Wort redet, handelt in höchstem Maße verantwortungslos“, sagte Wissing. Das Grundgesetz kenne keine Staatsbürger erster und zweiter Klasse. „Alle Deutschen sind für das Grundgesetz gleich, egal wo sie, ihre Eltern oder Großeltern geboren wurden. Mit politischen Gruppierungen, die das nicht vorbehaltlos akzeptieren, darf es keine Zusammenarbeit geben.“

Die SPD-Politikerin Reem Alabali-Radovan fordert nach der Hochstufung der AfD durch den Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextrem“ ein „entschlossenes Handeln“. „Das entscheidende Gutachten liegt endlich vor“, sagte die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Integration und Flüchtlinge sowie für Antirassismus am Freitag der „taz“. Nun müsse die „ernsthafte und gründliche Vorbereitung“ eines Parteiverbotsverfahrens eingeleitet werden.

„Die Beweislage ist mehr als erdrückend“, so Alabali-Radovan. Es gebe „keine Ausreden mehr“, sondern brauche entschlossenes Handeln „mit aller Härte des Rechtsstaats und allen zur Verfügung stehenden Mitteln“, so Alabali-Radovan weiter. „Wir dürfen diese Partei nicht normalisieren, denn sie ist eine Gefahr für unser friedliches Zusammenleben und unsere Demokratie“, sagte Alabali-Radovan.

Der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Günter Krings (CDU), nannte die Entscheidung wenig überraschend. „Es war angesichts der anhaltenden Radikalisierung der AfD nicht überraschend, dass der Verfassungsschutz früher oder später zu dieser Einschätzung kommen würde“, sagte er der „Welt am Sonntag“. Zugleich zeigte er sich zögerlich hinsichtlich eines möglichen Verbotsverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht. „Es gibt keinen Automatismus. Die Entscheidung bleibt politisch – und dabei müssen wir berücksichtigen, dass die AfD sich dann noch stärker als Opfer inszenieren würde und davon profitieren könnte.“

Der Arbeitnehmerflügel der CDU spricht sich hingegen für ein sofortiges Verbotsverfahren gegen die AfD aus. „Der Verfassungsschutz stellt jetzt endlich klar, was längst Gewissheit war: die AfD ist eine verfassungsfeindliche Partei“, sagte der geschäftsführende Bundesvorstand der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft Deutschlands (CDA) dem „Stern“. Die Partei wolle die Demokratie zerstören und spalte die Gesellschaft.

Die Einschätzung des Verfassungsschutzes liefere jetzt „die notwendige Grundlage“ für ein Verbotsverfahren. „Die CDA Deutschlands spricht sich daher für ein sofortiges Verbotsverfahren der AfD aus.“ Außerdem dürfe es für die Partei keine staatliche Finanzierung mehr geben. „Solange die Rechtsextremen weiter ungehindert ihre Parolen und Lügen über die Sozialen Medien verbreiten und dort sogar durch die Algorithmen massiv verstärkt werden, werden sie immer erfolgreicher.“

Mit besserer Politik allein werde es „extrem schwer“, dagegen zu halten. „Unsere konsensorientierte Demokratie hat diesen Spaltpilzen im Zeitalter von digitaler Desinformation nur wenig entgegenzusetzen“, erklärt der geschäftsführende CDA-Bundesvorstand weiter. Ein Verbot sei daher der richtige Weg. „Das wird ein großer gesellschaftlicher Kraftakt, den wir jetzt wagen sollten, um Schlimmeres zu verhindern.“

Mitglieder im Geschäftsführenden Bundesvorstand der CDA sind etwa deren Vorsitzender Dennis Radtke, die Bundestagsabgeordneten Axel Knoerig und Stefan Nacke. Ehrenvorsitzender des CDA ist NRW-Sozialminister Karl-Josef Laumann.

Der Juso-Vorsitzende Philipp Türmer fordert die neue Bundesregierung dazu auf, ein AfD-Verbotsverfahren in Betracht zu ziehen. „Diese Regierung kann ein Verbotsverfahren beantragen“, sagte Türmer dem „Stern“. „Sobald sich die neue Regierung gebildet hat, muss dieses Thema auf den Kabinettstisch.“

Der Vorsitzende der SPD-Jugend mahnte, den „rechtsextremen Nährboden“ sehr schnell trockenzulegen. „Das Vorgehen muss nun klar sein“, forderte Türmer. „Konservative Kräfte müssen damit stoppen, diese Partei wie jede andere zu behandeln und sie zu legitimieren.“ Die künftige schwarz-rote Regierung müsse Maßnahmen zum Schutze der Demokratie ergreifen, forderte der Jungsozialist, der die AfD als eine „Bedrohung für Staat und Gesellschaft und für alle demokratisch denkenden Menschen“ bezeichnet.

Die SPD-Politikerin Carmen Wegge geht davon aus, dass ein neuer Verbotsantrag gegen die AfD im Bundestag mehr Unterstützer finden würde als bei dem gescheiterten Versuch im Januar. „Wenn man sich die Diskussionen in den letzten Monaten angeschaut hat, dann gab es ja häufig Zweifel darüber, ob denn schon ausreichend gegen die AfD vorliegt, um tatsächlich auch den Beweis ihrer Verfassungsfeindlichkeit führen zu können. Die Hochstufung durch den Verfassungsschutz ist ein Signal, dass zumindest für diese Einschätzung ausreichendes Material vorliegt“, sagte sie der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“. Sie erwarte „definitiv“ mehr Unterstützung.

Wegge, die im Winter zu den Initiatorinnen des fraktionsübergreifenden Gruppenantrags für ein Verbotsverfahren gehörte, sagte, auch die Union bewege sich in der Frage. „CDU und CSU sind klar demokratische Parteien, die auf die Demokratie verpflichtet sind. Ich gehe davon aus, dass sich die Union jetzt mit einem AfD-Verbotsverfahren beschäftigen wird. Ich habe Signale gehört, dass man sich mit dem Thema auseinandersetzen will.“ Auch von der SPD, deren Spitzenpolitiker den Verbotsantrag im Winter nicht unterstützt hatten, erwartet Wegge Bewegung. „In der SPD gab es noch nie einen Dissens, dass man sich Demokratiefeinden entgegenstellen muss. Nun sagt der Verfassungsschutz, dass die AfD gegen zentrale Elemente der Demokratie verstößt. Wir haben das nun schwarz auf weiß. Ich bin mir sicher, dass die SPD nun geschlossen vorgehen wird“, sagte sie.

Der SPD-Innenpolitiker Helge Lindh hat seine Fraktion aufgefordert, über die Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens zu diskutieren. „Jetzt ist der Zeitpunkt, um das AfD-Verbotsverfahren erneut in den Fraktionen zu thematisieren. Wir müssen beraten, wie wir mit den bisherigen Anträgen zur Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens umgehen“, sagte Lindh der „Welt am Sonntag“. Denkbar seien „Anträge der Koalitionsfraktionen oder Gruppenanträge, denen sich alle Abgeordneten ohne Fraktionsdisziplin anschließen können“. Auch die Bundesregierung und der Bundesrat seien aufgefordert, sich mit dem Thema zu befassen.

„Viele Abgeordneten sagten in der Vergangenheit, dass sie die Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch für wesentlich halten, um über ein Verbotsverfahren zu diskutieren“, sagte Lindh weiter. Diese Einstufung liege nun vor. „Wann, wenn nicht jetzt aufgrund der Einstufung, sind wir ohne Aktionismus zu Klärungen aufgefordert? Wenn wir demnächst nicht innerparlamentarisch strukturiert, sorgfältig und ohne Vorwürfe gegenüber Kritikern eines Prüfverfahrens über das Instrument eines Verbotsverfahrens intensiv debattieren, dann brauchen wir gar nicht mehr darüber zu reden, dass wir den entsprechenden Artikel in der Verfassung haben“, sagte Lindh. „Aus meiner persönlichen Sicht haben wir einen Verfassungsauftrag, Wege zum AfD-Verbotsverfahren zu prüfen und ein solches einzuleiten, wenn die Bedingungen vorliegen.“

Der Mitinitiator eines AfD-Verbotsverfahrens, Marco Wanderwitz (CDU), sieht nun bessere Voraussetzungen für ein Verbot der Partei. „Ich denke schon, dass die heutige Hochstufung seitens des Bundesamts für Verfassungsschutz, die ja auf über 1.000 Seiten mit Fakten hinterlegt ist, eine neue Lage geschaffen hat. Und insofern wird auch diese Debatte meiner Einschätzung nach jetzt anders geführt werden als in den letzten Tagen“, sagte Wanderwitz den Sendern RTL und ntv.

Wanderwitz, der aus Gründen der Sicherheit 2025 nicht mehr für ein Bundestagsmandat kandidierte, sieht ein Verbot der Alternative für Deutschland als effektivstes Mittel, um Menschen für Parteien der demokratischen Mitte zu begeistern. Er sei überzeugt davon, dass es faktisch unmöglich ist, die übergroße Zahl der Wähler der AfD, „auch diejenigen unter ihnen, die kein gesichert rechtsextremistisches Weltbild haben, wieder anzusprechen für demokratische Parteien, solange es die AfD gibt“, sagte er. „Und deswegen muss die AfD sozusagen ausgeschaltet werden, wenn wir da Erfolg haben wollen“, so Wanderwitz.


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1. Bundesliga: Heidenheim und Bochum torlos

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Kevin Müller (1. FC Heidenheim) (Archiv), via dts NachrichtenagenturHeidenheim (dts Nachrichtenagentur) – Der 1. FC Heidenheim und der VfL Bochum haben sich zum Auftakt des 32. Spieltags der 1. Bundesliga in der Voith-Arena mit 0:0 getrennt. In einer von hoher Intensität geprägten Begegnung standen sich zwei gut organisierte Defensivreihen gegenüber, sodass klare Torchancen Mangelware blieben. Kurz vor der Halbzeit erhielt Georgios Masouras wegen eines taktischen Foulspiels die Gelbe Karte (45.+1), während Heidenheims Torhüter Kevin Müller nach einem heftigen Zusammenprall in der 50. Minute verletzungsbedingt ausgewechselt werden musste.

Bochum hatte in der 66. Minute die beste Gelegenheit, als Myron Boadu nach einem schnellen Umschaltspiel aus kurzer Distanz nur den Pfosten traf. Beide Trainer versuchten in der Schlussphase mit zahlreichen Wechseln, neue Impulse zu setzen: Heidenheim brachte unter anderem Mathias Honsak und Budu Zivzivadze, Bochum reagierte mit Gerrit Holtmann und Moritz Broschinski. Trotz der personellen Umstellungen blieb die Partie torlos, was für beide Teams im Kampf um den Klassenerhalt einen bitteren, aber letztlich verdienten Punktgewinn bedeutete.


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Eine Tote nach Vorfall in Stuttgart – Polizei geht von Unfall aus

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Polizei (Archiv), via dts NachrichtenagenturStuttgart (dts Nachrichtenagentur) – Nachdem in Stuttgart am Freitagabend ein Fahrzeug in eine Menschengruppe gefahren ist, ist eine 46-jährige Frau im Krankenhaus ihren Verletzungen erlegen. Das teilten Polizei und Staatsanwaltschaft am Abend mit.

Die Ermittler gehen vorerst von einem Unfall aus. „Nach aktuellem Ermittlungsstand liegen derzeit keinerlei Hinweise vor, die auf eine vorsätzliche Gewalttat oder ein Anschlagsgeschehen schließen lassen“, hieß es in einer Erklärung.

Nach Angaben der Beamten war gegen 17:50 Uhr an der Charlottenstraße ein 42 Jahre alter Mann mit einem schwarzen Geländewagen vom Typ Mercedes G-Klasse in eine Personengruppe gefahren und hatte dabei acht Personen verletzt, darunter drei schwer. Eine Person musste vor Ort reanimiert werden. Der Fahrer wurde zunächst festgenommen.

Der Vorfall weckte umgehend Erinnerungen an verschiedene Anschläge in den letzten Monaten. So waren in Magdeburg oder München Attentäter absichtlich in Menschenmengen gefahren und hatten dabei jeweils mehrere Menschen getötet.


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2. Bundesliga: Paderborn siegreich – Münster demontiert Magdeburg

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Sitze mit Logo des FC Schalke 04 (Archiv), via dts NachrichtenagenturGelsenkirchen/Magdeburg (dts Nachrichtenagentur) – In der 2. Bundesliga hat der SC Paderborn den FC Schalke 04 zum Auftakt des 32. Spieltags mit 2:0 bezwungen und Preußen Münster hat den 1. FC Magdeburg mit 5:0 deklassiert.

In der Freitagabend-Partie in der Veltins-Arena brachte Raphael Obermair den SCP in der 40. Minute mit einem direkt verwerteten Volley aus dem Rückraum in Führung. Drei Minuten nach der Halbzeitpause erhöhte Marvin Mehlem, mustergültig von Ilyas Ansah in Szene gesetzt, in der 48. Minute per flachem Abschluss auf 2:0. Schalke fand daraufhin kaum noch ins Spiel zurück, sodass es beim verdienten Auswärtserfolg für Paderborn blieb.

In der Avnet-Arena legte Münster früh vor: Jorrit Hendrix köpfte in der 12. Minute eine präzise Hereingabe von Marc Lorenz zum 1:0 ein. Nur drei Minuten später verwertete Lorenz selbst einen Abpraller aus kurzer Distanz zum 2:0 (15. Minute). Nach einem Foul an Daniel Kyerewaa verwandelte Lorenz den fälligen Strafstoß in der 43. Minute zum 3:0.

Direkt nach Wiederanpfiff erhöhte Joshua Mees in der 52. Minute mit einem Weitschuss ins verwaiste Tor auf 4:0, und Daniel Kyerewaa machte in der 54. Minute mit seinem linken Innenrist zum 5:0-Endstand den Deckel drauf. Münster ließ über die gesamte Spielzeit rein gar nichts anbrennen und feierte einen beeindruckenden Kantersieg.


Foto: Sitze mit Logo des FC Schalke 04 (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Auto fährt in Stuttgart in Personengruppe

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Stuttgart (dts Nachrichtenagentur) – Die dts Nachrichtenagentur in Halle (Saale) verbreitet soeben folgende Blitzmeldung aus Stuttgart: Auto fährt in Stuttgart in Personengruppe. Die Redaktion bearbeitet das Thema bereits.

Weitere Details werden in wenigen Momenten gesendet.

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Auto fährt in Stuttgart in Menschengruppe

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Polizei am 01.05.2025, via dts NachrichtenagenturStuttgart (dts Nachrichtenagentur) – In Stuttgart ist am Freitagabend ein Fahrzeug in eine Menschengruppe gefahren. Das bestätigten Polizei und Rettungskräfte.

Der Vorfall ereignete sich gegen 18 Uhr am sogenannten Olgaeck. Dort ist unter anderem eine U-Bahn-Station, der Landtag ist etwa 500 Meter Luftlinie entfernt.

Nach ersten Informationen gibt es mindestens drei Verletzte. Der Fahrer wurde festgenommen. Weitere Details waren zunächst nicht bekannt.

So war nicht klar, ob die Person, die das Auto gesteuert hat, absichtlich in die Menschengruppe gefahren ist, oder ob es sich um einen Unfall handelt. In den letzten Monaten hatte es in verschiedenen Städten Anschläge solcher Art mit mehreren Todesopfern gegeben, so in Magdeburg oder München.


Foto: Polizei am 01.05.2025, via dts Nachrichtenagentur

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Dürr: Nicole Büttner soll FDP-Generalsekretärin werden

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FDP-Logo (Archiv), via dts NachrichtenagenturBerlin (dts Nachrichtenagentur) – Der Kandidat für den FDP-Vorsitz, Christian Dürr, will die Tech-Unternehmerin Nicole Büttner zur Generalsekretärin der Partei machen. „Wenn ich beim Bundesparteitag zum Vorsitzenden gewählt werde, schlage ich den Posten des Generalsekretärs vor“, sagte Dürr den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Samstagausgaben). „Ich freue mich sehr, dass Nicole Büttner sich dazu entschieden hat, mein Running Mate zu werden.“

Büttner sei eine erfolgreiche Unternehmerin im KI-Bereich und seit 20 Jahren Mitglied der FDP. „Ich möchte neue Wege gehen“, erklärte Dürr. „Denn in der Vergangenheit waren es meistens Berufspolitiker, die in der ersten Reihe standen – nicht nur in der FDP. Jetzt konnte ich mit Nicole Büttner eine profilierte und aktive Unternehmerin für mein Team gewinnen.“ Das künftige FDP-Präsidium werde „gleichermaßen aus erfahrenen und neuen Gesichtern bestehen“, kündigte Dürr an.

Büttner ist Unternehmerin und Investorin im Bereich Künstliche Intelligenz (KI). Unter anderem gründete sie das Berliner KI-Unternehmen Merantix Momentum, dessen Geschäftsführerin sie auch ist. Büttner, die im Schweizerischen Sankt Gallen, in Stockholm und Stanford (US-Bundesstaat Kalifornien) studierte, gehört dem Vorstand des Bundesverbands Deutsche Startups an. Sich selbst bezeichnet sie als „Unternehmerin, Ökonomin und Tech-Optimistin“. 2019 stand sie auf Platz 10 der FDP-Liste für die Europawahl, verpasste aber den Einzug.


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Chrupalla will "Thema Verfassungsschutz angreifen"

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Tino Chrupalla (Archiv), via dts NachrichtenagenturBerlin (dts Nachrichtenagentur) – Nach der Hochstufung der gesamten AfD als „gesichert rechtsextremistisch“, verspricht deren Co-Vorsitzender Tino Chrupalla gegen diese Entscheidung auch im Falle eines Wahlsiegs seiner Partei vorzugehen. „Wir werden es nur politisch klären, indem wir ein Innenministerium besetzen bei der nächsten Wahl“, sagte Chrupalla den Sendern RTL und ntv am Freitag. „Bei einer Landtagswahl wird das passieren. Und dann werden wir auch das Thema Verfassungsschutz angreifen.“

Ein möglicher AfD-Innenminister „würde sich mal genau anschauen, für was der Verfassungsschutz die letzten Jahre zuständig war“, so Chrupalla. „Vor allen Dingen würde er auch endlich uns die Unterlagen ausreichen, warum wir so eingestuft wurden.“

AfD-Mitgliedern, die im Staatsdienst arbeiten, verspricht der Co-Vorsitzende Unterstützung aus der Partei. „Deshalb bitte ich da wirklich auch unsere Mitglieder, ruhig zu bleiben“, so Chrupalla. „Wir haben uns immer für diese Mitglieder eingesetzt, vor sie gestellt. Das werden wir auch in Zukunft tun. Wir raten im Übrigen auch weiterhin unseren Mitgliedern und wir haben einen aktuell großen Mitgliederzulauf, dieses auszuhalten“, so Chrupalla.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte die AfD am Freitag „aufgrund der die Menschenwürde missachtenden, extremistischen Prägung der Gesamtpartei als gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft – dies ist die höchste mögliche Einstufung. Dem gesetzlichen Auftrag folgend habe man das Agieren der Partei in einem Gutachten an den zentralen Grundprinzipien der Verfassung gemessen: der Menschenwürde, dem Demokratieprinzip und dem Rechtsstaatsprinzip. Dabei seien neben der Programmatik und den Verlautbarungen der Bundespartei insbesondere die Äußerungen und sonstigen Verhaltensweisen ihrer Repräsentanten sowie ihre Verbindungen zu rechtsextremistischen Akteuren und Gruppierungen betrachtet worden, hieß es.

Parteien, die „nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden“, sind nach Artikel 21 des Grundgesetzes verfassungswidrig. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet demnach das Bundesverfassungsgericht. In einem Bundesgesetz ist geregelt, dass der Verbotsantrag von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung gestellt werden kann.


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