Dienstag, September 22, 2026
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BGH bestätigt Urteil gegen Halle-Attentäter wegen Geiselnahme

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Bundesgerichtshof (Archiv), via dts NachrichtenagenturKarlsruhe (dts Nachrichtenagentur) – Im Verfahren gegen den Halle-Attentäter Stephan B. wegen einer Geiselnahme im Gefängnis in Burg hat der Bundesgerichtshof die Revisionen der Staatsanwaltschaft und des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Stendal vom 27. Februar 2024 verworfen. Das teilte der BGH am Dienstag mit.

Das Landgericht hatte den Angeklagten wegen Geiselnahme in Tateinheit mit unerlaubtem Herstellen und Führen einer Schusswaffe zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt. Zudem wurden den Verletzten Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche zuerkannt.

Der Angeklagte hatte am 12. Dezember 2022 versucht, aus der Justizvollzugsanstalt Burg zu fliehen, wo er eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes und weiterer Delikte verbüßte. Dabei nahm er zwei Justizvollzugsbeamte als Geiseln. Nachdem er einen Beamten freigelassen hatte, konnte der andere Beamte bei einem Fluchtversuch entkommen, woraufhin der Angeklagte sein Vorhaben aufgab.

Die Revision der Staatsanwaltschaft, die die unterbliebene Anordnung der Sicherungsverwahrung beanstandete, wurde als unbegründet verworfen. Das Landgericht hatte argumentiert, dass dem Sicherungsbedürfnis der Allgemeinheit bereits durch das Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg entsprochen werde. Auch die Revision des Angeklagten bezüglich der Adhäsionsentscheidung wurde mit Ausnahme einer formalen Ergänzung als unbegründet verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig (Beschluss vom 15. Mai 2025 – 6 StR 349/24).


Foto: Bundesgerichtshof (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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US-Inflationsrate klettert auf 2,7 Prozent

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Preise in einem US-Supermarkt (Archiv), via dts NachrichtenagenturWashington (dts Nachrichtenagentur) – Die allgemeine Inflationsrate in den USA ist zuletzt spürbar gestiegen. Im Juni verteuerten sich die Preise in den Vereinigten Staaten gegenüber dem Vorjahr um 2,7 Prozent, wie die zuständige Statistikbehörde am Dienstag mitteilte. Gegenüber dem Vormonat legten die Preise um 0,3 Prozent zu.

Im Mai waren die Verbraucherpreise um 2,4 Prozent im Jahresvergleich gestiegen. Die oft als „Kerninflation“ bezeichnete Teuerung ohne Energie und Nahrungsmittel lag im Juni bei 2,9 Prozent, nach 2,8 Prozent im Vormonat.

Die Energiepreise sanken im Jahresvergleich nur noch um 0,8 Prozent, nach einem deutlicheren Rückgang um 3,5 Prozent im Vormonat. Nahrungsmittel verteuerten sich innerhalb eines Jahres um 3,0 Prozent (Mai: 2,9 Prozent).

Anleger schauen in der Regel mit Argusaugen auf die US-Inflation, da sinkende Teuerungsraten die Notenbank Fed animieren können, die Leitzinsen zu senken. Hohe Zinsen gelten als Gift für die Börse wie auch für den Immobilienmarkt, unter anderem weil das Bankkonto als Anlagealternative attraktiv bleibt. Die Zollpolitik von US-Präsident Donald Trump dürfte vielen Experten zufolge zu steigenden Preisen führen.


Foto: Preise in einem US-Supermarkt (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Weltweite Impfquote bei Kleinkindern stabil

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Frau mit Kind (Archiv), via dts NachrichtenagenturGenf (dts Nachrichtenagentur) – Die weltweite Impfquote bei Kleinkindern ist im Jahr 2024 stabil geblieben. Das teilten die Weltgesundheitsorganisation (WHO) und Unicef am Dienstag mit.

Rund 89 Prozent der Kleinkinder weltweit erhielten demnach mindestens eine Dosis des Impfstoffs gegen Diphtherie, Tetanus und Pertussis (DTP), während 85 Prozent die vollständige Dreifachimpfung abschlossen. Im Vergleich zu 2023 erhielten etwa 171.000 mehr Kinder mindestens eine Impfung, und eine Million mehr Kinder schlossen die vollständige DTP-Serie ab.

Trotz dieser Fortschritte verpassten fast 20 Millionen Kleinkinder im letzten Jahr mindestens eine Dosis des DTP-Impfstoffs. Darunter befanden sich 14,3 Millionen Kinder, die keine einzige Impfung erhielten. Diese Zahl liegt um vier Millionen über dem Ziel für 2024, welches im Rahmen der Immunisierungsagenda 2030 festgelegt wurde.

„Impfstoffe retten Leben und ermöglichen es Einzelpersonen, Familien, Gemeinschaften, Volkswirtschaften und Nationen, sich zu entfalten“, sagte WHO-Generaldirektor Tedros Adhanom Ghebreyesus. Es sei ermutigend zu sehen, dass die Zahl der geimpften Kinder weiter steige, auch wenn man noch viel zu tun habe.


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Bauernverband warnt vor Pleiten im Obst- und Gemüsebau

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Kirschen im Supermarkt (Archiv), via dts NachrichtenagenturBerlin (dts Nachrichtenagentur) – Nach der Feststellung des Landwirtschaftsministeriums, wonach Ausnahmen vom Mindestlohn für Saisonarbeitskräfte rechtlich nicht zulässig sind, warnt der Bauernverband vor Pleiten im Obst-, Gemüse-, und Weinbau in Deutschland. „Dies ist ein schwarzer Tag für die heimische Obst-, Gemüse- und Weinerzeugung“, sagte Bauernpräsident Joachim Rukwied der „Rheinischen Post“ (Mittwochsausgabe). „Zahlreiche Sonderkulturbetriebe stehen vor dem Aus.“

Rukwied ergänzte: „Diese Entscheidung lässt jedes Bekenntnis zu einer heimischen Landwirtschaft zu einer Farce werden.“ Unter den aktuellen Bedingungen könnten die deutschen Bauern im europäischen Wettbewerb nicht bestehen. Die Produktion von Obst und Gemüse werde sich noch weiter ins Ausland verlagern. „Unsere heimischen Erzeugnisse bei Obst und Gemüse werden deutlich teurer werden und die Inflation wird massiv angeheizt“, so Rukwied.

Laut „Rheinische Post“ ist eine von Landwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) in Auftrag gegebene Prüfung zu dem Ergebnis gekommen, dass Ausnahmeregelungen für Saisonarbeitskräfte beim Mindestlohn rechtlich nicht zulässig sind.


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Woidke sieht wegen Grenzkontrollen keine "gravierenden" Nachteile

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Grenze zwischen Polen und Deutschland (Archiv), via dts NachrichtenagenturPotsdam (dts Nachrichtenagentur) – Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) hält die Warnungen der Wirtschaft vor negativen Auswirkungen der deutsch-polnischen Grenzkontrollen für übertrieben.

„Momentan sehen wir noch keine gravierenden wirtschaftlichen Schäden – und wir sollten sie nicht herbeireden“, sagte Woidke dem „Handelsblatt“. Grenzkontrollen seien ein wichtiges Instrument zur Begrenzung irregulärer Migration, die nicht weiter anwachsen dürfe. „Das Thema hat die soziale und politische Balance in Deutschland gefährdet“, so der SPD-Politiker. Deshalb sei die Kontrolle der deutschen Außengrenzen „immens wichtig“.

„Aber genauso klar ist: Wir müssen alles dafür tun, die Auswirkungen auf die Grenzregionen, die Menschen vor Ort und die Wirtschaft so gering wie möglich zu halten“, sagte Woidke weiter. Nötig sei etwa eine bessere Regelung auf der Autobahn Richtung polnische Grenze. „Hier ist die Autobahn GmbH des Bundes gefordert, eine zusätzliche Fahrbahn einzurichten“, sagte der Regierungschef. „Es muss möglich sein, Kontrollen so zu organisieren, dass sie den Verkehrsfluss nicht beeinträchtigen.“ Für Pendler brauche man zudem eine Passierscheinregelung wie schon in der Corona-Zeit. Das habe damals gut funktioniert.

Woidke räumte Fehler in der deutschen Migrationspolitik ein. „Unsere Politik der offenen Grenzen in den vergangenen Jahren hat viel Unmut erzeugt“, sagte er. „Es haben sich viele über die offensichtliche Naivität auf deutscher Seite gewundert.“ Zu wenige hätten die Dimension des Problems erkannt – mit all den Folgen für den gesellschaftlichen Zusammenhalt.


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Merz im Zollstreit weiter zuversichtlich

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Industrieanlagen (Archiv), via dts NachrichtenagenturZugspitze (dts Nachrichtenagentur) – Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) gibt sich im Zollstreit mit den USA weiter optimistisch.

„Ich stehe im intensiven Kontakt, sowohl mit dem amerikanischen Präsidenten als auch mit der Präsidentin der Europäischen Kommission“, sagte Merz am Dienstag nach seiner Teilnahme an einer Sitzung des bayerischen Kabinetts auf der Zugspitze. Das Ziel bleibe, rasch zu einer Lösung zu kommen, die den Handel mit den Vereinigten Staaten erleichtere und wieder niedrigere Zölle vorsehe. „Das wird nicht leicht, aber ich bleibe zuversichtlich, dass es uns gelingt.“

„Wir haben jetzt noch bis zum Ende des Monats Juli Zeit, die Verhandlungen zu führen“, so Merz. „Ich habe über das Wochenende mit dafür beworben, dass wir jetzt keine reziproken Zölle in Kraft setzen. Das hätte sonst automatisch schon am gestrigen Tage stattfinden können.“ Aber die US-Regierung dürfe auch nicht die Bereitschaft der Europäer unterschätzen, auf übermäßig hohe Zollbelastungen mit ähnlichen Maßnahmen auch zu reagieren. „Wir sind vorbereitet in der Europäischen Union, wir hoffen aber auf eine Verhandlungslösung.“


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An Charité sollen zahlreiche Studienplätze gestrichen werden

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Charité (Archiv), via dts NachrichtenagenturBerlin (dts Nachrichtenagentur) – An der Berliner Charité sollen zahlreiche Studienplätze gestrichen werden. Wie der „Tagesspiegel“ berichtet, sehen interne Pläne vor, das Angebot der Universitätsklinik in zentralen Fächern im nächsten Jahr um zehn bis 50 Prozent zu reduzieren.

Konkret wird es demnach zehn Prozent der Studienplätze in der Humanmedizin treffen, also in jenem Fach, in dem angehende Ärzte studieren. Zudem fallen aktuellen Planungen zufolge 19 Prozent der Plätze im Bachelorstudiengang Gesundheitswissenschaften, 25 Prozent in der Zahnmedizin und 50 Prozent im Bachelor für angewandte Hebammenwissenschaft weg. Diese Zahlen habe ein Charité-Sprecher auf Anfrage bestätigt, schreibt die Zeitung.

Hintergrund ist der Sparkurs des Senats, wonach die landeseigenen Hochschulen weniger Förderung erhalten. Im Fall der Charité sollten nach den bislang bekannten Angaben von 270 Millionen Euro im Jahr circa 22 Millionen Euro wegfallen. Wie in vielen Kliniken kostet auch die Patientenversorgung in der Charité oft mehr, als die Pauschalen der Krankenkassen ergeben. Aufsichtsratsvorsitzende der Charité ist Gesundheits- und Wissenschaftssenatorin Ina Czyborra (SPD).

Im Wintersemester 2024/25 starteten 325 Studienanfänger in der Humanmedizin, 83 in den Gesundheitswissenschaften, dazu gab es 68 Plätze für den Pflege-Bachelor, 46 für angehende Zahnärzte und 63 in der angewandten Hebammenwissenschaft. Zusammen mit Master-Studenten und Promovierenden sind an der Charité im Schnitt fast 10.000 Frauen und Männer eingeschrieben. Jedes Jahr scheiden fast 2000 Studenten aus, entsprechend viele starten neu.

Ein Charité-Sprecher sagte, der Vorstand der Universitätsklinik habe schon vergangenes Jahr deutlich gemacht, dass die angekündigten Kürzungen erhebliche Folgen für die Ausbildung hätten. Im Herbst hatte der Senat angekündigt, die geltenden Hochschulverträge angesichts der hohen Schulden des Landes anzupassen, also auch die Zuschüsse an die Charité zu kürzen.


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Polizeigewerkschaft verlangt Kehrtwende bei Grenzkontrollen

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Grenze zwischen Polen und Deutschland (Archiv), via dts NachrichtenagenturBerlin (dts Nachrichtenagentur) – Gut zwei Monate nach Einführung der erweiterten Grenzkontrollen fordert die Gewerkschaft der Polizei (GdP) eine Kehrtwende von Innenminister Alexander Dobrindt (CSU).

„Statt Personal an Schlagbäumen zu binden, brauchen wir mehr mobile Teams, grenzüberschreitende Zusammenarbeit und modernste Technik“, sagte der GdP-Chef für die Bundespolizei, Andreas Roßkopf, der „Rheinischen Post“ (Mittwochsausgabe). Dringend notwendig seien digitale Erfassungssysteme und KI-gestützte Fahndung, der Einsatz von Drohnen und mobiler Sensortechnik sowie moderne Fahndungsfahrzeuge und gemeinsame Streifen mit den Nachbarstaaten, ergänzte der GdP-Chef.

Die stationären Kontrollen führten überdies zu einem Gefühl des Rückschritts in der europäischen Integration. Sie würden „rein politisch auf dem Rücken von Pendlern, dem grenzüberschreitenden Waren- und Lieferverkehr sowie den tausenden Urlaubern und auch unseren Einsatzkräften ausgetragen“, kritisierte Roßkopf.


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Brosius-Gersdorf äußert sich zu gescheiterter Richterwahl

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Deutscher Bundestag (Archiv), via dts NachrichtenagenturBerlin (dts Nachrichtenagentur) – Die umstrittene SPD-Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht, Frauke Brosius-Gersdorf, wehrt sich gegen Kritik an ihrer Person.

„Die Berichterstattung über meine Person und meine inhaltlichen Positionen im Zusammenhang mit der Wahl als Richterin des Bundesverfassungsgerichts war in Teilen der Medien unzutreffend und unvollständig, unsachlich und intransparent“, heißt es in einer persönlichen Erklärung der Staatsrechtlerin, die am Dienstag veröffentlicht wurde. Sie sei nicht sachorientiert, sondern von dem Ziel geleitet gewesen, die Wahl zu verhindern.

„Die Bezeichnung meiner Person als `ultralinks` oder `linksradikal` ist diffamierend und realitätsfern“, so Brosius-Gersdorf. „Inakzeptabel ist auch die Berufung auf anonyme Quellen, zumal, wenn es sich bei dieser Quelle um eine Justizministerin handeln soll.“

Ordne man ihre wissenschaftlichen Positionen in ihrer Breite politisch zu, zeige sich „ein Bild der demokratischen Mitte“, so die Kandidatin weiter. „Einseitige Zuschreibungen (`ultralinks` und `linksradikal`) entbehren der Tatsachenbasis.“ Sie beruhten auf einer „punktuellen und unvollständigen Auswahl einzelner Themen und Thesen“, zu denen einzelne Sätze „aus dem Zusammenhang gerissen werden, um ein Zerrbild zu zeichnen“.

Die Linke im Bundestag begrüßte in einer ersten Reaktion die Erklärung der SPD-Kandidatin. „Der Brief geht sachlich auf alle Punkte ein, die in den vergangenen Tagen dafür genutzt wurden, eine beispiellose Hetzkampagne gegen Brosius-Gersdorf zu fahren“, sagte die Linke-Innenpolitikerin Clara Bünger der „Welt“. Hätte man sich mit ihren Aussagen etwas mehr beschäftigt, als „Verdrehungen und Verzerrungen von rechts“ zu übernehmen, „hätten wir heute wahrscheinlich eine wissenschaftlich sehr starke und unabhängige neue Richterin am Bundesverfassungsgericht gehabt“.

Die AfD hingegen übt scharfe Kritik an Brosius-Gersdorf: „Den beiden umstrittenen Kandidatinnen Kaufhold und Brosius-Gersdorf steht politisch das Wasser bis zum Hals. Dass Letztere jetzt versucht, die Kritiker zu diffamieren, erinnert an einen Ertrinkenden, der wild um sich schlägt“, sagte der AfD-Rechtspolitiker Stephan Brandner der „Welt“.

„Ihre Aussagen sind eindeutig links-ideologisch bis verfassungsfeindlich und lassen sich nicht weginterpretieren, wie sie es probiert.“ Dass insbesondere Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) keine Probleme mit ihrer „lebensfeindlichen Ideologie“ zu haben scheine, habe der Regierungschef in der Befragung der Bundesregierung „eindrucksvoll bewiesen“. „Wir gehen davon aus, dass die Kandidatin jetzt über die Sommerpause `salonfähig` gemacht werden soll, um sie seitens der Regierenden im Herbst durchzuwinken.“


Foto: Deutscher Bundestag (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Karlsruhe weist Verfassungsbeschwerde zu US-Drohneneinsätzen ab

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Bundesverfassungsgericht (Archiv), via dts NachrichtenagenturKarlsruhe (dts Nachrichtenagentur) – Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde zweier jemenitischer Staatsangehöriger gegen die Nutzung der Air Base Ramstein durch die USA für Drohneneinsätze im Jemen abgewiesen. Das Gericht stellte am Dienstag fest, dass keine ernsthafte Gefahr einer systematischen Verletzung des Völkerrechts vorliege.

Die Beschwerdeführer hatten argumentiert, dass die Bundesrepublik Deutschland ihre Schutzpflicht verletzt habe, indem sie die Nutzung der Air Base Ramstein durch die USA für Drohneneinsätze im Jemen nicht unterbunden habe. Die Karlsruher Richter erklärten, dass Deutschland zwar einen allgemeinen Schutzauftrag habe, der den Schutz grundlegender Menschenrechte und der Kernnormen des humanitären Völkerrechts auch bei Sachverhalten mit Auslandsberührung umfasse. Dieser Schutzauftrag könne sich unter bestimmten Bedingungen zu einer konkreten grundrechtlichen Schutzpflicht verdichten. Dafür müssten jedoch ein hinreichender Bezug zur Staatsgewalt der Bundesrepublik und eine ernsthafte Gefahr der systematischen Verletzung des Völkerrechts vorliegen.

An diesen Maßstäben gemessen sei die Verfassungsbeschwerde unbegründet, so das Gericht. Ob sich im Rahmen der gebotenen wertenden Gesamtbetrachtung eine grundrechtliche Verantwortung der Bundesrepublik im Hinblick auf die US-Drohneneinsätze ergibt, konnte dabei offenbleiben. Denn aufgrund der fachgerichtlichen Feststellungen verneinte der Senat das Vorliegen einer ernsthaften Gefahr der systematischen Verletzung des anwendbaren Völkerrechts.

Die Beschwerdeführer, deren nahe Verwandte 2012 bei einem US-Drohneneinsatz im Jemen getötet worden waren, hatten zuvor vor dem Verwaltungsgericht und dem Oberverwaltungsgericht geklagt. Während das Oberverwaltungsgericht der Bundesrepublik aufgetragen hatte, sich zu vergewissern, dass die Nutzung der Air Base Ramstein im Einklang mit dem Völkerrecht erfolge, wies das Bundesverwaltungsgericht die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts zurück. Die Verfassungsbeschwerde richtete sich ohne Erfolg gegen diese klageabweisenden Entscheidungen (Urteil vom 15. Juli 2025 – 2 BvR 508/21).


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