Sonntag, November 8, 2026
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Bundestag beschließt Liberalisierung des Namensrechts

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Standesamt (Archiv), via dts NachrichtenagenturBerlin (dts Nachrichtenagentur) – Der Bundestag hat eine Liberalisierung des Namensrechts beschlossen. Für den entsprechenden Gesetzentwurf zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts stimmten am Freitag die Fraktionen der Koalition, der Union sowie die Linken, die AfD-Fraktion votierte dagegen.

Konkret ist unter anderem geplant, dass auch ein Doppelname als Ehename geführt werden kann und auch Kinder diesen Doppelnamen tragen können. Bisher müssen sich Eheleute, wenn sie einen gemeinsamen Ehenamen führen wollen, für einen der Namen der Eheleute entscheiden, zudem kann einer der Eheleute einen Begleitnamen führen.

Wählen die Eheleute keinen Ehenamen, ist bei der Geburt eines Kindes bislang zu entscheiden, welchen Geburtsnamen das Kind trägt. Künftig soll das Kind auch einen Doppelnamen führen können. In Scheidungsfamilien soll auch das Kind leichter seinen Geburtsnamen ändern können. Erleichterungen sind auch für Namensänderungen von einbenannten Stiefkindern geplant.

Künftig soll es laut Entwurf in bestimmten Fällen auch möglich sein, traditionelle beziehungsweise geschlechterangepasste Formen des Familiennamens tragen zu können. Aufgeführt werden im Entwurf unter anderem die namensrechtlichen Traditionen der in Deutschland anerkannten nationalen Minderheiten und die geschlechterangepassten Familiennamen im slawischen Sprachraum. Zudem soll laut Entwurf der Zwang zur Namensänderung nach einer Erwachsenenadoption aufgehoben werden.

Die Bundesregierung schreibt in ihrem Gesetzentwurf, dass das geltende Namensrecht gerade im internationalen Vergleich „sehr restriktiv“ sei und „aufgrund der vielfältigen Lebenswirklichkeit der Gegenwart den Bedürfnissen von Familien“ nicht mehr gerecht werde.

Gegenüber dem Regierungsentwurf nahm der Rechtsausschuss auf Antrag der Koalitionsfraktionen noch diverse Änderungen am Ursprungstext vor. So soll ein Doppelname im Regelfall mit Bindestrich verbunden werden, auf Erklärung der Eheleute soll auch eine Führung des Doppelnamens ohne Bindestrich möglich sein. Legen Eltern für ihr Kind keinen Geburtsnamen fest, soll das Kind laut Entwurf grundsätzlich einen Doppelnamen aus den Namen der Eltern tragen.

Ferner soll es auch für volljährige – und nicht nur für minderjährige Kinder – möglich sein, der Namensänderung eines Elternteils zu folgen. Ebenso soll es nunmehr möglich sein, auch den Familiennamen eines verstorbenen Elternteils anzunehmen. Bei Namensbestimmung nach dänischer Tradition soll das auch für den Namen eines verstorbenen nahen Angehörigen gelten.


Foto: Standesamt (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Ministerium sieht in Wissing-Aussage zu Fahrverboten "keine Drohung"

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Straßenverkehr (Archiv), via dts NachrichtenagenturBerlin (dts Nachrichtenagentur) – Das Bundesverkehrsministerium versucht, den Streit um eine Aussage von Minister Volker Wissing (FDP), wonach im Sommer Fahrverbote nötig werden könnten, wenn bis dahin nicht das Klimaschutzgesetz geändert werde, zu deeskalieren.

„Es ist keine Drohung, sondern ein dringender Aufruf, ans Parlament seiner Verantwortung gerecht zu werden und zu handeln“, sagte ein Ministeriumssprecher am Freitag in Berlin. Er kritisierte, dass neun Monate nach dem Kabinettsbeschluss das Vorhaben immer noch nicht umgesetzt sei. Das Problem lasse sich insofern schnell lösen. „Wir haben hier kein Problem mit dem Klimaschutz, wir haben hier ein legislatives Problem“, so der Sprecher.

Unionsfraktionsvize Jens Spahn kritisierte Wissing unterdessen scharf. „Die FDP hat sich in der Ampel völlig verrannt“, sagte Spahn am Freitag dem Nachrichtenportal T-Online. „Wissings Drohung folgt dem Motto: Erst verloren sie das Ziel aus den Augen und dann erhöhten sie die Geschwindigkeit“, so Spahn. „Fakt ist: Die Ampel bricht seit zweieinhalb Jahren das Klimaschutzgesetz und hat offenbar nicht die Kraft, daran etwas zu ändern.“

FDP-Generalsekretär Bijan Djir-Sarai fordert derweil die Grünen zum Einlenken in den festgefahrenen Verhandlungen um das Klimaschutzgesetz auf. „Die Grünen müssen ihre Blockade bei der Reform des Klimaschutzgesetzes endlich aufgeben“, sagte er. Ansonsten nähmen sie alle Bürger sowie die Wirtschaft „in Geiselhaft“. Durch das alte Klimaschutzgesetz von CDU und CSU könnten Fahrverbote drohen, so Djir-Sarai weiter. „Deswegen müssen wir das Gesetz dringend entschärfen. Die Koalition hat sich schon vor Monaten darauf verständigt, dass die Sektorbetrachtung wegfallen soll. Es gibt keinen Grund, das Verfahren weiter mutwillig zu verzögern.“

Von der Kanzlerpartei kam unterdessen scharfe Kritik. „Panikmache durch abwegige Vorschläge helfen dem Klimaschutz im Verkehrsbereich überhaupt nicht, im Gegenteil“, sagte SPD-Politiker Detlef Müller den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. „Der Vorschlag führt nicht zu unserem gemeinsamen Ziel der CO2-Einsparung, sondern zur unnötigen Verunsicherung der Menschen in unserem Land.“

Wissing hatte in einem offenen Brief an die Chefs der Ampel-Fraktionen auf die Novelle des Bundesklimaschutzgesetzes gedrängt, da ansonsten Fahrverbote verhängt werden müssten. „Solche Manöver bringen die laufenden Beratungen des Klimaschutzgesetzes im Bundestag schwerlich voran“, kritisierte Müller das Schreiben.


Foto: Straßenverkehr (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Reichinnek kritisiert TV-Duell zwischen Voigt und Höcke

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Heidi Reichinnek (Archiv), via dts NachrichtenagenturBerlin (dts Nachrichtenagentur) – Heidi Reichinnek, Co-Chefin der Linke-Gruppe im Bundestag, hat das TV-Duell zwischen Mario Voigt (CDU) und Björn Höcke (AfD) für gescheitert erklärt. „Wenn man einem Demagogen wie Höcke den Raum gibt, seine auf Lügen basierende Hetze zu verbreiten, dann nutzt er diesen auch“, sagte Reichinnek der „Welt“.

Am Donnerstagabend diskutierten die beiden Thüringer Spitzenkandidaten ihrer Partei bei Welt-TV. Höckes Positionen und seine Gesprächstaktik seien hinlänglich bekannt, es hätte dafür keines TV-Duells bedurft, sagte die Linke-Gruppenvorsitzende. „Die zahlreichen Falschaussagen vor großem Publikum lassen sich auch durch einen Faktencheck nicht mehr einfangen“, so Reichinnek.

„Das von Voigt angekündigte ‚Entzaubern` Höckes hat nicht funktioniert, da ihm ganz offensichtlich das entsprechende Format fehlt.“ Die Bundes-CDU hätte im Vorfeld einschreiten und das TV-Duell unterbinden müssen. „Die AfD muss dort inhaltlich gestellt werden, wo es sich nicht vermeiden lässt – ihnen aber eine zusätzliche Bühne zu bieten und somit den Faschisten Höcke weiter zu normalisieren ist ein Fehler“, so Reichinnek. „Dass am Jahrestag der Buchenwald-Befreiung beide Kandidaten den Antisemitismus in Deutschland als ausschließlich migrantisches Problem diskutieren, ist absolut beschämend.“


Foto: Heidi Reichinnek (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Wirtschaftsministerium sieht Anzeichen für "Trendwende"

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Wirtschaftsministerium (Archiv), via dts NachrichtenagenturBerlin (dts Nachrichtenagentur) – Das Bundeswirtschaftsministerium sieht in den jüngsten Konjunkturindikatoren Anzeichen für eine Trendwende. Diese zeigten eine „allmähliche wirtschaftliche Stabilisierung“, gäben allerdings insgesamt noch ein gemischtes Bild, hieß es am Freitag aus dem Haus von Minister Robert Habeck (Grüne).

Die Industrieproduktion – insbesondere auch in den energieintensiven Bereichen – habe sich seit Jahresbeginn spürbar erholt und die Bauproduktion steige seit Jahresbeginn kräftig an. Neben günstigen Witterungseffekten dürfte die Normalisierung des Krankenstandes – nach dem deutlichen Anstieg zum Jahresende 2023 – zu gewissen Aufholeffekten in der Produktion beigetragen haben, so das Ministerium weiter.

Auch der Warenhandel tendierte zuletzt unter monatlichen Schwankungen tendenziell positiv. Gleichzeitig bleiben die Auftragseingänge im Verarbeitenden Gewerbe – ohne Berücksichtigung der hohen monatlichen Schwankungen durch Großaufträge – in der Tendenz weiter abwärtsgerichtet und verringern die Auftragsbestände in den Unternehmen. Trotz allmählicher Stabilisierung der Kaufkraft und anhaltendem Beschäftigungsaufbau bleibt die Entwicklung im Einzelhandel bis zuletzt schwach.

Stimmungsbasierte Frühindikatoren deuteten aktuell eine konjunkturelle Trendwende an: Die Geschäftserwartungen in den Unternehmen haben sich laut Ifo-Geschäftsklima im März spürbar aufgehellt und auch die aktuelle Geschäftslage verbesserte sich. Bei der Stimmung der privaten Haushalte in Deutschland, gemessen am GfK-Konsumklima und dem HDE-Konsumbarometer, deutet sich zuletzt ebenfalls eine Stabilisierung an.

Vor dem Hintergrund der insgesamt leicht verbesserten Indikatorenlage gehen die Wirtschaftsforschungsinstitute in ihrer jüngsten Gemeinschaftsdiagnose für das erste Quartal 2024 von einer wirtschaftlichen Stagnation aus, bevor es im weiteren Jahresverlauf im Zuge rückläufiger Inflationsraten, steigender Löhne und Einkommen, einer anhaltend stabilen Arbeitsmarktentwicklung und zunehmenden Impulsen von der Außenwirtschaft zu einer spürbaren konjunkturellen Belebung kommt. Dennoch bestehe für die erwartete Erholung weiterhin Unsicherheiten, insbesondere mit Blick auf die geopolitischen Entwicklungen, hieß es.


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Bundestag beschließt Rechtsgrundlage für Bezahlkarte

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Asylbewerberunterkunft (Archiv), via dts NachrichtenagenturBerlin (dts Nachrichtenagentur) – Der Bundestag hat eine bundesweite Rechtsgrundlage zur Einführung einer Bezahlkarte für Asylbewerber beschlossen. Die entsprechenden Änderungen am Asylbewerberleistungsgesetz und der Gesetzentwurf „zur Anpassung von Datenübermittlungsvorschriften im Ausländer- und Sozialrecht“ (DÜV-AnpassG) wurden am Freitag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen sowie der AfD und des BSW verabschiedet. Ein Mitglied der Grünen-Fraktion, die Gruppe der Linken und die Unionsfraktion stimmten dagegen.

Über den Einsatz der Bezahlkarten sollen dann die Bundesländer einzeln entscheiden. Zuvor hatte es längere Debatten um das Thema auch innerhalb der Koalition gegeben. In der vergangenen Woche einigte sich dann die Ampel darauf, „einen gemeinsamen, rechtssicheren Rahmen“ zu schaffen.

Mit dem DÜV-AnpassG soll der digitale Datenaustausch zwischen Ausländerbehörden und den für die Sicherung des Existenzminimums zuständigen „Leistungsbehörden“ verbessert werden. Zugleich sollen die Behörden durch eine möglichst automatisierte Datenübermittlung über das Ausländerzentralregister (AZR) „von den zahlreichen standardmäßigen manuellen Abfragen“ entlastet und zugleich etwaigem Leistungsmissbrauch vorgebeugt werden, wie die Bundesregierung in der Begründung ausführt. Danach werde mit dem Gesetz zudem die Erfüllung der Verpflichtung aus der EU-„Migrationsstatistik-Verordnung“ zur Erfassung des Leistungsbezuges von Geflüchteten ermöglicht.

Künftig sollen der Vorlage zufolge bestimmte Daten zu existenzsichernden Leistungen – und zwar solche zur zuständigen Leistungsbehörde, dem Bezugszeitraum und zur Art der Leistung – im AZR abgebildet werden und den Ausländerbehörden, dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) und den Leistungsbehörden zum Abruf zur Verfügung stehen. Voraussetzung dafür sei die automatisierte und unverzügliche Übertragung dieser Daten an das AZR durch die für die Sicherung des Existenzminimums zuständigen Stellen nach dem Zweiten, dem Achten und dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch, dem Unterhaltsvorschussgesetz und dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).

Die Abrufmöglichkeit von Daten zu existenzsichernden Leistungen über das AZR führe dazu, „dass die bei der Leistungsgewährung beteiligten Leistungsbehörden bei ihrer Entscheidung anderweitig gewährte Leistungen berücksichtigen können“, schreibt die Bundesregierung weiter. Im Wesentlichen würden „im Leistungsbereich bestehende Datenübermittlungsverpflichtungen“ künftig automatisiert beziehungsweise digitalisiert über das AZR erfolgen, damit Einzelfallrecherchen und Anfragen zu diesen personenbezogenen Daten künftig nicht mehr erforderlich sind.

In Fällen, bei denen die Erteilung eines Aufenthaltstitels von einer Verpflichtungserklärung zur Übernahme der Ausreisekosten des Ausländers abhängt, soll Ausländerbehörden und Auslandsvertretungen durch eine Anpassung der Rechtslage ermöglicht werden, die Bonität des Verpflichtungsgebers prüfen zu können. So soll zum Zwecke der Bonitätsprüfung des Verpflichtungsgebers eine Recherche im AZR möglich sein, wie viele Verpflichtungserklärungen er bereits abgegeben hat und ob im jeweiligen Fall öffentliche Mittel aufgewendet werden mussten, weil seine Inanspruchnahme nicht möglich war. Dadurch werde die Prüfung von Verpflichtungserklärungen und damit die Erteilung von Visa erheblich vereinfacht, heißt es in der Begründung.


Foto: Asylbewerberunterkunft (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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FDP-Fraktionsvize Konrad schließt Fahrverbote aus

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Straßenverkehr (Archiv), via dts NachrichtenagenturBerlin (dts Nachrichtenagentur) – Die stellvertretende Vorsitzende der FDP-Fraktion im Bundestag, Carina Konrad, schließt Fahrverbote für Autos und Lkws zum Erreichen der Klimaziele aus. „Mit der FDP wird es keine Fahrverbote geben“, sagte Konrad am Freitag dem Nachrichtenportal T-Online zur Diskussion, die Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) angesichts der Klimaschutzziele angestoßen hatte.

Zugleich dringt Konrad auf Tempo beim geplanten Klimaschutzgesetz, über das die Ampelkoalition derzeit noch berät. „Das Klimaschutzgesetz muss endlich beschlossen werden“, sagte sie. Es gebe eine klare Vereinbarung innerhalb der Koalition, „das gilt auch für die grüne Bundestagsfraktion“, so Konrad.

„Deutschland hat seine Klimaziele erreicht. Deshalb wären diese Einschnitte im Verkehrssektor nicht nur völlig unverhältnismäßig, sondern der volkswirtschaftliche Schaden wäre gesellschaftlich und wirtschaftlich Gift“, sagte die FDP-Politikerin.


Foto: Straßenverkehr (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Voigt zieht nach TV-Duell mit Höcke positives Fazit

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TV-Duell Höcke/Voigt am 11.04.2024, Martin Lengemann/WELT via dts NachrichtenagenturErfurt (dts Nachrichtenagentur) – Der Thüringer CDU-Spitzenkandidat Mario Voigt glaubt, dass das TV-Duell mit Thüringens AfD-Chef Björn Höcke Wähler beeinflusst hat. Das gelte nicht für überzeugte Höcke-Fans, es gebe aber viele Menschen, die sich für die Unterschiede zwischen den Parteien interessierten, sagte er am Freitag den Sendern RTL und ntv.

„Der große Zuspruch, den ich auch im Nachgang erfahren habe von Leuten, die jetzt nichts mit der Union zu tun haben, zeigt mir einfach, dass es richtig war, die Unterschiede offenzulegen“, fügte er hinzu. „Deswegen bin ich mir sehr, sehr sicher, dass sich etwas verändert hat.“ Er spüre eine Wechselstimmung in Thüringen: „Aber die Leute fragen sich wohin.“ Daher sei der Streit über den Euro und den Ausstieg aus der EU wichtig gewesen. „Da werden sich jetzt viele orientieren und sagen, ja, ich will die Veränderung, aber ich will eine mit Vernunft“, bilanzierte Voigt.

Weiter nannte der CDU-Spitzenkandidat das TV-Duell einen „wichtigen Tag der Auseinandersetzung“ und damit auch für die Demokratie. „Die Menschen wünschen sich Debatte.“ Er zeigte sich sehr zufrieden mit dem Streitgespräch: „Es ist offensichtlich geworden, dass es deutliche Unterschiede gibt zwischen einer CDU, die in der Mitte steht, und einer rechtsextremen Truppe um Björn Höcke.“

Zudem zeigte sich Voigt offen für eine Duell-Revanche. Er werde keiner Debatte ausweichen. „Wenn es dann dazu kommt, kein Problem.“ Zunächst will sich der Unionspolitiker aber auf die Kommunalwahlen konzentrieren. Spätestens im Landtagswahlkampf werde es noch genügend Gelegenheit zum Streit mit Höcke geben, so Voigt.


Foto: TV-Duell Höcke/Voigt am 11.04.2024, Martin Lengemann/WELT via dts Nachrichtenagentur

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Politbarometer: Grüne büßen ein – wenig Interesse an Europawahl

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Annalena Baerbock am 10.04.2024, via dts NachrichtenagenturBerlin (dts Nachrichtenagentur) – Die Grünen büßen im neuen ZDF-Politbarometer an Zustimmung ein, die restlichen Parteien stagnieren. Die Zahlen wurden am Freitagmorgen veröffentlicht.

Wenn am nächsten Sonntag wirklich Bundestagswahl wäre, würden sich die Grünen erneut verschlechtern und könnten nur noch mit zwölf Prozent (-1) rechnen. Die Kanzlerpartei SPD käme wie zuletzt auf 16 Prozent und die CDU/CSU weiterhin auf 31 Prozent. Für die FDP wären es vier Prozent, die AfD 18 Prozent, die Linke drei Prozent und das BSW sechs Prozent (alle unverändert).

Die anderen Parteien lägen zusammen bei zehn Prozent (+1), darunter keine Partei, die mindestens drei Prozent erzielen würde. Bei einem solchen Ergebnis würde es von den politisch realistischen Bündnissen für eine unionsgeführte Regierung entweder mit der SPD oder den Grünen reichen.

Das Interesse für die Europawahl am 9. Juni fällt unterdessen ähnlich aus wie im gleichen Zeitraum vor der letzten Wahl 2019. 44 Prozent sagen (Mrz. 2019: 41 Prozent), dass sie sich sehr stark oder stark dafür interessieren. Eine Mehrheit von 56 Prozent (Mrz. 2019: 59 Prozent) spricht von wenig oder gar keinem Interesse.

Wenn am nächsten Sonntag wirklich Europawahl wäre, käme die Union auf 30 Prozent, die Grünen auf 15 Prozent, die SPD und die AfD auf jeweils 16 Prozent. Die Linke erhielte drei Prozent, die FDP läge ebenfalls bei drei Prozent, das BSW bei fünf Prozent und die anderen Parteien zusammen bei zwölf Prozent.

Für die Erhebung wurden vom 9. bis 11. April 1.254 Wahlberechtigte befragt.


Foto: Annalena Baerbock am 10.04.2024, via dts Nachrichtenagentur

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Zahl der Regelinsolvenzen auch im März deutlich gestiegen

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Amtsgericht Tiergarten mit Amtsanwaltschaft (Archiv), via dts NachrichtenagenturBerlin (dts Nachrichtenagentur) – Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland ist auch im März 2024 deutlich gestiegen. Sie legte um 12,3 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat zu, teilte das Statistische Bundesamt am Freitag mit.

Im Februar 2024 hatte sie um 18,1 Prozent gegenüber Februar 2023 zugenommen. Seit Juni 2023 sind damit durchgängig zweistellige Zuwachsraten im Vorjahresvergleich zu beobachten. Über einen längeren Zeitraum betrachtet liegt die Zahl der Regelinsolvenzen zwischen April 2023 und März 2024 jedoch in etwa auf dem Vor-Corona-Niveau des Zeitraums April 2019 bis März 2020.

Bei den Ergebnissen ist zu berücksichtigen, dass die Anträge erst nach der ersten Entscheidung des Insolvenzgerichts in die Statistik einfließen. Der tatsächliche Zeitpunkt des Insolvenzantrags liegt in vielen Fällen annähernd drei Monate davor. Die Insolvenzstatistik bildet nur Geschäftsaufgaben ab, die im Zuge eines Insolvenzverfahrens ablaufen, nicht jedoch solche aus anderen Gründen beziehungsweise vor Eintritt akuter Zahlungsschwierigkeiten. Diese und weitere Hinweise sind bei der Interpretation der Insolvenzstatistiken zu beachten.

Im Januar 2024 meldeten die Amtsgerichte nach endgültigen Ergebnissen 1.622 beantragte Unternehmensinsolvenzen. Das waren 27,6 Prozent mehr als im Januar 2023, aber 0,8 Prozent weniger als im Januar 2020 (1.609 beantragte Unternehmensinsolvenzen), dem entsprechenden Vergleichsmonat im Zeitraum vor dem von Sonderregelungen und niedrigen Insolvenzzahlen geprägten Zeitraum der Coronakrise. Die Forderungen der Gläubiger aus den im Januar 2024 gemeldeten Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte auf rund 3,5 Milliarden Euro. Im Januar 2023 hatten die Forderungen bei rund 2,3 Milliarden Euro gelegen.

Bezogen auf 10.000 Unternehmen gab es im Januar 2024 in Deutschland insgesamt 4,7 Unternehmensinsolvenzen. Die meisten Insolvenzen je 10.000 Unternehmen entfielen auf den Wirtschaftsabschnitt Verkehr und Lagerei mit 9,1 Fällen. Danach folgten die sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen (zum Beispiel Zeitarbeitsfirmen) mit 7,9 Fällen, das Baugewerbe mit 7,1 Fällen sowie das Verarbeitende Gewerbe mit 6,0 Fällen je 10.000 Unternehmen. Im Januar 2024 gab es 5.655 Verbraucherinsolvenzen. Damit stieg die Zahl der Verbraucherinsolvenzen um 6,3 Prozent gegenüber Januar 2023, so die Behörde.


Foto: Amtsgericht Tiergarten mit Amtsanwaltschaft (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Chinas Botschafter: Huawei-Ausschluss "nicht tatenlos zusehen"

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Smartphone von Huawei (Archiv), via dts NachrichtenagenturBerlin/Peking (dts Nachrichtenagentur) – Kurz vor einer Reise von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) nach Peking äußert Chinas Botschafter in Berlin, Wu Ken, heftige Kritik an einem weitreichenden Verbot von Huawei-Komponenten im deutschen 5G-Netz. „In der Huawei-Frage geht es letztlich doch um rücksichtslose Versuche einzelner Länder, die Konkurrenz kleinzuhalten, um die eigene Vormachtstellung zu sichern“, sagte Wu Ken dem „Handelsblatt“.

Angebliche Risiken für die Netzsicherheit dienten da nur als Vorwand, ergänzte er. Nach Ansicht des Botschafters hat bisher kein Land stichhaltig belegt, inwiefern Huawei-Ausrüstung ein Sicherheitsrisiko darstellt. „Stattdessen wissen alle, wie eine westliche Großmacht europäische Verbündete über Internet und Telefon ausgespäht hat“.

Auf die Frage, wie Peking auf Sanktionen reagieren würde, sagte er: „Falls Deutschland Huawei auf Grundlage unbeweisbarer Sicherheitsbedenken einschränkt oder gar ausschließt, wird China dem sicher nicht tatenlos zusehen“. Dies würde auch das Vertrauen ausländischer Unternehmen in den Investitionsstandort Deutschland insgesamt erschüttern.

Zudem stellte der Botschafter die Vermittlerrolle seines Landes im Ukrainekrieg heraus. „China ist einer der ganz wenigen großen Staaten, die sowohl mit Russland als auch mit der Ukraine die Kommunikationskanäle auf hochrangiger Ebene offenhalten“, sagte er. „Chinas Position in der Ukrainekrise ist stets klipp und klar: nämlich Frieden und Gespräche zu fördern“, ergänzte er und fragte: „Mal angenommen, China würde nach dem Vorbild Europas Partei ergreifen, wie ließe sich auf eine Rückkehr an den Verhandlungstisch hinarbeiten?“

Berichte über Lieferungen Chinas von kriegsrelevanten Gütern an Russland wies er zurück: „Wir treten für Frieden und Dialog ein, nicht dafür, Öl ins Feuer zu gießen.“


Foto: Smartphone von Huawei (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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