Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Der Bundestag hat eine Liberalisierung des Namensrechts beschlossen. Für den entsprechenden Gesetzentwurf zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts stimmten am Freitag die Fraktionen der Koalition, der Union sowie die Linken, die AfD-Fraktion votierte dagegen.
Konkret ist unter anderem geplant, dass auch ein Doppelname als Ehename geführt werden kann und auch Kinder diesen Doppelnamen tragen können. Bisher müssen sich Eheleute, wenn sie einen gemeinsamen Ehenamen führen wollen, für einen der Namen der Eheleute entscheiden, zudem kann einer der Eheleute einen Begleitnamen führen.
Wählen die Eheleute keinen Ehenamen, ist bei der Geburt eines Kindes bislang zu entscheiden, welchen Geburtsnamen das Kind trägt. Künftig soll das Kind auch einen Doppelnamen führen können. In Scheidungsfamilien soll auch das Kind leichter seinen Geburtsnamen ändern können. Erleichterungen sind auch für Namensänderungen von einbenannten Stiefkindern geplant.
Künftig soll es laut Entwurf in bestimmten Fällen auch möglich sein, traditionelle beziehungsweise geschlechterangepasste Formen des Familiennamens tragen zu können. Aufgeführt werden im Entwurf unter anderem die namensrechtlichen Traditionen der in Deutschland anerkannten nationalen Minderheiten und die geschlechterangepassten Familiennamen im slawischen Sprachraum. Zudem soll laut Entwurf der Zwang zur Namensänderung nach einer Erwachsenenadoption aufgehoben werden.
Die Bundesregierung schreibt in ihrem Gesetzentwurf, dass das geltende Namensrecht gerade im internationalen Vergleich „sehr restriktiv“ sei und „aufgrund der vielfältigen Lebenswirklichkeit der Gegenwart den Bedürfnissen von Familien“ nicht mehr gerecht werde.
Gegenüber dem Regierungsentwurf nahm der Rechtsausschuss auf Antrag der Koalitionsfraktionen noch diverse Änderungen am Ursprungstext vor. So soll ein Doppelname im Regelfall mit Bindestrich verbunden werden, auf Erklärung der Eheleute soll auch eine Führung des Doppelnamens ohne Bindestrich möglich sein. Legen Eltern für ihr Kind keinen Geburtsnamen fest, soll das Kind laut Entwurf grundsätzlich einen Doppelnamen aus den Namen der Eltern tragen.
Ferner soll es auch für volljährige – und nicht nur für minderjährige Kinder – möglich sein, der Namensänderung eines Elternteils zu folgen. Ebenso soll es nunmehr möglich sein, auch den Familiennamen eines verstorbenen Elternteils anzunehmen. Bei Namensbestimmung nach dänischer Tradition soll das auch für den Namen eines verstorbenen nahen Angehörigen gelten.
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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Das Bundesverkehrsministerium versucht, den Streit um eine Aussage von Minister Volker Wissing (FDP), wonach im Sommer Fahrverbote nötig werden könnten, wenn bis dahin nicht das Klimaschutzgesetz geändert werde, zu deeskalieren.
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