Berlin, 30. Mrz (Reuters) – Die Bundesregierung verringert den Zins für Steuernachzahlungen und -erstattungen rückwirkend ab 2019 auf 1,8 Prozent jährlich. Das Kabinett brachte am Mittwoch eine entsprechende Gesetzesänderung von Finanzminister Christian Lindner (FDP) auf den Weg. Der seit 1961 geltende Zinssatz von sechs Prozent war im vorigen Jahr vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt worden. Dem Gesetzgeber trug das Gericht eine Neuregelung bis Ende Juli 2022 auf.
„Damit tragen wir dem derzeitigen Niedrigzinsniveau Rechnung“, erklärte Lindner. Mit der vorgesehenen Evaluierungsklausel bleibe der Zinssatz auch künftig angmessen. Laut Gesetzentwurf soll die Angemessenheit des Zinssatzes mindestens alle drei Jahre unter Berücksichtigung des von der Bundesbank festgelegten Basiszinssatzes bewertet werden. Erstmals soll dies spätestens bis 1. Januar 2026 geschehen.
Zins für Steuernachzahlungen auf 1,8 Prozent verringert
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