Dienstag, November 26, 2024
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Geschäftsklima im Einzelhandel vor Ostern deutlich verbessert

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München (dts Nachrichtenagentur) – Das Geschäftsklima im Einzelhandel hat sich im März spürbar aufgehellt. In einer am Donnerstag veröffentlichten Erhebung des Ifo-Instituts kletterte der Indikator zur Bewertung der aktuellen Geschäftslage auf -7,3 Punkte, nach -18,1 Zählern im Februar. Auch die Geschäftserwartungen verbesserten sich deutlich. „Der zuletzt vorherrschende Pessimismus geht damit zurück. Das Ostergeschäft ist für viele Einzelhändler offenbar ein Lichtblick gewesen“, sagte Ifo-Experte Patrick Höppner.

Bau- und Heimwerkermärkte, Fahrradhändler und der Bekleidungseinzelhandel schätzen die Geschäftslage positiver ein als im Vormonat. Auch bei den Lebensmitteleinzelhändlern ging es bergauf. „Insbesondere bei Süßwaren können Händler auf das Ostergeschäft bauen“, so Höppner. Leichte Verschlechterungen der Geschäftslage gab es im Einzelhandel mit Computern und Software sowie bei Autohändlern.

Preiserhöhungen planen in den nächsten Monaten unterm Strich nur noch so wenige Einzelhändler wie zuletzt vor drei Jahren. Rückläufig war auch der Anteil der Einzelhändler, die von Lieferengpässen betroffen sind. Im März betraf dies 29,1 Prozent der Händler, nach 32,6 Prozent im Februar. „Die Unsicherheiten für den Seehandel aufgrund der Krise im Roten Meer haben daher für viele Einzelhandelslieferketten weiterhin eine eher untergeordnete Bedeutung“, sagte Höppner.


Foto: Menschen in einer Fußgängerzone (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Auch Botswana kritisiert Lemkes Jagdtrophäen-Vorstoß

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Im Streit um die von Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) verfolgte Einschränkung der Einfuhr von Jagdtrophäen geschützter Wildarten nach Deutschland erhebt nun auch Botswanas Umwelt- und Tourismusminister Dumezdweni Mthimkhulu schwere Vorwürfe gegen seine deutsche Amtskollegin. Aufgrund von Lemkes Vorhaben drohe „massenhafter Abschuss“ von Wildtieren, da diese ohne die regulierte Trophäenjagd keinen Wert mehr für lokale Gemeinschaften in seinem Land darstellten. „Die Grünen sollten unsere Ansichten ernst nehmen“, sagte er der „Bild“.

Die Bundesumweltministerin ignoriere bei ihrem Ansinnen wissenschaftliche Fakten und habe sein Land nicht konsultiert, so Mthimkhulu nach einem Treffen mit Lemke in Berlin. „Die Grünen sind zerstörerisch. Wir wollen uns nicht auf Grundlage von Gefühlen auseinandersetzen“, sagte der Minister wörtlich. Lemke werde trotz vermeintlich guter Absichten mit ihrem Handeln Tiere „nicht schützen, sondern gefährden“.

In Lemkes Partei, den Grünen, sehe er inzwischen „Fundamentalisten, die aus Ideologie handeln“, so der botswanische Minister. Wer ihnen widerspreche, werde „zum Feind erklärt“. Wenn Lemke nicht einlenke, könne er nur auf „rassistische“ und „neokoloniale Tendenzen“ schließen, sagte Mthimkhulu.

Unterdessen rückt der Koalitionspartner FDP in dem Streit von der Bundesumweltministerin ab: FDP-Entwicklungspolitiker Christoph Hoffmann sagte der „Bild“, die Pläne aus dem Bundesumweltministerium hätten „zu einem diplomatischen Fauxpas geführt“. Die von Lemke verfolgten Maßnahmen klängen „in den Ohren der Partnerstaaten nach grünem Neokolonialismus“. Die Bundesumweltministerin solle der Einladung Botswanas und Namibias folgen und sich den Artenschutz in den Ländern anzuschauen.

Der jagdpolitische Sprecher der FDP, Karlheinz Busen, sagte dem Blatt, Lemke sprenge mit ihren Vorstößen „die Grenzen des Koalitionsvertrages“ und sorge „zugleich für einen diplomatischen Eklat“, weil sie mit den betroffenen Ländern keinen Kontakt gesucht habe. „Frau Lemke muss einsehen, dass sie keine ideologische Weltpolizei ist“, so Busen wörtlich. Trophäenjagden seien „ein wichtiger Beitrag zum Artenschutz, der nicht einseitig verboten werden“ könne.


Foto: Steffi Lemke (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Niedersachsens Justizministerin will Vergewaltiger härter bestrafen

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Hannover (dts Nachrichtenagentur) – Niedersachsens Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD) fordert härtere Konsequenzen für Sexual- und Gewaltstraftäter. „Aus meiner Sicht ist das Gefüge der Strafhöhen im Ungleichgewicht“, sagte die SPD-Politikerin der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ und fügte hinzu: „Für mich steht fest, dass aktuell der Totschlag und vor allem auch Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung teilweise deutlich zu niedrig bestraft werden.“

Wahlmann, die in diesem Jahr Vorsitzende der Konferenz der Justizminister ist, sprach sich dafür aus, die Entscheidung über die konkrete Anpassung in die Hände einer Expertenkommission zu legen, sagte aber: „Sexualstraftaten wie Vergewaltigungen und Missbrauch werden im Vergleich zu Vermögensdelikten wie Raub relativ niedrig bestraft.“ Strafrecht ist Sache des Bundes.

Ein besonders schwerer Raub – Mindeststrafe fünf Jahre – könne ja schließlich auch das „Abziehen“ einer Schachtel Zigaretten unter Vorhalt einer Waffe sein. „Das steht doch in keinem Verhältnis zu einer Vergewaltigung, für die derzeit ein Strafrahmen ab zwei Jahren Freiheitsstrafe gilt“, machte Wahlmann deutlich und nannte ein weiteres Beispiel: Ein bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge werde mit mindestens fünf Jahren Haft bestraft. Gleiches gelte aber auch für den Totschlag. „Da passt etwas nicht, finde ich; das ist schlicht und einfach ungerecht“, sagte die frühere Richterin.

Die oppositionelle CDU im Landtag hält von Wahlmanns Vorstoß nichts und findet, die Justizministerin solle „nicht von den eigentlichen Problemen ablenken“. Die Zahl der Straftaten steige, die Strafverfahren dauerten immer länger. „Das ist das eigentliche Problem, dem sich die Ministerin annehmen muss. Wir sollten daher nicht weiter am Strafrecht herumdoktern, sondern die Justizministerin sollte auf Landesebene in Niedersachsen ihre Hausaufgaben machen. Dazu gehören mehr Stellen für Richter und Staatsanwälte in der Strafjustiz“, sagte Carina Hermann, parlamentarische Geschäftsführerin der Fraktion.


Foto: Das Strafgesetzbuch in einer Bibliothek (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Neuer Streit um Homöopathie-Finanzierung

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – In der Diskussion, ob homöopathische Behandlungen als Kassenleistung gelten sollen, begrüßt Baden-Württembergs Gesundheitsminister Manne Lucha, dass eine Abschaffung der Regelung in dem betreffenden Gesetzesentwurf fehlt. In einer vorherigen Fassung war ein Passus zur Abschaffung als Kassenleistung noch vorhanden.

„Viele Menschen vertrauen der Homöopathie, weil sie offensichtlich gute Erfahrungen damit machen“, sagte Lucha der „Bild“ (Donnerstagsausgabe). „Hingegen sind die Kosten der Kassen für diese Leistungen gering, das Einsparpotenzial bei einer vom GKV-Spitzenverband prognostizierten Finanzierungslücke in diesem Jahr in Milliardenhöhe wäre also marginal.“ Aktuell gebe es in der Gesundheitspolitik „große Herausforderungen, die sicherlich nicht über eine überflüssige Evidenz- vs. Kostendebatte im Bereich der Homöopathie gelöst werden“.

Innerhalb der Ampel-Koalition sorgte die Streichung aus dem Gesetzesentwurf für Diskussionen. FDP-Gesundheitspolitiker Andrew Ullmann sagte der Zeitung: „Ich stehe dem Wegfall der Passage zur Streichung homöopathischer Behandlung als Leistung der GKV kritisch gegenüber. Ich kann nicht nachvollziehen, warum Gesundheitsminister Lauterbach dem Druck nachgegeben hat.“ Er unterstütze die Produktion, Verkauf und Anwendung homöopathischer Mittel und respektiere die persönlichen Präferenzen, solange sie nicht die Gesundheit anderer gefährdeten. „Dennoch warne ich davor, dass homöopathische Mittel bei schweren Erkrankungen als Alternative zu wirksamen Arzneimitteln betrachtet werden könnten, da dies die Patientensicherheit gefährdet“, so Ullmann.

Obwohl die anfallenden Kosten für die Erstattung homöopathischer Leistungen sich auf einen geringen Anteil der Leistungsausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung beliefen, sei es „nicht vermittelbar, wenn bei evidenzbasierten Leistungen gespart wird, aber homöopathische Arzneimittel weiterhin von der Krankenkasse erstattet werden. Hier werden wir im parlamentarischen Prozess definitiv nacharbeiten“, so Ullmann.


Foto: Medikamente in einer Drogerie (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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EKD für Ausschluss von AfD-Anhängern aus Kirchenämtern

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Hannover (dts Nachrichtenagentur) – Die amtierende Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Kirsten Fehrs, hat sich für eine rechtliche Prüfung der Vereinbarkeit von Kirchenämtern und dem Engagement für die AfD ausgesprochen. Sie verteidigte die Entscheidung in dem Fall aus Quendlinburg in Sachsen-Anhalt, wo ein Pfarrer wegen seiner Ratskandidatur für die AfD seine Stelle verlor. „Die Landeskirche hat hier eine klare Linie vertreten: Wenn jemand, wie in diesem Fall zwar parteilos, aber öffentlich das Gedankengut der AfD vertritt, ist das nicht mit einem herausgehobenen Amt in der Kirche vereinbar“, sagte die EKD-Ratsvorsitzende der „Rheinischen Post“ (Donnerstagausgabe).

Der Mitarbeiter sei von der Landeskirche von seinem Dienst abberufen worden, das könne eine Konsequenz sein. „Wie sich das grundsätzlich im Kirchendienst verhält, damit werden wir uns auch eingehend rechtlich beschäftigen müssen, das ist juristisch nicht ganz einfach“, so die Bischöfin.

Völkisch-nationale Gesinnungen seien eindeutig nicht mit dem christlichen Verständnis von Nächstenliebe und Barmherzigkeit und deshalb nicht mit Kirchenämtern vereinbar. Vergleichbar habe sich auch die EKD-Synode im Dezember positioniert.


Foto: Evangelische Kirche (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Ampel und Union planen Schutz des Verfassungsgerichs im Grundgesetz

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Das Bundesverfassungsgericht soll nun doch durch eine Änderung des Grundgesetzes besser vor extremen Kräften geschützt werden. Die Ampelkoalition und die Union haben sich auf einen ersten Gesetzentwurf verständigt, wie die „Rheinische Post“ (Freitagausgabe) berichtet. Darin heißt es, die Neuregelung solle „dazu beitragen, Bestrebungen vorzubeugen, welche die Unabhängigkeit der Verfassungsgerichtsbarkeit in Frage stellen wollen“.

Demnach ist geplant, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtsgesetz in die Artikel 93 und 94 des Grundgesetzes aufzunehmen. Grundgesetzlich festgeschrieben werden soll dadurch die Unabhängigkeit des Gerichts, die Zahl von zwei Senaten, die Wahl von jeweils acht Richtern durch Bundestag und Bundesrat sowie deren Amtszeit von zwölf Jahren und die Altersgrenze von 68 Jahren. Neu aufgenommen werden soll der Passus: „Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts binden die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden.“

In dem zwölfseitigen Entwurf des Bundesjustizministeriums heißt es zudem, diese Regelungen seien „damit künftig einer Änderung mit einfacher Mehrheit entzogen“. Mittlerweile erscheine es angemessen, „die den Status des Bundesverfassungsgerichts als Verfassungsorgan prägenden Elemente im Grundgesetz selbst deutlicher sichtbar werden zu lassen – wie dies bei Bundestag, Bundesrat, Bundespräsident und Bundesregierung bereits der Fall ist“.

Die Debatte um einen besseren Schutz des Bundesverfassungsgerichts hatte vor allem nach dem Bericht von „Correctiv“ Fahrt aufgenommen. Den Recherchen zufolge sollen sich AfD-Politiker und Mitglieder von CDU und „Werteunion“ in Potsdam mit Aktivisten der vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuften „Identitären Bewegung“ getroffen haben. Staatsrechtler, darunter auch ehemalige Mitglieder des Verfassungsgerichts, hatten sich für die Hochstufung der einfachgesetzlichen Regelungen zum Bundesverfassungsgericht ausgesprochen. Verwiesen wurde in der Debatte häufig auf Polen, wo die Partei „Recht und Gerechtigkeit“ (PiS) die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des höchsten Gerichts untergraben hatte.

Im Februar hatte Unionsfraktionsvize Andrea Lindholz (CSU) der „Rheinischen Post“ gesagt, ihre Fraktion sehe „derzeit keine zwingende Notwendigkeit, die Regelungen zum Bundesverfassungsgericht im Grundgesetz zu ändern“. Der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Günter Krings (CDU), hatte der Ampel-Regierung in den Zeitungen der Funke-Mediengruppe „Alarmismus“ vorgeworfen.


Foto: Bundesverfassungsgericht (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Göring-Eckardt fürchtet Missbrauch der Corona-Aufarbeitung

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die Vizepräsidentin des Bundestages, Katrin Göring-Eckardt, hat vor dem Missbrauch einer Aufarbeitung der Corona-Pandemie gewarnt. „Wie mit der Pandemie noch heute Stimmung gegen unsere parlamentarische Demokratie gemacht wird, besorgt mich“, sagte die Grünen-Politikerin den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Donnerstagausgaben). „Eine Aufarbeitung sollte nicht missbraucht werden, um Handelnde in Politik, Ärzteschaft, Wissenschaft zu diffamieren.“ Vielmehr solle ideologiefrei geklärt werden, „wie wir uns als Politik und Gesellschaft gut dafür rüsten, falls eine ähnliche Ausnahmesituation uns in Zukunft bedrohen wird“.

Göring-Eckardt räumte ein, es wäre klug gewesen, schon zu Beginn dieser Wahlperiode auch im Bundestag eine transparente Debatte zu führen, was Deutschland aus der Corona-Pandemie lernen könne. „Dies sollten wir nachholen.“ Nur Offenheit nehme „den Brandstiftern und Verschwörungstheoretikern die Glut“, so die Parlamentspräsidentin.

Die demokratische Kontrolle sei in der Corona-Pandemie nicht ausgesetzt gewesen, erklärte Göring-Eckardt. „So hatten wir im Bundestag beispielsweise dafür gesorgt, dass nicht die Regierung den Epidemiefall ausruft, sondern das Parlament.“ Zur Aufarbeitung gehöre, dass auch die Kritiker der damaligen Corona-Politik sich fragten, „ob sie Ängste und Sorgen ihrer Mitmenschen vor dem Unbekannten zu sehr ignoriert hatten“.


Foto: Katrin Göring-Eckardt am 23.03.2024, via dts Nachrichtenagentur

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Gesetzentwurf: Özdemir will Milchbauern gegenüber Molkereien stärken

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Das Bundeslandwirtschaftsministerium will mit einer Änderung der Agrarorganisationen- und Lieferketten-Verordnung Milchbauern in ihrer Position gegenüber Molkereibetrieben stärken. Das berichten die Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Donnerstagausgaben) unter Berufung auf einen entsprechenden Referentenentwurf. Das Ministerium hat dazu die Ressortabstimmung eingeleitet.

Konkret sieht der Entwurf vor, Artikel 148 der europäischen Gemeinsamen Marktorganisation anzuwenden, um Erzeugern mehr Planungssicherheit und bessere Bedingungen am Markt zu verschaffen: Künftig sollen schriftliche Verträge zwischen Milchbauern und Molkereibetrieben vorgeschrieben sein. Zudem müssen nach dem Verordnungsentwurf aus dem Landwirtschaftsministerium Molkereien den Bauern vor Lieferung ein Angebot unterbreiten, das für mindestens 80 Prozent einen konkreten Preis-Mengen-Bezug vorsieht. Genossenschaftliche Molkereien sollen nur dann von den neuen Regelungen ausgenommen sein, wenn sie sich selbst vergleichbare Regelungen gegeben haben.

Bislang erfahren Landwirte, die Milch produzieren, oft erst nach der Lieferung an Molkereien, welchen Preis sie für ihre Ware erhalten. Das soll mit diesem Entwurf geändert werden. Landwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) hatte bereits seit Längerem vor, diese von vielen Bauern als unfair wahrgenommene Praxis zu ändern.

Der Verordnungsentwurf geht von Erfüllungskosten für die Wirtschaft von jährlich rund 6,5 Millionen Euro aus. Diese entstehen demnach hauptsächlich durch die Einführung oder Anpassung von Prozessabläufen und Strukturen.


Foto: Cem Özdemir (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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"Car Friday": Polizeigewerkschaft fürchtet illegale Autorennen

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat mit Blick auf den Karfreitag vor illegalen Autorennen gewarnt und mehr Personal sowie eine bessere technische Ausstattung für die Beamten gefordert. „Autobegeisterte aus der Poser- und Tuner-Szene feiern seit mehreren Jahren den Karfreitag als `Car Friday`, an dem sie an zahlreichen Orten in ganz Deutschland ihre für die neue Saison getunten PS-starken Fahrzeuge präsentieren“, sagte der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende Michael Mertens dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Donnerstagausgabe). „Oft kommt es dabei nicht nur zu gefährlichen Eingriffen in die Sicherheit der Fahrzeuge, sondern auch zu illegalen Autorennen.“

Die Polizei müsse personell so verstärkt werden, „dass sie die Raser-Szene nicht nur am Car Friday in den Blick nehmen kann“, so Mertens. Zudem müssten die Verkehrsdienste der Polizei technisch so ausgestattet werden, dass sie Manipulationen an den Fahrzeugen schneller erkennen können. „Viele Tuning-Begeisterte blenden einfach aus, dass sie bei der Suche nach dem ultimativen Kick zu einer tödlichen Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer werden.“

Die „Boliden“ müssten aus dem Verkehr gezogen werden, sagte der Gewerkschafter. „Das geht aber nur durch konsequente Kontrollen der Tuner-Szene.“ Die Strafrechtsverschärfung im Jahr 2017, wonach illegale Rennen von einer Ordnungswidrigkeit zu einer Straftat hochgestuft wurden, hält Mertens alleine nicht für ausreichend.


Foto: Autobahn (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Scholz erteilt Zusammenarbeit mit Wagenknecht-Bündnis Absage

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) sieht keinerlei Grundlage für eine Zusammenarbeit seiner Parteimit dem neuen Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW). „Nein, das übersteigt meine Fantasie“, sagte der Kanzler der „Märkischen Allgemeinen Zeitung“ im „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Donnerstagausgaben) auf die Frage, ob er nach den Wahlen in Sachsen, Thüringen und Brandenburg Landesregierungen mit Beteiligung von SPD und BSW für denkbar hält.

Es spreche überhaupt nichts für das BSW als Partner für eine Zusammenarbeit, so Scholz. Die Partei habe keinerlei Vorschläge für eine bessere Zukunft in den Ländern und keinen Plan, wohin Deutschland steuern soll. „Deshalb verbieten sich solche Gedankenspiele aus meiner Sicht“, sagte der SPD-Politiker.


Foto: Olaf Scholz (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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