Dienstag, November 26, 2024
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ThielemannGroup baut hochmodernes Logistikzentrum in Bayern

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ThielemannGroup

Die ThielemannGroup investiert rund 30 Millionen Euro im oberpfälzischen Wernberg-Köblitz:

Auf einem Grundstück von rund 53.000 Quadratmetern wird noch in diesem Jahr der Bau eines modernen Logistikzentrums starten, das nach dem Gold-Standard der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) errichtet wird. Mieter der Anlage ist die RECHT Logistik Gruppe mit Hauptsitz in Brühl (NRW). Es wird ihr vierzehnter Standort in Deutschland. Hier wird sie für namhafte E-Commerce-Kunden aus dem Heimwerkzeug- und Elektrohandel komplexe Logistikaufgaben abwickeln.

Für Konrad Kiener, Erster Bürgermeister von Wernberg-Köblitz, ist die geplante Logistikimmobilie erneut ein Beweis für die gute strategische Lage: „Mit der Öffnung der Grenzen nach Osteuropa ist unser Standort ins Zentrum Europas gerückt und hat sich in den letzten Jahrzehnten zu einem wichtigen Drehkreuz Bayerns entwickelt. Unser Gewerbe- und Industriegebiet West II bietet über die Autobahnen A93, A3, A6 und A9 ideale Anbindungen an die Metropolregionen München und Nürnberg sowie perfekten Zugang zu den mittel- und osteuropäischen Märkten.“

Oberpfalz – hoher Bedarf an Logistik

Ob Maschinenbau, Automobil- oder Bauindustrie – die Oberpfalz bietet bayernweit pro Einwohner die meisten industriellen Arbeitsplätze. Im Großraum Regensburg unterhalten zahlreiche internationale Großunternehmen ihre Betriebe. Die mittlere und nördliche Oberpfalz ist von vielen kleinen und mittleren Industriebetrieben geprägt, die mit ihrer Innovationskraft oft eine internationale Spitzenposition einnehmen1. Industrie und Handel zeigen einen hohen Bedarf an effizienten Lagerlösungen sowie vor- und nachgelagerten Kommissionier- und Logistikleistungen.

Für Navid Thielemann, CEO der ThielemannGroup, sind das beste Voraussetzungen für die Investition in einen topmodernen und nachhaltigen Logistikstandort: „In Wernberg-Köblitz entwickeln wir auf einem 53.000 Quadratmeter großen Grundstück ein Logistikzentrum mit einer Fläche von über 32.000 Quadratmetern. Die Anlage wird voraussichtlich im zweiten Quartal 2025 ihren Betrieb aufnehmen“, sagt Navid Thielemann. „Die Bedingungen sind optimal: Das Grundstück ist bereits erschlossen, Bebauungspläne vorhanden. Wir freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit mit der Gemeinde, die wir als unbürokratisch und äußerst konstruktiv erleben.“

Nutzung langfristig gesichert

Wernberg-Köblitz profitiert bei der Ansiedlung davon, dass Mieter und Nutzer der Anlage bereits feststehen: Die RECHT Logistik Gruppe wird für bestehende Kunden aus dem Heimwerkzeug- und Elektrohandel umfassende Logistikaufgaben übernehmen. „Darüber hinaus schaffen wir ein Angebot an State-of-the-Art-Logistikdienstleistungen, mit dem wir den Markt in Bayern für uns erschließen werden“, sagt Christian Karl Flick, CEO der RECHT Logistik Gruppe. „Wir sind zuversichtlich, dass wir auch hier neue Kunden gewinnen, deren Projekte wir in der neuen Logistikimmobilie effizient und in hoher Qualität umsetzen werden. Damit führen wir unser Wachstum künftig auch in Bayern fort.“

Die RECHT Logistik Gruppe mit ihren beiden Unternehmenssparten Spedition und Kontraktlogistik ist in den letzten Jahren kontinuierlich gewachsen. Die insgesamt 450 Mitarbeitenden erwirtschafteten im letzten Geschäftsjahr einen Umsatz von rund 90 Millionen Euro. In der Kontraktlogistik baut das Unternehmen seine Aktivitäten im boomenden E-Commerce-Geschäft aus, das ist auch in Wernberg-Köblitz geplant. Die Nähe zu dem Depot eines großen Paketdienstleisters ist deshalb ein Vorteil.

Für zuverlässige Transporte arbeitet die RECHT Logistik Gruppe nicht nur mit Partnern, sondern setzt auch auf ihren eigenen Fuhrpark mit über 200 Einheiten, der kontinuierlich um neue LKW mit umweltschonenden Antrieben erweitert wird. Ein weiterer Pluspunkt für den neuen Standort: In direkter Nachbarschaft befindet sich eine LNG-Tankstelle.

Nachhaltigkeit wird groß geschrieben

„Nachhaltigkeit spielt für uns eine große Rolle, vor allem auch bei der Entwicklung sowie im späteren Betrieb unseres neuen Logistikzentrums“, sagt Navid Thielemann. „Die geplante Immobilie soll mit einem DGNB-Zertifikat in Gold ausgezeichnet werden.“ Vorgesehen sind beispielsweise eine Photovoltaikanlage auf dem Dach, die Ausstattung mit E-Ladesäulen für Gabelstapler, ein smartes LED-Beleuchtungskonzept, die Einrichtung moderner Sozial- und Büroräume sowie eine naturnahe Begrünung des über fünf Hektar großen Grundstücks überall dort, wo es die Nutzung zulässt.

In dem neuen Logistikzentrum werden voraussichtlich bis zu 180 neue Arbeitsplätze geschaffen. „Wir hoffen, in Wernberg-Köblitz und Umgebung motivierte und engagierte Mitarbeitende zu finden, die uns auf unserem Wachstumspfad begleiten“, sagt Christian Flick. Die Lebensbedingungen vor Ort sind sehr gut: Wernberg-Köblitz zeichnet sich durch eine hohe Lebensqualität und ein gutes Bildungsangebot aus.

Die guten Wünsche von Thomas Ebeling, Landrat des Landkreises Schwandorf, nahmen die am Projekt Beteiligten mit großer Freude entgegen: „Ich begrüße die Ansiedelung in Wernberg-Köblitz und werde das Genehmigungsverfahren nach Kräften unterstützen“, sagt Landrat Thomas Ebeling. „Dem Unternehmen wünsche ich alles Gute.“

1 Siehe „Infrastruktur für die Wirtschaft in der Oberpfalz 2023

Quelle STROOMER PR | Concept GmbH

Linke plant eigenen Gesetzentwurf zu Schutz des Verfassungsgerichts

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die Linke im Bundestag will mit einem eigenen Gesetzentwurf das Bundesverfassungsgericht besser vor der Einflussnahme von extremen Kräften schützen. Man arbeite derzeit an einem Entwurf, sagte die Linken-Abgeordnete Susanne Hennig-Wellsow der „Rheinischen Post“ (Freitagsausgabe).

„Die wichtigsten Punkte sind für uns: die Bindungswirkung der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, die Amtszeit und das Verbot der Wiederwählbarkeit von Bundesverfassungsrichtern, das Wahlverfahren und ein konkreter Vorschlag zur Lösung von Blockaden einer Wahl.“

Sollten diese Punkte den Plänen der Ampel und der Union entsprechen, stehe man einem gemeinsamen Gesetzentwurf positiv gegenüber. Man begrüße, dass sich die Koalition „und vor allem die CDU nun wieder an einen Tisch setzen wollen, um den Status des Bundesverfassungsgerichts besser im Grundgesetz zu verankern“, sagte Hennig-Wellsow.

Die „politischen Spielchen“ der Union in dieser Frage seien nicht angemessen gewesen. „Mit dem Schutz des obersten Gerichts in Deutschland spielt man nicht und setzt ihn auch nicht als politisches Druckmittel ein“, so die Linken-Politikerin.


Foto: Linken-Logo auf Parteitag (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts

Union bestätigt Vorschlag zu Schutz des Verfassungsgerichts

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Der Justiziar der Unionsfraktion im Bundestag, Ansgar Heveling (CDU), hat Überlegungen von Ampel und Union bestätigt, durch eine Änderung des Grundgesetzes das Bundesverfassungsgericht besser vor extremen Einflüssen zu schützen.

„Es gibt einen ersten Textvorschlag des Justizministeriums zur Anpassung der Grundgesetzregelungen zum Bundesverfassungsgericht, der als Gesprächsgrundlage für einen Austausch zwischen der Ampel und uns als Union dienen soll“, sagte Heveling der „Rheinischen Post“ (Freitagsausgabe). Der Vorschlag sei der Union am Mittwoch übermittelt worden. „Ein Gespräch dazu ist für Anfang April vereinbart worden. Dann wird es auch eine fachliche Bewertung seitens der Union geben.“

Wie die „Rheinische Post“ berichtet, sieht der zwölfseitige Vorschlag eines Gesetzentwurfes vor, die Regeln des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes in das Grundgesetz aufzunehmen. Heveling sagte weiter, es habe noch keine Einigung gegeben. „Wenn nun durch offenbar gezielte Indiskretionen ein anderer Eindruck erweckt werden soll, belastet dies die Gespräche zu diesem sensiblen Thema erneut, diesmal schon, bevor sie überhaupt begonnen haben.“

Der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Günter Krings, kündigte unterdessen eine ausführliche Prüfung der Vorschläge von Justizminister Marco Buschmann (FDP) an: „Wir werden uns die Vorschläge aus dem Justizministerium natürlich gründlich anschauen“, sagte der CDU-Politiker dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. Auch wenn man keine „akute Gefahr“ für das Bundesverfassungsgericht sehe, stehe man „zu konstruktiven Gesprächen bereit“ und könne sich eine „stärkere grundgesetzliche Verankerung“ der Regeln über das Gericht „grundsätzlich vorstellen“.

Zu inhaltlichen Einzelheiten wollte Krings nicht Stellung beziehen: „Es gibt für uns aber eine klare Abfolge. Zunächst besprechen wir diese mit der Bundesregierung und den Regierungsfraktionen, ehe wir sie öffentlich präsentieren oder kommentieren“, sagte der Bundestagsabgeordnete. „Nur so werden wir auch etwas in der Sache erreichen können. Von der Ampel erwarte ich jetzt eine ebenso seriöse Herangehensweise.“


Foto: Ausgabe des Grundgesetzes in einer Bibliothek (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Containerumschlag zeigt Belebung in europäischen Häfen

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Essen/Bremen (dts Nachrichtenagentur) – An den europäischen Häfen ist der Containerumschlag zuletzt deutlich gestiegen. Das geht aus dem neuen Containerumschlag-Index des RWI und des Instituts für Seeverkehrswirtschaft und Logistik (ISL) hervor, der am Donnerstag veröffentlicht wurde.

Nach der aktuellen Schnellschätzung stieg der Index demnach im Februar gegenüber dem Vormonat um einen Punkt auf saisonbereinigt 129,5 Punkte. Ohne den deutlichen Rückgang des Containerumschlags in den chinesischen Häfen wäre der Anstieg noch wesentlich kräftiger gewesen. In den europäischen Häfen sei der Containerumschlag um fast drei Prozent ausgeweitet worden, so die Institute.

„Der weltweite Containerumschlag expandiert den vierten Monat in Folge mit kräftigen Raten“, sagte RWI-Konjunkturchef Torsten Schmidt. Auch in den europäischen Häfen scheine der seit Längerem anhaltende Rückgang des Containerumschlags gestoppt. „Dies dürfte den zuletzt schwachen deutschen Exporten einen Impuls gegeben haben.“


Foto: Container (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Bericht: Neue Hinweise auf Polizeigewalt im Fall Hans-Jürgen Rose

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Dessau-Roßlau (dts Nachrichtenagentur) – Im Todesfall Hans-Jürgen Rose, der 1997 starb, kurz nachdem er auf eine Dessauer Polizeiwache gebracht worden war, gibt es offenbar neue Erkenntnisse über mögliche Polizeigewalt. In der „taz“ bestätigte der pensionierte Polizist Michael N., der Hans-Jürgen Rose in der Nacht schwer verletzt nahe der Polizeiwache aufgefunden hatte, er habe am selben Tag ein Gespräch von Kollegen im Pausenraum der Polizei mitgehört, in dem ein Kollege darüber sprach, einen Festgenommenen geschlagen zu haben.

Michael N. gab weiterhin an, es sei Anfang der 90er-Jahre in der Wache der Dessauer Polizei üblich gewesen, in Gewahrsam genommene Menschen an Säulen im Speisesaal zu fixieren. Die Familie von Hans-Jürgen Rose, hat am Donnerstag vier beteiligte Polizisten wegen Mordes beim Generalbundesanwalt angezeigt.

Weitere neue Erkenntnisse zu dem Fall gehen auf die jahrelange Investigation einer Gruppe namens „Recherche Zentrum“ zurück, die aus der Initiative „Gedenken an Oury Jalloh“ hervorgegangen ist. Die mit privaten Spenden finanzierte Gruppe von Investigativjournalisten, Filmemachen und Aktivisten hat sich der „Aufklärung von möglichen Polizeimorden“ verschrieben – und die Anzeige im Fall Rose mit der Familie gemeinsam gestellt.

So kommt das Autopsie-Gutachten der Rechtsmedizin, das nach dem Tod von Rose beauftragt wurde, zu dem Schluss, dass die „zahlreichen stumpfen Gewalteinwirkungen“, die zu Roses Tod führten, „als Folge von Misshandlungen anzusehen sind“. Die parallelen Blutungen auf dem Rücken entstünden „typischerweise durch Stockschläge“. Einer der Polizei-Schlagstöcke, die der Rechtsmedizin übergeben worden waren, wäre „am ehesten“ geeignet, diese Verletzungen zu verursachen. Des Weiteren legt das Gutachten eines Londoner Forensikers nahe, dass das Einsatzprotokoll der Dessauer Polizei zum Fall Rose manipuliert sei.

Rose ist einer von drei Menschen, die zwischen 1997 und 2005 starben, nachdem oder während sie auf dem Dessauer Polizeirevier waren. 2002 wurde ein Obdachloser mit einem Schädelbasisbruch in der Ausnüchterungszelle 5 des Reviers gefunden. 2005 verbrannte der Sierra Leoner Oury Jalloh in derselben Zelle. Zwei Mal hat die Justiz die Ermittlungen im Fall Rose eingestellt, erst 1998, dann 2014. Es sei „nicht auszuschließen“, dass Unbekannte Rose totprügelten oder dass er ohne Fremdeinwirkung aus dem Fenster fiel, heißt es dazu im letzten Einstellungsvermerk der Staatsanwaltschaft.


Foto: Polizeistreife im Einsatz (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts

JUGEND GRÜNDET 2024: Kleine Gründer mit großen Ideen bei Pitch Events

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JUGEND GRÜNDET 2024

Schülerinnen und Schüler begeistern mit echten Zukunftsvisionen und handfesten Businessplänen

Ein Sonar-Sonarstirnband für Sehbehinderte, ein sensorgestütztes Fußball-Trainingssystem und KI-Modelle für Mikroskopieanalysen, das sind die Gewinnerideen der JUGEND GRÜNDET Pitch Events 2024. In München, Münster und Berlin präsentierten die besten Teams der Businessplan-Phase ihre selbst entwickelten, innovativen Geschäftsideen. Die Jugendlichen beeindruckten die Jury mit starken Auftritten, echten Zukunftsvisionen und jede Menge Gründerqualitäten.

Insgesamt 100 Schülerinnen und Schüler reisten im März zu den JUGEND GRÜNDET Pich Events nach München, Münster oder Berlin. Eingeladen waren die Teams, die in der ersten Phase des bundesweiten Schülerwettbewerbs für mehr Gründungsgeist (Businessplan-Phase) die besten Businesspläne eingereicht hatten.

Drei Minuten, um zu überzeugen

Bei den Pitch Events durften die Jugendlichen ihre Geschäftsideen live vor einer hochkarätigen Jury präsentieren. Jedes der 33 Teams hatte drei Minuten, um mit seinem Pitch (Kurzpräsentation) die Expertinnen und Experten zu überzeugen. Dafür brauchen die Schülerinnen und Schüler nicht nur innovative Ideen, sondern auch perfektes Timing und Präsentationstalent. Weitere drei Minuten galt es, die Juryfragen zu beantworten. Das Fazit der Expertinnen und Experten: Die Jugendlichen präsentierten bei den JUGEND GRÜNDET Pitch Events nicht nur vielversprechende Geschäftsideen, sondern vor allem auch echte Zukunftsvisionen und jede Menge Gründerqualitäten.

Platz 1 für Sonar-Sehhilfe, sensorgestütztes Fußball-Training und KI-Diagnostik

Platz 1 beim ersten Pitch Event in München belegten Dominik Schuler, Ferdinand Horn und Julian Schenker vom Ev. Lichtenstern-Gymnasium in Sachsenheim (BW). Ihre Geschäftsidee „Blind Sonar“ ist ein Stirnband, das sehbehinderten Personen eine haptische Wahrnehmung ihrer Umgebung und damit eine verbesserte Orientierung und mehr Sicherheit im Alltag bietet. Ein funktionierender Prototyp veranschaulichte das durchdachte Hightech-Produkt, darüber hinaus überzeugte das Trio mit einem wunderbaren Teamzusammenspiel.

Nicht weniger smart ist die Geschäftsidee des Gewinnerteams beim zweiten Pitch Event in Münster. Balint Bettner, Brad Melvin Timo Fokou, Lorenz Herp, Paul Würz und Viola Kraut von der Internatsschule Schloss Hansenberg in Geisenheim (HE) haben sich „Conez“ ausgedacht. Das hocheffiziente Trainingssystem mit Vibrationsweste und Trainer-App soll Fußballern individuelles Echtzeitfeedback und Korrekturmaßnahmen zur Umsetzung der taktischen Vorgaben im Training ermöglichen. Das Fazit der Jury: Eine tolle Idee, die einen wirklich neuartigen und sehr smarten Trainingsansatz biete, der auch auf andere Sportarten ausweitbar sei. Darüber hinaus punktete das Team mit einem kreativen Pitch.

Beim dritten und letzten Pitch Event in Berlin konnte sich Lorenz Rutkevich aus Leer (NI) an die Spitze setzen. Der Schüler des Teletta-Groß-Gymnasiums will fortschrittliche Diagnostik für alle erreichbar machen: „SeesDisease“ bietet KI-Modelle, die Mikroskopieanalysen automatisieren und so schnellere und präzisere Diagnosen ermöglichen. Lorenz überzeugte die Jury auf der ganzen Linie: Die Idee sei von hoher Relevanz und KI-unterstützte Diagnostik ein absolutes Zukunftsthema. Der Schüler habe eine beeindruckende Kompetenz für sein Thema an den Tag gelegt und toll präsentiert.

Jugendliche begeistern mit Professionalität, Kreativität und Enthusiasmus

Die Expertinnen und Experten in der Jury zeigten sich bei allen drei Pitch Events begeistert von den Schülerteams, die ihre Geschäftsideen mit erstaunlicher Professionalität, viel Kreativität und großem Enthusiasmus für ihre Themen präsentierten. Die Ideen der Jugendlichen waren so vielfältig wie die Persönlichkeiten, die bei den Pitch Events antraten. Allen gemein ist, dass sie die Welt ein bisschen besser machen wollen – im Großen oder im Kleinen.

Auf den jeweils zweiten Plätzen landeten Schutzhüllen für Stethoskope („clEARy GmbH“), eine Marketing-Plattform für die Gastronomie („Gainback“) und eine App, die Senioren den Einstieg in die digitale Welt erleichtert („GenConnect“). Auf den dritten Plätzen schafften es ein Pflanzsystem zur Begrünung von Balkon PV-Anlagen („Solar Tendril“), ein digitales Bestellsystem für Schulmensen („EasySnacks“) und eine 3D-Duck-Plattform für das kreative Heimwerken („MakerRent“).

Vorgestellt wurden auch Ideen für eine Demokratie-App, eine neuartige Verhütungslösung für den Mann („SperMe“), eine Sport-Talente-Plattform („Skill Spotter“), nachhaltige Periodenunterwäsche mit Heizsystem („CozyFlow“), ein Fahrradnavigationssystem für die Dunkelheit („LighTheWay“), Biogas aus Mikroalgen („Aqua Gas Green“), ein nachhaltiges Fischernetz auf Seetang-Basis („SustainNet“) uvm.

Die Pitch Event Teams kamen aus acht Bundesländern (Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein) und besuchen überwiegend das Gymnasium oder die Berufsschule. Ein Team kam von einer deutschen Auslandsschule und reiste eigens aus Spanien an.

Die besten von über 1.000 Businessplänen

Die Pitch Events sind auch eine Anerkennung für die herausragende Leistung der Teams in der JUGEND GRÜNDET Businessplan-Phase. Von September bis Januar hatten die Jugendlichen Zeit, um eigene innovative Geschäftsideen zu entwickeln und in einem Businessplan auszuarbeiten. Im Wettbewerbsjahr 2023/24 wurden erstmalig über 1.000 Businesspläne eingereicht. Noch nie war es so schwer, sich für ein Pitch Event zu qualifizieren. Neben ausführlichem Expertenfeedback von der Jury erwartet die Teams vor Ort auch ein buntes Rahmenprogramm mit Einblicken in die Stadt, die lokale und überregionale Gründungsszene sowie wertvolle Netzwerkmöglichkeiten für ihre berufliche Zukunft.

Finale mit den besten zehn Teams des Wettbewerbsjahres

Die drei erstplatzierten Teams sicherten sich mit ihren Pitches direkt einen Startplatz im JUGEND GRÜNDET Bundesfinale am 11. & 12. Juni 2024 in Stuttgart. Beim Finale dürfen die besten zehn Teams des Wettbewerbsjahres ihre Geschäftsideen auf der „Zukunftsideenmesse“ präsentieren im Wettstreit um den Bundessieg und den Hauptpreis, eine geführte Reise ins Silicon Valley/USA.

Welche Teams noch im Finale antreten dürfen, entscheidet sich zum Ende der zweiten Wettbewerbsphase von JUGEND GRÜNDET Anfang Mai: In der Planspiel-Phase führen die Schülerinnen und Schüler virtuell ein Unternehmen und müssen sich gegen die Konkurrenz durchsetzen und sich in Krisen bewähren. Wer im Online-Planspiel „Start-up Simulator“ kräftig Punkte sammeln möchte, muss Management-Qualitäten beweisen und möglichst kluge und nachhaltige Entscheidungen treffen. Stichtag der Planspiel-Phase ist der 2. Mai 2024.

Mit Ideen die Zukunft gestalten

Aus Problemen Lösungen entwickeln und mit innovativen Ideen die Zukunft gestalten, das ist der Kerngedanke von JUGEND GRÜNDET. Der Schülerwettbewerb will Jugendli-che fürs Gründen begeistern und die Gründungskompetenzen von Schülerinnen und Schülern stärken. „Wer gründet, kann eigene Ideen umsetzen und die Welt verändern. Dafür braucht es Mut, Kreativität und Gestaltungswillen: All das zeigen Schülerinnen und Schüler jedes Jahr bei JUGEND GRÜNDET!“, so die Projektleitung Franziska Metzbaur.

Alle Informationen zum Bundeswettbewerb JUGEND GRÜNDET auf www.jugend-gruendet.de.

Bildunterschrift
Bei den JUGEND GRÜNDET Pitch Events 2024 in München, Münster und Berlin präsentieren die Schülerteams mit den besten Businessplänen ihre innovativen Geschäftsideen vor einer hochkarätigen Jury

Quelle JUGEND GRÜNDET

Frühlingserwachen: JOILS‘ Tipps für Wohlbefinden und Lebenslust

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Frühlingserwachen

Frühlingserwachen: JOILS präsentiert inspirierende Tipps für Wohlbefinden und Lebenslust in der jungen Jahreszeit

Der Frühling ist da und mit ihm die perfekte Gelegenheit, frische Energie zu tanken und sich vitalisiert zu fühlen. Bei der Duftmanufaktur JOILS aus dem Schwarzwald glaubt man fest daran; dass der Wechsel der Jahreszeiten nicht nur eine Veränderung der Natur, sondern auch eine Einladung zu persönlichem Wachstum und Wohlbefinden ist. Und so kommen hier taufrische Tipps, zusammengestellt, wie Sie sich auf die kommende Jahreszeit einstellen und belebt und vital mit ihr starten können.

#1: Frühlingserwachen im Freien

Nutzen Sie die wärmeren Temperaturen, um Zeit im Freien zu verbringen. Gehen Sie spazieren, machen Sie Picknicks im Park oder beginnen Sie mit dem Gartenanbau. Die frische Luft und das Sonnenlicht werden Ihren Geist beleben und Ihre Stimmung aufhellen.

#2: Ernährungsumstellung auf Frisches

Frühling ist die perfekte Zeit, um Ihre Ernährung auf frische, saisonale Lebensmittel umzustellen. Fügen Sie mehr Obst und Gemüse in Ihren Speiseplan ein und probieren Sie leichte Salate und Smoothies. Diese Nahrungsmittel sind nicht nur reich an wichtigen Nährstoffen, sondern können auch dazu beitragen, dass Sie sich leichter und vitaler fühlen.

#3: Olfaktorisch Urlaub nehmen

Für eine zusätzliche Portion Frühlingsstimmung verwenden Sie unsere exklusiven Wellnessmischungen von JOILS. Die Duftöl-Mischungen bestehen zu 100% aus naturreinen Ölen, können sowohl in Duftlampen als auch in Aromatherapie-Diffusoren verwendet werden und machen Lust auf Urlaub!

Unsere drei Lieblinge für den Frühling / Frühsommer:

Provence: Die Duftöl-Mischung PROVENCE entführt Sie mit ihrem mediterranen Duft nach Lavendel, Melisse, Orange, Thymian und Wacholderholz direkt in die sonnenverwöhnte Landschaft der Provence. Lassen Sie sich von diesem belebenden Aroma inspirieren und genießen Sie die beruhigende Wirkung auf Körper und Geist.

Toskana: Die Duftöl-Mischung TOSKANA versprüht den Charme der italienischen Landschaft mit ihren Noten von Zypresse, Nelke, Orange und Rosmarin. Tauchen Sie ein in die warmen Düfte der Toskana und lassen Sie sich von ihrem belebenden Effekt verzaubern.

Sansibar: Die Duftöl-Mischung SANSIBAR entführt Sie auf eine exotische Reise mit ihren aromatischen Noten von Koriander, Mandarine, Minze, Lemongrass und Tangerine. Lassen Sie sich von dieser einzigartigen Mischung inspirieren und schaffen Sie eine Atmosphäre der Entspannung und Erholung in Ihrem Zuhause.

#4: Frühlingsputz für Körper und Geist

Nutzen Sie die Energien des Frühlings, um auch in Ihrem Zuhause und in Ihrem Geist aufzuräumen. Reinigen Sie Ihr Zuhause gründlich, um Platz für Neues zu schaffen, und nehmen Sie sich Zeit für Entspannung und Meditation, um Ihren Geist zu klären und zu erfrischen.

#5: Aktive Bewegung

Starten Sie eine neue Sportart oder nehmen Sie an Outdoor-Aktivitäten teil. Ob Joggen, Radfahren oder Yoga im Freien – Bewegung hilft nicht nur dabei, fit zu bleiben, sondern kann auch Ihre Stimmung verbessern und Ihnen ein Gefühl von Leichtigkeit vermitteln.

#6: Farbenfrohe Kleidung

Frühling ist die Zeit, um sich von den dunklen Winterkleidern zu verabschieden und fröhliche, leuchtende Farben in Ihre Garderobe zu integrieren. Tragen Sie Kleidung in Pastellfarben oder mit blumigen Mustern, um sich von der Frühlingsstimmung inspirieren zu lassen.

Quelle SPApress

Teilniederlage für Mercedes-Benz in Diesel-Musterverfahren

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Stuttgart (dts Nachrichtenagentur) – In einem Musterverfahren gegen Mercedes-Benz im Zusammenhang mit dem Dieselskandal hat das Oberlandesgericht Stuttgart den Klägern teilweise recht gegeben. Das teilte das Gericht am Donnerstag mit.

Demnach enthielten die streitgegenständlichen Euro-6- und Euro-5-Fahrzeuge jeweils „unzulässige Abschalteinrichtungen“. Zudem hätten Mitarbeiter des beklagten Fahrzeugherstellers in Bezug auf Euro-6-Fahrzeuge „bedingt vorsätzlich“ gehandelt.

Konkret habe der zuständige Senat in Übereinstimmung mit den Rückrufbescheiden des KBA festgestellt, dass in den streitgegenständlichen Euro-6-Fahrzeugen zum Zeitpunkt der Inverkehrgabe der Fahrzeuge eine unzulässige Abschalteinrichtung in Gestalt einer sogenannten „Strategie A in vergleichbarer Ausprägung“ enthalten sei, welche auch als „Bit 13“ bezeichnet werde.

In den Fahrzeugen der Euro-5-Modelle sei zudem – so auch das KBA in seinen Rückrufbescheiden – zum Zeitpunkt deren Inverkehrgabe nach den Feststellungen des Senats eine unzulässige Abschalteinrichtung in Gestalt einer sogenannten Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung (KSR) enthalten.

Der Senat habe außerdem festgestellt, dass Mitarbeiter des beklagten Fahrzeugherstellers es bis zum Zeitpunkt der Inverkehrgabe der streitgegenständlichen Euro-6-Fahrzeuge „zumindest billigend in Kauf genommen“ hätten, dass es sich bei der „Strategie A in vergleichbarer Ausprägung“ um eine „unzulässige Abschalteinrichtung“ handele, so das OLG. Soweit die Klage darüber hinaus auf weitere Feststellungen zu einem vorsätzlichen Handeln der Musterbeklagten gerichtet war, wies der Senat die Klage ab.

Gleichfalls abgewiesen wurde die Klage, soweit der Musterkläger die Feststellung begehrte, Mitglieder des Vorstandes von Mercedes-Benz hätten den Einsatz der festgestellten unzulässigen Abschalteinrichtungen angeordnet oder gebilligt. Der klagende Verband habe „keine tatsächlichen Anhaltspunkte vorgetragen“, hieß es. Der Senat habe die Behauptung daher als „Vortrag ins Blaue hinein“ nicht berücksichtigt.

Kläger in dem Verfahren war der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV). Er begehrte im Rahmen der Musterfeststellungsklage Feststellungen im Zusammenhang mit dem Einsatz von ihm als unzulässig behaupteter Abschalteinrichtungen in einigen Fahrzeugen.

Eine Musterfeststellungsklage dient als erste Stufe der Durchsetzung von individuellen Ansprüchen von Verbrauchern, die sich einer solchen Klage anschließen. In dem Verfahren vor dem OLG, welches bereits im Juli 2022 begann, hatten sich bis Anfang Januar 2022 insgesamt 2.476 Verbraucher im Klageregister angemeldet. In dem Verfahren zum Abgasskandal ging es um tatsächliche oder rechtliche Voraussetzungen für Schadensersatzansprüche von Verbrauchern, die eines der betroffenen Fahrzeug-Modelle erworben haben. Das Musterfeststellungsurteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Beiden Parteien steht das Rechtsmittel der Revision zum Bundesgerichtshof offen, die innerhalb eines Monats nach Zustellung des Urteils einzulegen ist.

Sollte das Urteil rechtskräftig werden, müssten die betroffenen Verbraucher im nächsten Schritt ihr Recht auf Schadenersatz noch selbst durchsetzen.


Foto: Mercedes-Stern (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts

Expertengruppe legt Ergebnis zu THC-Grenzwert im Straßenverkehr vor

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Eine vom Bundesverkehrsministerium eingesetzte unabhängige Expertengruppe empfiehlt, dass der THC-Grenzwert im Straßenverkehr künftig bei 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum liegen soll. Das teilte das Ministerium am Donnerstag mit.

Bei Erreichen dieses THC-Grenzwertes sei nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung beim Führen eines Kraftfahrzeuges „nicht fernliegend“, aber „deutlich unterhalb der Schwelle“, ab der ein allgemeines Unfallrisiko beginne, hieß es. Um der besonderen Gefährdung durch Mischkonsum von Cannabis und Alkohol gerecht zu werden, werde zudem empfohlen, für Cannabis-Konsumenten ein absolutes Alkoholverbot am Steuer vorzusehen.

Zusätzlich seien Speicheltests mit hoher Empfindlichkeit als Vorscreening – zum Nachweis des aktuellen Konsums erforderlich, so die Experten weiter. Es werde empfohlen, die Details zur Umsetzung dieses Ansatzes auch unter Berücksichtigung der Erfahrungen im Ausland zu klären.

Bei dem vorgeschlagenen Grenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum handelt es sich nach Ansicht der Experten um einen „konservativen Ansatz“, der vom Risiko vergleichbar mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille sei.

Da THC im Blutserum bei regelmäßigem Konsum noch mehrere Tage nach dem letzten Konsum nachweisbar ist, wollen die Experten mit ihrem Vorschlag erreichen, dass – anders als bei dem derzeit geltenden Grenzwert von 1 ng/ml THC – nur diejenigen sanktioniert werden, bei denen der Cannabiskonsum in einem „gewissen zeitlichen Bezug zum Führen eines Kraftfahrzeugs“ erfolgt ist und eine „verkehrssicherheitsrelevante Wirkung“ beim Führen eines Kraftfahrzeugs möglich ist.

Bei den Vorschlägen der Expertenkommission handelt es sich lediglich um Empfehlungen – der Gesetzgeber muss am Ende die Entscheidung über den genauen Grenzwert treffen.


Foto: Feierabendverkehr (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Foto/Quelle: dts

Lauterbach will RKI-Protokolle "weitestgehend" entschwärzen

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will die zuletzt veröffentlichten Protokolle des Robert-Koch-Instituts aus der Corona-Zeit „weitestgehend“ entschwärzen. Das kündigte er am Donnerstag im Deutschlandfunk an.

„Nach dem Informationsfreiheitsgesetz musste das Robert-Koch-Institut bestimmte Namen schwärzen, auch bestimmte Dinge, die Dritte wiederum betrafen“, so Lauterbach. „Es ist viel geschwärzt worden.“ Er habe deswegen am Mittwoch veranlasst, dass die Protokolle „weitestgehend“ entschwärzt werden sollen, wozu eine weitere Prüfung nötig sei.

Die Rechte der Dritten müssten dabei gewahrt bleiben, so Lauterbach. „Das heißt, das Robert-Koch-Institut muss jetzt jeden um Erlaubnis bitten, der in den Protokollen genannt wird oder dessen Interessen genannt werden, dass die Entschwärzung stattfinden kann.“ Das werde eine Zeit lang dauern – vielleicht vier Wochen, so der Minister. Am Ende könne eine „deutlich stärker entschwärzte Variante vorgelegt werden.“

Der SPD-Politiker verteidigte aber zugleich das RKI: Es sei vom Robert-Koch-Institut nie irgendetwas „bewusst verborgen“ worden, sagte er. Eine Einmischung vonseiten der Bundesregierung habe es auch nicht gegeben. Das Institut habe während der Pandemie einen „wichtigen Beitrag“ geleistet, fügte Lauterbach hinzu.

Das Online-Portal „Multipolar“ hatte die Freigabe der Protokolle von den Krisenstabssitzungen des RKI vor Gericht erzwungen. Allerdings waren dabei zahlreiche Stellen geschwärzt.


Foto: Karl Lauterbach (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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