Samstag, November 7, 2026
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Anteil von kinderreichen Familien leicht gestiegen

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Frauen mit Kleinkindern (Archiv), via dts NachrichtenagenturWiesbaden (dts Nachrichtenagentur) – In Deutschland hat 2024 gut jedes vierte Kind (26 Prozent) in einer kinderreichen Familie gelebt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) am Montag auf Basis von Ergebnissen des Mikrozensus mitteilte, lebten 18 Prozent Kinder mit zwei Geschwistern in der Familie. Mit drei oder mehr Geschwistern wohnten acht Prozent der Kinder zusammen. Rund 30 Prozent der Kinder lebten ohne Geschwister und 44 Prozent mit einem Geschwisterkind in der Familie.

In den vergangenen Jahrzehnten haben sich diese Anteile kaum verändert. So lebten im Jahr 1996 rund 31 Prozent der Kinder ohne Geschwister, 44 Prozent mit einem Geschwisterkind und 25 Prozent in kinderreichen Familien. Dabei ist der Anteil von Kindern in kinderreichen Familien von 1996 bis 2015 zunächst leicht auf 23 Prozent zurückgegangen, um dann bis zum Jahr 2024 wieder auf 26 Prozent anzusteigen. Im Gegenzug ist der Anteil von Kindern ohne Geschwister von 1996 bis 2015 von 31 Prozent auf 33 Prozent angestiegen und anschließend bis 2024 wieder 30 Prozent gesunken. Hintergrund für die Entwicklungen der letzten zehn Jahre dürfte vor allem die Zuwanderung in den Jahren ab 2015 sein.

Bezogen auf die Zahl der Familien in Deutschland betrug der Anteil von kinderreichen Familien 13 Prozent. Dabei sind kinderreiche Familien in den westlichen Bundesländern mit rund 13 Prozent etwas häufiger vertreten als in den östlichen Ländern mit 11 Prozent.

Familien mit Einwanderungsgeschichte hatten häufiger drei oder mehr Kinder als Familien ohne Einwanderungsgeschichte. 2024 lebten in 19 Prozent der Familien mit Einwanderungsgeschichte mindestens drei Kinder, in Familien ohne Einwanderungsgeschichte traf dies nur auf rund zehn Prozent zu.

Der Anteil an kinderreichen Familien ist bei Familien mit zwei Elternteilen höher als bei Alleinerziehenden: In Paarfamilien wiesen 15 Prozent der Familien mindestens drei Kinder auf. Unter den Alleinerziehenden lag der Anteil hingegen bei acht Prozent.


Foto: Frauen mit Kleinkindern (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Kommunen sehen kaum Entspannung der Migrationslage

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Asylunterkunft (Archiv), via dts NachrichtenagenturBerlin (dts Nachrichtenagentur) – Führende Vertreter der kommunalen Spitzenverbände sehen trotz rückläufiger Asylantragszahlen keine Entlastung für die Kommunen.

„Die Situation in den Städten und Gemeinden im Hinblick auf Unterbringung, Versorgung und Integration von Geflüchteten hat sich kaum entspannt“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebunds, André Berghegger, dem „Handelsblatt“. Dabei stelle die Integration der Asylsuchenden inzwischen die größte Herausforderung dar. Daher müsse es „weiterhin Priorität“ sein, Migration nach Deutschland zu steuern und zu begrenzen.

Ähnlich äußerte sich der Präsident des Deutschen Landkreistags, Achim Brötel. „Wenn die Erstzugänge weniger werden, heißt das deshalb zunächst einmal nur, dass der riesige Berg, auf dem wir sitzen, langsamer wächst. Aber: Er wächst deshalb trotzdem weiter“, sagte Brötel dem „Handelsblatt“. Es gebe zwar „sehr gelungene Beispiele einer Integration“, aber eben auch das Gegenteil davon. „Gerade diese Menschen werden uns noch lange Zeit beschäftigen“, sagte Brötel. „Zwischen dem physischen und dem gesellschaftlichen Ankommen liegt oft ein weiter Weg.“ Dabei gehe es um Spracherwerb, Zugang zu Kitas, Schulen, Arbeitsplätzen und soziale Teilhabe, erläuterte der Landkreistag-Präsident.

Berghegger warnte, falsche Rückschlüsse aus den gesunkenen Zugangszahlen zu ziehen und etwa bestehende Unterkünfte zu reduzieren. „Für einen Rückbau von Unterbringungsmöglichkeiten besteht aktuell keinerlei Spielraum“, sagte er. „Es müssen freie Kapazitäten vorgehalten werden, um auf eine sich verändernde Situation reagieren zu können.“

Das sieht auch Brötel so. Es sei schon einmal die Erfahrung gemacht worden, dass sich ein zu früher Rückbau von vorübergehend nicht mehr benötigten Unterkünften zu einem späteren Zeitpunkt gerächt hätte. „Die Welt ist einfach in Bewegung, und neue Unterkünfte sind nicht über Nacht zu realisieren.“ Insofern sei man gut beraten, jetzt eine „zugegebenermaßen teure Vorratshaltung“ zu betreiben, sagte Brötel.


Foto: Asylunterkunft (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Wirtschaft drängt auf Lockerung der EU-Lieferketten-Richtlinie

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Containerschiff (Archiv), via dts NachrichtenagenturBerlin (dts Nachrichtenagentur) – Die deutsche Wirtschaft macht weiteren Druck zur Lockerung der EU-Lieferketten-Richtlinie. Die Pflicht für Unternehmen zur Überwachung ihrer Lieferanten sollten nur für direkte Zulieferer außerhalb der EU gelten, heißt es in einer Erklärung von neun Spitzenverbänden, über die das Nachrichtenmagazin Politico berichtet.

Es sei nicht nachvollziehbar, warum „im gemeinsamen Binnenmarkt mit seinen hohen Standards neue Sorgfaltspflichten eingeführt werden sollten“. Die Beschränkung auf Lieferanten aus Drittländern könne auch verhindern, dass der bürokratische Aufwand auf kleine und mittlere Unternehmen in der EU durchschlägt.

„Die Wirtschaft erwartet pragmatische Gesetze, die mit verhältnismäßigem Aufwand rechtssicher zu erfüllen sind“, schreiben die Verbände. Diese Anforderung müsse die Europäische Union nun endlich erfüllen.

„Sollte die Richtlinie nicht in Gänze wegfallen, braucht es jedenfalls eine dringende Vereinfachung der Sorgfaltspflichten“, schreiben die Wirtschaftsverbände. Neben der Lieferkettenrichtlinie sprechen sie dabei auch die Berichterstattungspflichten zur Nachhaltigkeit (CSRD), die Regelungen zu CO2-Grenzausgleichszahlungen (CBAM) und Vorschriften gegen die Entwaldung (EUDR) an.

Die Nachhaltigkeitsberichterstattung müsse „auf einen klar verständlichen, rechtssicher und mit verhältnismäßigem Aufwand zu bewältigenden Kern“ reduziert werden. Für alle Richtlinien solle es einen gemeinsamen Schwellenwert für die Unternehmensgröße geben, ab der sie gelten. Die Verbände schlagen die Anhebung auf mindestens 3.000 Beschäftigte neben einem Mindestjahresumsatz von 450 Millionen Euro vor.

Die EU-Lieferketten-Richtlinie (CSDDD) verpflichtet Unternehmen, bei ihren Lieferanten die Einhaltung von Sozial- und Umweltstandards sowie Menschenrechten zu überprüfen. Sie ist bereits beschlossen, aber noch nicht in Kraft. Die EU-Kommission selbst hat Vorschläge gemacht, wie die Richtlinie verschlankt werden kann, um Bürokratie, Kosten und Risiken für Unternehmen zu verringern. Die Gespräche darüber gehen in Brüssel in dieser Woche in die entscheidende Phase.

Hinter der Initiative stehen der Bundesarbeitgeberverband Chemie, der Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA), der Bundesverband der Dienstleistungswirtschaft, Der Mittelstandsverbund, Gesamtmetall, die Stiftung Familienunternehmen und Politik, der Verband der Chemischen Industrie (VCI), der Verband der Elektro- und Digitalindustrie (ZVEI) und der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA).


Foto: Containerschiff (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Berlins Justizsenatorin attestiert AfD-Verbotsdebatte "Kurzschluss"

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Protest gegen die AfD (Archiv), via dts NachrichtenagenturBerlin (dts Nachrichtenagentur) – Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) hat der Debatte um ein Verbot der AfD einen „Kurzschluss“ attestiert.

Zugleich warnte sie, es sei verfrüht, jetzt über ein Verbot der Partei zu diskutieren. „Bei der Debatte über ein AfD-Verbot wird sehr oft die juristische mit der politischen Seite vermischt. Das ist aus meiner Sicht ein problematischer Kurzschluss“, sagte Badenberg dem Tagesspiegel.

Zunächst müsse man sich „sachlich und nüchtern“ mit den juristischen Anforderungen auseinandersetzen, bevor man zu der Frage komme, ob es politisch angezeigt sei, eine Partei, die seit Jahren immer mehr an Zuspruch gewinnt, zu verbieten. „Diese Frage stellt sich aus meiner Sicht erst und nur dann, wenn die juristischen Voraussetzungen für ein Verbot vorliegen. Alles andere wäre unverantwortlich“, sagte Badenberg.

Badenberg war bis zu ihrem Amtsantritt als Justizsenatorin 2023 Vize-Präsidentin des Bundesamtes für Verfassungsschutz und wirkte mit an der Einstufung der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall. Im Mai hatte das Amt die Partei hochgestuft – zu gesichert extremistisch. Wegen einer Klage vor dem Verwaltungsgericht Köln liegt das Verfahren aber nun auf Eis.

„Aktuell befinden wir uns in einem Stadium, in dem nicht einmal die Höherstufung zur gesichert rechtsextremistischen Bestrebung gerichtlich bestätigt ist“, sagte Badenberg. Beim Verfassungsschutz gebe es ein dreistufiges System: Prüffall, Verdachtsfall, gesicherter Extremismus. „Um ein Verbotsverfahren gegen eine Partei einzuleiten, muss darüber hinaus deren Verfassungsfeindlichkeit festgestellt werden. Aus juristischer Perspektive befinden wir uns momentan aufgrund der Stillhaltezusage des Verfassungsschutzes aber erst auf der zweiten Stufe“, sagte die Juristin. „Für ein Verbotsverfahren muss aber über den gesicherten Extremismus hinaus die Verfassungsfeindlichkeit der Partei gegeben sein. Daher ist es aktuell verfrüht, jetzt über die vierte Stufe zu diskutieren.“ Daher müsse zunächst die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln über die Höherstufung der AfD als gesichert rechtsextrem abgewartet werden.

Für eine Verfassungsfeindlichkeit müsse der AfD in Gänze nachgewiesen werden, dass sie bereit ist, die freiheitlich-demokratische Grundordnung massiv zu beeinträchtigen oder gar zu beseitigen. „Und dafür reichen einzelne relevante Äußerungen nicht aus“, sagte Badenberg. „Ausschlaggebend sind nach Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vor allem offizielle Stellungnahmen, etwa das Parteiprogramm oder Parteitagsbeschlüsse. Und wenn Sie sich diese anschauen, gibt es wenige Anhaltspunkte. Die AfD hat in den letzten Jahren dazugelernt.“

Badenberg ist jedoch nicht grundsätzlich gegen ein Verbot. „Ich will klar sagen: Wenn die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, muss über ein Verbot ernsthaft nachgedacht werden“, sagte sie. „Warum sollte man denn auf ein Instrument zum Schutz des Staates verzichten?“ Dabei müsse aber eine hohe Wahrscheinlichkeit auf Erfolg bestehen. „Denn scheitert ein Verbotsverfahren in Karlsruhe, bekäme die AfD vom höchsten Gericht, dem Bundesverfassungsgericht, quasi eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt und könnte so ihre Opferrolle verstetigen.“ Das halte sie nicht nur für kontraproduktiv, sondern auch für gefährlich.


Foto: Protest gegen die AfD (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Botswanas Ex-Präsident verlangt Freigabe des Elfenbeinhandels

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Elefanten (Archiv), via dts NachrichtenagenturGaborone/Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Botswanas Ex-Präsident Mokgweetsi Masisi hat bei einem Besuch in Berlin an die Bundesregierung appelliert, sich für eine Legalisierung des Elfenbeinhandels einzusetzen.

„Deutschland sollte sich für den legalen Elfenbeinhandel öffnen, er sollte freigegeben werden“, sagte Masisi der „Bild“. Gründe seien neben hohen Kosten für Lagerung und Bewachung der Wert des Elfenbeins. Dieses stelle „eine Ressource“ dar, so Masisi.

Der Ex-Präsident Botswanas, das als Artenschutz-Vorzeigeland gilt, sagte über den Umgang mit Elfenbein: „Wir sind da sehr ethisch und transparent. Wir sind ein Rechtsstaat. Warum dürfen wir unser eigenes Elfenbein nicht verkaufen? Es ist Zeit, zurückzugeben“, appellierte Masisi an Deutschland und die internationale Staatengemeinschaft. „Wir wollen Handel treiben.“

Elfenbeinhandel ist international verboten. Afrikanische Länder lagern anfallende Stoßzähne ein, teils werden sie verbrannt. Gegen diese Praxis regt sich im südlichen Afrika zusehends Widerstand, angeführt von Simbabwe.

Ein Sprecher des Bundesumweltministeriums teilte der „Bild“ mit, ein Antrag auf Änderung der Regulierung sei bisher nicht bekannt. „Die Bundesregierung begrüßt die Erfolge beim Artenschutz, etwa in Botswana und Namibia“, hieß es. Deutschland lege großen Wert auf Dialog mit den Ländern. „Das gilt auch beim Thema Elfenbeinhandel“, so der Ministeriumssprecher weiter.

Botswana macht auch Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) ein Angebot, 20.000 Elefanten in Deutschland aufzunehmen. Das sagten diplomatische Vertreter Botswanas sowie Masisi der „Bild“. Botschafter John-Thomas Dipowe bekräftigte, eine vor gut einem Jahr getroffene entsprechende Aussage gelte auch für die neue schwarz-rote Koalition. Die neue Regierung in Botswana unter Präsident Duma Boko setze den von Amtsvorgänger Masisi eingeschlagenen Kurs fort.

Masisi sagte der „Bild“: „Die Bundesregierung sollte sich vorbereiten, unsere Elefanten zu empfangen.“ Botswanas Frage an den Kanzler sei: „Herr Merz, wollen Sie die 20.000 Elefanten? Wenn Deutschland die ersten fünf nimmt, ist das ein guter Anfang.“ Bedingung der Umsiedlung bleibe, dass die Elefanten in Deutschland frei herumlaufen.

Zugleich sagte Masisi, die Botschaft, dass Merz das Verhältnis mit Afrika voranbringen wolle, sei im Süden Afrikas positiv aufgenommen worden. „Ich bin erfreut, dass er uns ernst nimmt – nicht wie die Grünen“, so der Ex-Präsident, der im November seine Amtsgeschäfte an Nachfolger Boko übergeben hatte. Merz wolle nicht „über die Köpfe der Afrikaner hinweg Politik machen“.

Ein vor gut einem Jahr hochgekochter Streit um Trophäenjagd und Import-Beschränkungen für Jagdtrophäen mit der damaligen Umweltministerin Steffi Lemke (Grüne) hatte Botswana und auch Namibia verstimmt. Die Regierungen beider Länder sandten damals Protestbriefe an die Bundesregierung. Botswana beklagt nach intensiven Artenschutzbemühungen inzwischen eine Überpopulation an Elefanten und eine Gefahr für die lokale Bevölkerung durch die Tiere. Symbolisch übergab Masisi bei dem Treffen einen Plüsch-Elefanten, um das Angebot einer Umsiedlung zu unterstreichen.


Foto: Elefanten (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Berlin für weitgehende Regeln bei Abschöpfung illegaler Vermögen

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Polizei (Archiv), via dts NachrichtenagenturBerlin (dts Nachrichtenagentur) – Die Berliner Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) will den Kampf gegen die Organisierte Kriminalität verschärfen und hat sich für eine Beweislastumkehr beim Nachweis der Herkunft von Vermögen nach dem Vorbild Italiens ausgesprochen. In dem EU-Land müssen Verdächtige nachweisen, dass ihre Vermögenswerte legal zustande gekommen sind.

„Wir brauchen weitergehende Regelungen“, sagte Badenberg dem Tagesspiegel. Sie habe dazu ein Rechtsgutachten bei drei renommierten Experten in Auftrag gegeben, die sich seit Jahren mit dieser Thematik beschäftigten. „Hier geht es nicht nur um das ob, sondern auch das wie“, sagte Badenberg.

Das Ergebnis des Gutachtens solle im September vorliegen. Sie habe auch daran mitgewirkt, dass das Ziel, die Beweislast für illegale Vermögen umzukehren, in den Koalitionsvertrag von CDU und SPD auf Bundesebene aufgenommen wurde. „Wir werden uns auch als Landesregierung bei der Ausgestaltung einbringen“, sagte Badenberg.

In Deutschland gibt es seit 2017 die Möglichkeit, bei Geldwäsche-Verdacht etwa Immobilien einzuziehen, auch wenn Verdächtige nicht zu Strafen verurteilt worden sind. Bekanntheit erlangte etwa die Einziehung von 77 Immobilien des berüchtigten Remmo-Clans 2018.


Foto: Polizei (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Union verteidigt US-Angriff im Iran

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Thomas Erndl (Archiv), via dts NachrichtenagenturBerlin (dts Nachrichtenagentur) – Der verteidigungspolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Thomas Erndl (CSU), hat den Angriff der USA gegen den Iran verteidigt.

„Die Operation der USA ist die direkte Konsequenz der Totalverweigerung des iranischen Regimes, auf diplomatischem Wege zu einer Abkehr vom Atomwaffenprogramm zu kommen und liegt auch in unserem eigenen sicherheitspolitischen Interesse“, sagte Erndl den Zeitungen der Mediengruppe Bayern.

Der Iran und die USA hatten zuletzt vermehrt Gespräche über das Atomprogramm geführt. Nach dem Angriff Israels auf Ziele im Iran vor über einer Woche stockten diese zunächst. Am vergangenen Freitag hatten sich die Außenminister des Irans, Deutschlands, Frankreichs und Großbritanniens in Genf getroffen.

Erndl geht derweil davon aus, dass „sich der Bundeskanzler in seiner Regierungserklärung am Dienstag im Bundestag auch zu diesen Ereignissen äußern wird“. Eine Programmänderung auf den Nato-Gipfel am Dienstag und Mittwoch in Den Haag, der Anlass für Merz` Regierungserklärung ist, erwartet Erndl indes nicht. „Das Hauptaugenmerk des Gipfels wird daher weiterhin auf der Stärkung der Verteidigungsfähigkeit der europäischen Nato-Staaten liegen. Und Israel führt uns in diesen Tagen eindrucksvoll vor Augen, warum: Sicherheit gibt es nur durch eigene Stärke.“


Foto: Thomas Erndl (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Hubigs Vorstoß zu Umgangsrecht bei Gewalt stößt auf Zustimmung

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Stefanie Hubig (Archiv), via dts NachrichtenagenturBerlin (dts Nachrichtenagentur) – Die Pläne von Justizministerin Stefanie Hubig (SPD), in Fällen von Partnerschaftsgewalt den Umgang von Tätern mit ihren Kindern einzuschränken, stoßen auf ein positives Echo.

„CDU, CSU und SPD sind sich darin einig, dass die Rechte eines Vaters, der die Mutter schlägt, deutlich eingeschränkt werden müssen“, sagte Günter Krings, stellvertretender Chef der Unionsfraktion im Bundestag, den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Montagsausgaben).

Es gehe dabei nicht um Bestrafung, sondern um den Schutz der Kinder. Denn die seien von derartiger Gewalt fast immer mit betroffen und könnten mit solchen Erfahrungen nicht umgehen. „Wer in dieser Form Gewalt ausübt, wird auch kaum ein guter Vater sein können“, erklärte der CDU-Mann. Er freue sich daher, dass die Justizministerin dieses Vorhaben der Koalition mit Priorität angehe.

Auch die Opposition begrüßt den Vorstoß der SPD-Ministerin, drängt aber gleichzeitig zur Eile. „Wer Gewalt gegen seine Partnerin ausübt, kann im Trennungsfall nicht das Sorgerecht für Kinder bekommen. Diese Regelung ist überfällig“, sagte Helge Limburg, rechtspolitischer Sprecher der Grünen, den Funke-Zeitungen.

Er kritisiert aber, dass die schwarz-rote Koalition nicht aufbaue auf das, was unter der vorherigen Regierung erarbeitet worden sei. „Angesichts der Vorarbeiten der letzten Wahlperiode gibt es keinen plausiblen Grund, warum das Gesetz nicht im Sofortprogramm der Bundesregierung enthalten war“, erklärte Limburg. Er schließt daraus, dass der Kampf gegen Gewalt in Familien bei dieser Koalition „offenbar leider keine Priorität“ hat.

Hubig hatte angekündigt, im Rahmen des Kampfs gegen häusliche Gewalt das Umgangs- und Sorgerecht reformieren zu wollen. Wer seine Partnerin schlage, sagte sie, müsse damit rechnen, dass er seine Kinder nicht mehr sehen dürfe – oder nur noch im Beisein einer Begleitperson. Bislang kann das Sorge- und Umgangsrecht eines Elternteils eingeschränkt werden, wenn das Kind selbst Gewalt erfährt – aber nicht, wenn die Partnerin oder der Partner betroffen ist. Fachverbände fordern seit langem eine Reform.


Foto: Stefanie Hubig (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Hilfsorganisationen gegen Kürzungen bei Entwicklungshilfe

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Kinder in einem Slum (Archiv), via dts NachrichtenagenturBerlin (dts Nachrichtenagentur) – Vor dem Kabinettsbeschluss über den Bundeshaushalt am Dienstag hat ein breites Bündnis aus 30 Nichtregierungsorganisationen an die schwarz-rote Koalition appelliert, die Entwicklungshilfe entgegen dem internationalen Trend nicht zu kürzen.

Die Bundesregierung dürfe den Kurs einiger Geberländer nicht mitgehen, heißt es in dem Aufruf, über den die Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ berichten. „Im Gegenteil: Deutschland sollte mit gutem Beispiel vorangehen und andere Länder ermutigen, ebenfalls in eine gerechtere Welt zu investieren“, mahnen die Organisationen.

Radikale Kürzungen, wie sie derzeit in einigen Geberländern zu beobachten seien, machten viele der erzielten Erfolge der Entwicklungspolitik zunichte. „Sie untergraben auch das Vertrauen in die internationale Zusammenarbeit und machen es schier unmöglich, die UN-Nachhaltigkeitsziele bis 2030 zu erreichen“, warnen die NGOs.

„Egal, wie laut einige `Mein Land zuerst` rufen – es gibt keine nationalen Lösungen für globale Herausforderungen“, heißt es in dem Aufruf weiter. „Entweder wir verlieren allein – oder gewinnen gemeinsam“, so die Organisationen. Unterzeichner des Aufrufs sind unter anderem Brot für die Welt, Care Deutschland, Caritas international, Diakonie Katastrophenhilfe, Kindernothilfe, One, Oxfam, Save the Children, die Welthungerhilfe und World Vision.

Union und SPD haben sich bei ihren Koalitionsverhandlungen darauf geeinigt, die Ausgaben für die Entwicklungshilfe abzusenken. Die konkreten Zahlen will Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) in dieser Woche vorstellen. Am Dienstag wird das Kabinett den Haushalt für das laufende Jahr, die sogenannten Eckwerte für 2026 und die mittelfristige Finanzplanung beschließen.


Foto: Kinder in einem Slum (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Umweltminister will am Ausstieg aus fossilen Heizungen festhalten

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Heizung (Archiv), via dts NachrichtenagenturBerlin (dts Nachrichtenagentur) – Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) will am Ausstieg aus fossilen Heizungen festhalten, ungeachtet der Festlegungen im Koalitionsvertrag.

„Am Umstieg auf saubere Heizungen ändert sich nichts, auch nicht am Abschied von fossilen Heizungen“, sagte Schneider der „Süddeutschen Zeitung“. „Aber wir müssen Menschen dabei unterstützen. Und zwar diejenigen am meisten, die es sich am wenigsten leisten können.“

Union und SPD hatten im Koalitionsvertrag noch vereinbart, sie wollten „das Heizungsgesetz abschaffen“. Das klinge zwar resolut, sagte der SPD-Politiker. „Aber das wird in der Sache keine Rolle rückwärts.“ Es gehe allenfalls um Änderungen im Detail.

Auch der Abschied vom Verbrennungsmotor werde sich nicht mehr aufhalten lassen. Dieser sei längst beschlossen, „und zwar nicht nur von der Politik, sondern vor allem vom Weltmarkt“, sagte Schneider. „Die deutschen Hersteller haben aber die Entwicklung verschlafen.“ Es sei „absurd“, deswegen wieder auf Verbrenner zu setzen. Nach 2035 sollen nach Vorgaben der EU keine neuen Verbrennerautos mehr auf die Straßen kommen. Damit bleiben der deutschen Industrie noch zehn Jahre Zeit, den Vorsprung der Konkurrenz aufzuholen. „Und das traue ich ihr zu“, sagte Schneider.


Foto: Heizung (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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