Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die Bundesregierung will die Opfer häuslicher Gewalt mittels elektronischer Überwachung der Täter besser schützen.
Die Zeitungen der Funke-Mediengruppe berichten über einen Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD), der vorsieht, dass Familiengerichte künftig die Täter zum Tragen einer elektronischen Fußfessel verpflichten können. Die Opfer sollen über ein Empfangsgerät gewarnt werden, wenn ihre Peiniger einen festgelegten Mindestabstand unterschreiten. Auch die Polizei soll dann automatisch alarmiert werden.
Bei einem Verstoß gegen eine Gewaltschutzanordnung ohne elektronische Aufenthaltsüberwachung müsse das Opfer die Polizei selbst informieren, heißt es in dem Entwurf, den Hubig in die regierungsinterne Abstimmung gegeben hat. „In diesem Fall wird sich der Täter meist schon in nächster Nähe zum Opfer aufhalten. Bei einem Alarm über die elektronische Aufenthaltsüberwachung wird bereits frühzeitig erkannt werden können, wie nah der Täter dem Opfer gekommen ist.“ Dann könnten frühzeitig Maßnahmen ergriffen werden, um das Opfer zu schützen.
Hubig schafft mit der geplanten Änderung des Gewaltschutzgesetzes eine bundesweite Regelung. Mehrere Bundesländer haben bereits eigene Rechtsgrundlagen für solche Fälle. In Deutschland werden laut Bundesjustizministerium jährlich etwa 250.000 Menschen als Opfer von häuslicher Gewalt aktenkundig – die tatsächliche Zahl dürfte weitaus höher liegen. Meist handele es sich bei den Betroffenen um Frauen: „Alle drei Tage wird eine Frau von ihrem Partner oder Ex-Partner getötet“, heißt es aus dem Bundesjustizministerium.
Hubigs Pläne sehen zudem vor, dass Familiengerichte die Täter künftig zu Anti-Gewalt-Trainings verpflichten können. Um den Richtern eine bessere Einschätzung der Bedrohungslage zu ermöglichen, sollen sie zudem Auskünfte aus dem Waffenregister anfordern dürfen. Schließlich will die Justizministerin Verstöße gegen Gewaltschutzanordnungen härter bestrafen: Den Tätern drohen künftig bis zu drei Jahre Gefängnis anstatt bisher zwei, wenn sie ihre Auflagen missachten. Hubig strebt an, dass die neuen Regelungen Ende 2026 in Kraft treten.
Das Vorbild für diese Neuerung ist Spanien: Dort ist es seit 2009 möglich, dass der Täter in Fällen von häuslicher Gewalt eine elektronische Fußfessel tragen muss und das Opfer freiwillig ein Empfangsgerät erhalten kann. Seitdem sei kein Opfer mehr getötet worden, wenn der Täter mittels Fußfessel überwacht wurde, heißt es in Hubigs Gesetzentwurf.
Die SPD-Politikerin will die elektronische Überwachung auf „Hochrisikofälle“ beschränken. Die Familienrichter sollen das Tragen einer Fußfessel zunächst für höchstens ein halbes Jahr anordnen dürfen – diese Auflage kann aber mehrfach um jeweils drei Monate verlängert werden, wenn die Gefahr nach Einschätzung des Gerichts fortbesteht.
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