Dienstag, Dezember 9, 2025
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Koalition uneins über Einsatz von Palantir-Software

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – In der schwarz-roten Koalition herrscht Uneinigkeit über den Einsatz der Analyse-Software des US-Unternehmens Palantir bei deutschen Sicherheitsbehörden.

„Wir sollten die Tür für funktionierende Systeme offenhalten, aber parallel konsequent eigene Fähigkeiten entwickeln“, sagte der Vorsitzende des Geheimdienste-Kontrollgremiums des Bundestages, Marc Henrichmann (CDU), dem „Handelsblatt“ (Donnerstagsausgabe). „Unsere Polizei braucht endlich leistungsfähige Analysewerkzeuge, um die Bevölkerung wirksam zu schützen“, so Henrichmann.

Der CDU-Politiker sagte weiter, dass die von einzelnen Landespolizeibehörden bereits genutzte Palantir-Software „kein Spionage-, sondern ein Analysetool“ sei. „Trotzdem dürfen wir uns nicht dauerhaft von ausländischen Anbietern abhängig machen.“

Der SPD-Innenpolitiker Sebastian Fiedler hingegen sieht die deutschen Sicherheitsinteressen „enorm“ beeinträchtigt. Zum einen unterstütze man „einen der weltweit mächtigsten Demokratiefeinde“ mit deutschem Steuergeld, sagte er dem „Handelsblatt“ mit Blick auf Palantir-Gründer Peter Thiel. „Zum anderen machen wir uns im Bereich einer Schlüsseltechnologie abhängig von seinem US-Unternehmen.“ Das schwäche die deutschen Industrieunternehmen, die bei Auftragsvergaben in der Vergangenheit „regelmäßig in die Röhre geguckt“ hätten.

Das Bundesinnenministerium strebt indes im Rahmen des Projekts „P20“ für eine neue Struktur und Vernetzung der Polizeien den bundesweiten Einsatz einer Datenanalyse-Software an. Eine Sprecherin sagte dem „Handelsblatt“ allerdings auch, dass die Prüfung „anhand des fachlichen Bedarfs der Polizei und nicht mit Blick auf bestimmte Produkte“ erfolge.

Die Sicherheitsbehörden des Bundes drängen auf eine Entscheidung. „Die Bundespolizei hat Bedarf an entsprechenden Auswertefähigkeiten“, sagte eine Sprecherin der Behörde dem „Handelsblatt“. Ein Sprecher des Bundeskriminalamts (BKA) ergänzte: „Die Anforderungen für eine gemeinsam nutzbare Analyseplattform werden aktuell durch das Programm P20 mit den Polizeien der Länder und des Bundes abgestimmt.“


Foto: Polizeidienststelle (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Maut-Debakel: SPD hofft auf Aufarbeitung – Linke erhebt Vorwürfe

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Nach der Anklageerhebung gegen den ehemaligen Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) wegen möglicher Falschaussage im Maut-Untersuchungsausschuss rät SPD-Fraktionsvize Armand Zorn, die juristische Aufarbeitung abzuwarten.

„Über Schuld oder Unschuld entscheidet allein die Justiz“, sagte Zorn der „Rheinischen Post“ (Donnerstagsausgabe). Er habe volles Vertrauen in den Rechtsstaat. „Ich bin sicher, dass in einem fairen Verfahren die wahren Zusammenhänge aufgearbeitet werden“, so Zorn.

Zugleich sagte der Verkehrsexperte, die Pkw-Maut sei „ein politisches und finanzielles Desaster“ gewesen. „Schon früh war absehbar, dass es erhebliche rechtliche Unsicherheiten gibt – trotzdem wurde das Projekt gegen alle Warnungen weiterverfolgt.“ Am Ende stünden Verstöße gegen Haushalts- und Vergaberecht „und ein Schaden von 243 Millionen Euro“ für die Steuerzahler, so Zorn.

Die Linksfraktion im Bundestag hingegen erhebt schwere Vorwürfe gegen den ehemaligen Verkehrsminister. „Wie Jens Spahn hat Andreas Scheuer durch persönliches Versagen einen riesigen Steuerschaden hinterlassen – für beide bisher ohne Konsequenzen. Das darf nicht so bleiben“, sagte Fraktionschefin Heidi Reichinnek der „Rheinischen Post“.

Jetzt stehe auch noch im Raum, „dass er vor dem Untersuchungsausschuss, der zur Aufklärung des Skandals eingesetzt wurde, gelogen hat“. Dass Scheuers erste Reaktion darauf sei, die Unabhängigkeit der Justiz in Zweifel zu ziehen, „ist an Dreistigkeit kaum zu überbieten“, so Reichinnek. „Nicht nur die vielen teuren Skandale von Unions-Ministern, auch ihr unverschämtes Verhalten bei der Aufklärung beschädigt nachhaltig das Vertrauen in die Demokratie.“

Die Staatsanwaltschaft Berlin hatte zuvor Anklage gegen Scheuer wegen einer möglichen Falschaussage im Untersuchungsausschuss zur gescheiterten Pkw-Maut erhoben.


Foto: Autobahn (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Umfrage: Deutsche zurückhaltend bei Ukraine-Nato-Mitgliedschaft

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die Deutschen stehen einer möglichen Aufnahme der Ukraine in die westlichen Bündnissysteme weiterhin zurückhaltend gegenüber. Laut einer aktuellen Forsa-Umfrage im Auftrag der Fernsehsender RTL und ntv sprechen sich nur 19 Prozent für einen möglichst schnellen Beitritt der Ukraine zur Nato aus.

45 Prozent der Befragten würden eine langfristige Aufnahme befürworten, während 31 Prozent eine Mitgliedschaft grundsätzlich ablehnen. Besonders hoch ist die Ablehnung im Osten Deutschlands und unter AfD-Anhängern.

Etwas größer fällt die Zustimmung zu einer EU-Mitgliedschaft aus. 18 Prozent wünschen einen schnellen Beitritt, 56 Prozent plädieren für eine langfristige Aufnahme der Ukraine in die Europäische Union. Nur 23 Prozent lehnen einen EU-Beitritt grundsätzlich ab. Damit stößt die EU-Mitgliedschaft in der Bevölkerung auf deutlich mehr Akzeptanz als eine Nato-Mitgliedschaft.

Bei einem möglichen Friedensabkommen für die Ukraine spricht sich rund die Hälfte der Deutschen für eine Beteiligung an einer internationalen Mission aus. 49 Prozent der Bundesbürger wären dafür, dass Deutschland eigene Soldaten zu einer europäischen Friedenstruppe entsendet. 45 Prozent lehnen dies ab.

Vor allem im Osten überwiegt die Skepsis, während Anhänger von CDU/CSU, SPD und Grünen eine deutsche Beteiligung klar befürworten. In der Frage möglicher Zugeständnisse an Russland zeigt sich ebenfalls ein geteiltes Bild. 52 Prozent der Befragten meinen, die Ukraine solle im Zweifel auch besetzte Gebiete abtreten, um ein Ende des Krieges zu ermöglichen. 41 Prozent sprechen sich dagegen aus.

Besonders viele Befürworter eines Gebietsverzichts finden sich in Ostdeutschland und unter AfD-Anhängern, während vor allem Wähler von Union und Grünen eine Abgabe von Territorium mehrheitlich ablehnen.


Foto: Haus in Kiew (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Rechtsexperte: AfD-Gutachten könnte Verbotsverfahren stützen

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Der Rechtsexperte Markus Ogorek sieht im Verfassungsschutz-Gutachten zur AfD eine gute Grundlage für ein Verbotsverfahren. Dem Gutachten, mit dem die AfD zur „gesichert rechtsextremistischen Bestrebung“ hochgestuft wurde, komme bei einem Antrag für ein Parteiverbotsverfahren „eine wesentliche Bedeutung“ zu, wie aus einer rechtswissenschaftlichen Untersuchung des Direktors des Instituts für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre der Universität zu Köln hervorgeht, über die der „Spiegel“ berichtet.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte Anfang Mai gesagt, das Gutachten sei „nicht ausreichend“, wer behaupte, es könne eine Grundlage sein, übersehe entscheidende Punkte. Nach Prüfung aller Rechtsprechung und Literatur hält Ogorek dagegen: Die rechtlichen Maßstäbe für die Einstufung und für ein Verbotsverfahren seien weitgehend vergleichbar.

Außerdem würden sich zahlreiche der im Gutachten zusammengetragenen Belege gegen die AfD grundsätzlich „auch für den Nachweis der Verfassungswidrigkeit in einem etwaigen Parteiverbotsverfahren fruchtbar machen lassen“. Ogorek prüfte dafür alle Äußerungen von AfD-Funktionären, die laut BfV einen Verstoß gegen die Menschenwürdegarantie darstellen, auf die etwas höheren Maßstäbe für ein Verbotsverfahren.

Insgesamt erwiesen sich 574 von 829 untersuchten Belegen als „tendenziell oder möglicherweise einschlägig“. Der Staatsrechtler drängt die demokratischen Parteien, einen Antrag auf ein Verbotsverfahren vorzubereiten. Die „demokratischen Parteien“ sollten aber abwarten, ob die AfD mit ihrer Klage gegen die Hochstufung durch das BfV scheitert, so Ogorek.

Wenn das Oberverwaltungsgericht Münster die Einstufung für rechtens erklärt, „dürfte dies dafür sprechen, dass zumindest ein wesentlicher Anteil der durch das BfV gesammelten und ausgewerteten Belege auch im Rahmen eines Parteiverbotsverfahrens als Anhaltspunkt für die verfassungsfeindliche Zielrichtung erfolgreich herangezogen werden kann“.

Zu warten, bis das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden habe, würde der Verantwortung „nur schwer gerecht“, die das Grundgesetz dem Bundestag, dem Bundesrat und der Bundesregierung mit dem Instrument eines Verbotsverfahrens aufträgt, um die freiheitlich demokratische Grundordnung zu schützen, so der Rechtswissenschaftler.


Foto: Werbematerial für AfD-Verbotsverfahren (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Verkehrsministerium hält sich nach Anklage gegen Scheuer bedeckt

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Nach der Anklage der Berliner Staatsanwaltschaft gegen den ehemaligen Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) wegen mutmaßlicher Falschaussage vor dem Maut-Untersuchungsausschuss hält sich das Verkehrsministerium bedeckt.

Sie bitte um Verständnis, dass man sich dazu nicht äußern werde, sagte eine Sprecherin am Mittwoch in Berlin auf Anfrage der dts Nachrichtenagentur. Auf Nachfrage, ob das Ministerium dem ehemaligen Ressortchef in dem Verfahren zur Seite stehen werde oder sich lieber heraushalte, ergänzte sie, dass es bei der Anklage „um die Person Andreas Scheuer und nicht um das Bundesverkehrsministerium“ gehe.

Die Staatsanwaltschaft Berlin hatte zuvor mitgeteilt, gegen Scheuer sowie den früheren Staatssekretär Gerhard Schulz Anklage vor dem Landgericht Berlin I erhoben zu haben. Auf die im Pkw-Maut-Untersuchungsausschuss gestellten Fragen, ob seitens der Betreiber bei einem Treffen am 29. November 2018 angeboten worden sei, die Verträge erst nach der EuGH-Entscheidung zu unterzeichnen, sollen beide laut Anklage „entgegen ihrer tatsächlichen Erinnerung“ angegeben haben, sich an ein solches Verschiebungsangebot nicht erinnern zu können.

Laut Anklage soll es sich dabei um bewusste Falschaussagen handeln. Die beiden Angeschuldigten bestreiten den Tatvorwurf. Scheuer selbst sagte am Mittwoch der „Bild“, dass die Anklage für ihn „nicht nachvollziehbar“ sei. „Die Motive und der Zeitpunkt für die Anklage sind mir unverständlich und erscheinen mehr politisch motiviert“, fügte er hinzu.


Foto: Andreas Scheuer (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Bundesregierung hofft auf Bewegung von Putin

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die Bundesregierung sieht bisher keine Anzeichen dafür, dass sich der russische Präsident Wladimir Putin im Friedensprozess für die Ukraine bewegt.

Insbesondere von US-Präsident Donald Trump und von den Europäern seien große Schritte unternommen worden, „um jetzt wirklich Schritte hin zu einem Frieden zu machen“, sagte der stellvertretende Regierungssprecher Steffen Meyer am Mittwoch in Berlin auf Anfrage der dts Nachrichtenagentur. „Der einzige, den wir bisher sehen, der diese Schritte nicht geht, ist Wladimir Putin.“

„Putin muss jetzt liefern. Putin muss zeigen, dass er ein ernsthaftes Interesse an einem Friedensschluss hat“, so Meyer. Man setze darauf, diesen Prozess für die Ukraine und für die europäische Sicherheit wirklich zu einem Erfolg zu führen. Entsprechend seien Aussagen von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) nach dem Gipfel am Montag in Washington auch zu verstehen.

Mit Blick auf das möglicherweise geplante Treffen von Putin mit dem ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj sagte der Regierungssprecher auf Anfrage der dts Nachrichtenagentur, dass er es bisher nicht als Variante vernommen habe, dass dieser Zweier-Gipfel in Deutschland stattfinden könnte und er deshalb auch nicht davon ausgehe. „Uns ist wichtig, dass dieses Treffen zustande kommt, weil es der logische nächste Schritt ist, nachdem, was wir in den vergangenen Tagen erlebt haben, um diesen Prozess auch wirklich weiterzutragen“, so Meyer.


Foto: Wladimir Putin (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Grüne sehen neuen Klärungsbedarf beim Maut-Debakel

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Nach der Anklageerhebung gegen den früheren Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) wegen möglicher Falschaussage im Maut-Untersuchungsausschuss sehen die Grünen neuen Klärungsbedarf hinsichtlich des Debakels rund um die gescheiterte Pkw-Maut. Sie glaube, dass sehr viele Bürger ein Ungerechtigkeitsgefühl empfinden und Aufklärung wünschen, sagte die verkehrspolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion, Swantje Michaelsen, der „Rheinische Post“ (Donnerstagsausgabe).

Das Mautdebakel von Scheuer habe den Steuerzahler rund 250 Millionen Euro gekostet, ergänzte Michaelsen. Scheuer habe das Haushalts- und Vergaberecht gebrochen und zudem das Parlament belogen. „Dass die Berliner Staatsanwaltschaft nun Anklage wegen Falschaussage erhebt, zeigt deutlich, dass seine Aussagen nicht nur politisch, sondern auch rechtlich Fragen aufwerfen und hier Klärungsbedarf ist.“


Foto: Swantje Michaelsen (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Eintracht Frankfurt verpflichtet Torwart Michael Zetterer

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Frankfurt/Main (dts Nachrichtenagentur) – Eintracht Frankfurt hat Torwart Michael Zetterer von Ligakonkurrent Werder Bremen verpflichtet. Der Wechsel finde mit sofortiger Wirkung statt, teilte die Eintracht am Mittwoch mit. Sein Vertrag läuft bis 2029.

„Mit Michael Zetterer gewinnen wir einen starken Torhüter, der auch fußballerisch auf einem hohen Niveau spielen kann“, sagte Sportvorstand Markus Krösche. In Bremen habe er bewiesen, dass er ein überdurchschnittlicher Torwart sei. Mit seinen Ambitionen und seiner Mentalität passe er hervorragend nach Frankfurt. „Uns war es besonders wichtig, mit einem starken und ausgewogenen Torwart-Team in die neue Saison zu gehen – und dafür ist Michael ein sehr wichtiger Baustein“, sagte der Sportvorstand. Erst am Vortag hatten die Frankfurter den Abgang von Keeper Kevin Trapp verkündet.

Zetterer wurde bei der SpVgg Unterhaching ausgebildet und kam im Januar 2015 zu Werder Bremen. Für die Hanseaten stand Zetterer in insgesamt 80 Pflichtspielen im Tor. Zwischenzeitlich war der Torhüter an Austria Klagenfurt und PEC Zwolle ausgeliehen.

In den vergangenen beiden Spielzeiten war Zetterer Stammtorhüter bei Werder Bremen. Insgesamt kam er dabei auf 65 Pflichtspiele, davon 18 ohne Gegentor.


Foto: Michael Zetterer (SV Werder Bremen) (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Sicherheitsexperte sieht Gefahr durch iranische Spionage

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London (dts Nachrichtenagentur) – Sicherheitsexperte Peter Neumann, Professor für Sicherheitsstudien am King`s College in London, warnt vor den Auswirkungen iranischer Spionage im Fall der Berliner Justizsenatorin Felor Badenberg und sieht für deren Wahl mehrere Gründe. „Iran ist einer der Staaten, die in Deutschland am meisten spionieren – neben China und Russland“, sagte Neumann dem „Tagesspiegel“.

„Dazu kommt, dass die Berliner Justizsenatorin selbst iranischer Abstammung ist und zuvor eine wichtige Rolle im Bundesamt für Verfassungsschutz gespielt hat und jetzt als nächste Präsidentin im Gespräch ist.“ Die iranische Diaspora sei immer schon im Visier des iranischen Geheimdienstes gewesen, so Neumann.

„Der Fall zeigt auch, wie Landesbehörden mit Cybersicherheit umgehen“, sagte der Sicherheitsexperte. „Er ist eine Erinnerung, das Thema ernster zu nehmen, denn so etwas kann durchaus gefährlich werden.“ Die iranischen Revolutionsgarden seien im Ausland sehr aktiv. „Allein in Europa wurden im vergangenen Jahr zehn Anschlagsversuche gezählt, auch in Deutschland. Das geht nicht nur gegen Dissidenten, sondern auch gegen die jüdische Community“, so Neumann.


Foto: Peter Neumann (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Gutachten warnt vor Zusammenbruch der Kommunen durch Bundesgesetze

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Stuttgart (dts Nachrichtenagentur) – Die Landeshauptstadt Stuttgart hat ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, das zu einem ernüchternden Ergebnis kommt. Demnach müssen Kommunen Bundesgesetze auch dann vollziehen, wenn ihnen die finanziellen und personellen Mittel fehlen – notfalls bis zum Zusammenbruch, wie die Stadtverwaltung am Mittwoch mitteilte.

Das Gutachten eines Würzburger Jura-Professors kommt zu dem Schluss, dass Kommunen gegenüber dem Bund keinerlei Anspruch auf finanziellen Ausgleich haben. Selbst wenn der Bund immer neue Aufgaben mit Rechtsansprüchen beschließt, bleibe den Kommunen nur die Pflicht zur Umsetzung, ohne dass es eine Abhängigkeit zwischen Aufgabenübertragung und Finanzausstattung gebe.

Lediglich gegenüber den Ländern hätten Kommunen einen Anspruch auf finanziellen Ausgleich, was bei der Umsetzung von Bundesrecht jedoch kaum vorkomme. Das Gutachten warnt davor, dass nur leistungsfähige Kommunen eine tragfähige Grundlage der Demokratie sein können und die Gesellschaft irreparablen Schaden nehme, wenn Kommunen ihre Aufgaben nicht mehr erfüllen könnten.


Foto: Rathaus (Archvi), via dts Nachrichtenagentur

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