Mittwoch, September 2, 2026
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EU-Kommission will Anzahl von Cookie-Bannern im Netz reduzieren

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Cookie-Hinweis (Archiv), via dts NachrichtenagenturBrüssel (dts Nachrichtenagentur) – Internetnutzer in der EU sollen künftig weniger Klicks für Cookie-Einstellungen machen müssen. Das geht aus dem neuen Digitalpaket der EU-Kommission hervor, welches am Mittwoch vorgestellt wurde.

Demnach wird durch die Änderungen die Anzahl der Cookie-Banner reduziert. Die Nutzer könnten zudem ihre Zustimmung mit einem Klick erteilen und ihre Cookie-Einstellungen über zentrale Einstellungen in Browsern und Betriebssystemen speichern.

Insgesamt sollen Unternehmen in Europa mit dem Paket entlastet werden. Es umfasst einen digitalen Omnibus, der Regeln zu Künstlicher Intelligenz (KI), Cybersicherheit und Daten vereinfachen soll. „Der heutige Vorschlag ist ein wichtiger erster Schritt in unserer Agenda zur digitalen Vereinfachung, mit der ein günstigeres Geschäftsumfeld für europäische Unternehmen geschaffen werden soll“, sagte EU-Wirtschaftskommissar Valdis Dombrovskis.


Foto: Cookie-Hinweis (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Van Aken wirft Merz Kolonialdenken vor

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Jan van Aken (Archiv), via dts NachrichtenagenturBerlin (dts Nachrichtenagentur) – Die Linke drängt auf eine Entschuldigung von Friedrich Merz (CDU) bei der brasilianischen Regierung. „Merz ist echt ein Elefant im Porzellanladen, diplomatisch hat er ganz offenbar null Fingerspitzengefühl“, sagte Linken-Chef Jan van Aken dem „Spiegel“. „Er sollte sich umgehend bei Brasilien für seine Entgleisung entschuldigen.“

Merz hatte bei einem Handelskongress in Berlin erzählt, er habe auf seiner Reise zur Weltklimakonferenz in Belém Journalisten gefragt, wer gern in Brasilien bleiben würde. Keiner habe die Hand gehoben. „Die waren alle froh, dass wir vor allen Dingen von diesem Ort, an dem wir da waren, wieder nach Deutschland zurückgekehrt sind“, sagte Merz.

Der Spruch wurde in Brasilien empört aufgenommen. Auch Politiker in Deutschland kritisieren die Aussage. Die abfällige Äußerung offenbare, dass Merz in einer Traumwelt von vorgestern lebt, so van Aken. „Das ist so ein kolonialer Spruch, den würde man von einem Bismarck erwarten, aber doch nicht von einem Kanzler im Jahre 2025.“


Foto: Jan van Aken (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Reiche verteidigt möglichen Covestro-Deal

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Katherina Reiche (Archiv), via dts NachrichtenagenturAbu Dhabi (dts Nachrichtenagentur) – Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hat in Abu Dhabi den geplanten Einstieg des Staatsfonds ADQ beim Chemiekonzern Covestro verteidigt. „Es geht um das Sichern von Arbeitsplätzen und eines starken Unternehmens“, sagte Reiche den Sendern RTL und ntv. Der Deal wäre der erste Kauf eines Dax-Konzerns durch ein staatliches Unternehmen aus den Vereinigten Arabischen Emiraten.

Reiche wies Kritik zurück, der Einstieg könne einen Ausverkauf deutscher Industrie bedeuten. Die Branche leide seit Jahren unter hohen Energiepreisen, Bürokratie und langen Genehmigungsprozessen. Ein internationaler Partner sei daher „ein Riesenerfolg“.

Die auf sieben Jahre begrenzten Standortgarantien sieht Reiche gelassen: „Keine Regierung der Welt kann sagen, was in acht oder zehn Jahren ist.“ Die Vereinigten Arabischen Emirate hätten großes Interesse am Industriestandort Deutschland und brächten dem Unternehmen „hohen Respekt“ entgegen. Deutschland werde als Investitionsstandort daher wieder attraktiver – Covestro werde „nicht der letzte Fall“ sein.


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Rechtskreiswechsel verursacht deutliche Mehrausgaben

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Ankunft von Flüchtlingen aus der Ukraine in Deutschland (Archiv), via dts NachrichtenagenturBerlin (dts Nachrichtenagentur) – Der am Mittwoch vom Bundeskabinett auf den Weg gebrachte sogenannte Rechtskreiswechsel für einen Teil der ukrainischen Flüchtlinge in Deutschland verursacht unterm Strich deutliche Mehrausgaben.

Im Kalenderjahr 2026 entstünden im Bürgergeld und in der Sozialhilfe zusammen Minderausgaben von 831 Millionen Euro durch diesen Rechtskreiswechsel, sagte eine Sprecherin des Bundesarbeitsministeriums am Mittwoch in Berlin auf Anfrage der dts Nachrichtenagentur. Im zukünftig zuständigen Asylbewerberleistungsgesetz entstehen demnach aber im gleichen Zeitraum Mehrausgaben von 862 Millionen Euro. „Die Differenz, die da entsteht, ist auf den höheren Verwaltungsaufwand im Asylbewerberleistungsgesetz zurückzuführen“, so die Sprecherin.

Die steigenden Kosten dürften vor allem auf Länder und Kommunen zukommen. Auf die Nachfrage, ob sie mit der Zustimmung im Bundesrat rechne, sagte die Sprecherin, dass man „zufrieden“ sei, dass man das Gesetz „wirklich möglichst bürokratiearm“ jetzt auf den Weg gebracht habe. „Das Weitere müssen wir dann wirklich dem Verfahren überlassen.“

Dem Gesetz zufolge sollen künftig alle Ukrainer, die nach dem 1. April 2025 nach Deutschland gekommen sind, wie Asylbewerber behandelt werden. Bisher erhalten die Ukrainer Bürgergeld. Mit dem Wechsel wird ein Versprechen des Koalitionsvertrags umgesetzt.


Foto: Ankunft von Flüchtlingen aus der Ukraine in Deutschland (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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CDU-Generalsekretär begrüßt Bürgergeld-Reform für Ukrainer

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Carsten Linnemann (Archiv), via dts NachrichtenagenturBerlin (dts Nachrichtenagentur) – CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann hat die Kabinettsentscheidung zum Wechsel ukrainischer Geflüchteter vom Bürgergeld ins Asylbewerbergeld als wichtigen Schritt hin zu mehr sozialpolitischer Gerechtigkeit begrüßt.

„Wir bringen wieder mehr Gerechtigkeit ins Sozialsystem“, sagte Linnemann der „Rheinischen Post“ (Donnerstagsausgabe). „Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, dass Geflüchtete aus der Ukraine, die nach dem 1. April 2025 nach Deutschland eingereist sind, bei Bedürftigkeit kein Bürgergeld, sondern Leistungen nur noch nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Das setzen wir jetzt um“, sagte der CDU-Politiker.

„Damit werden sie so gestellt, wie andere Schutzsuchende auch“, so Linnemann. „Wichtig ist aber vor allem, dass sie verpflichtet werden, sich um eine Erwerbstätigkeit zu bemühen. Wir bringen dadurch mehr Menschen in Arbeit und leisten einen wichtigen Beitrag zur Integration“, sagte er.


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Dax legt leicht zu – Anleger halten sich zurück

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Frankfurter Börse, via dts NachrichtenagenturFrankfurt/Main (dts Nachrichtenagentur) – Der Dax hat sich am Mittwoch nach einem verhaltenen Start bis zum Mittag leicht in den grünen Bereich bewegt. Gegen 12:30 Uhr wurde der Leitindex mit rund 23.250 Punkten berechnet und damit 0,3 Prozent über dem Vortagsniveau. An der Spitze der Kursliste rangierten Daimler Truck, Siemens Energy und Qiagen, am Ende Adidas, Merck und Bayer.

Die Anleger halten sich offenbar vor den nach US-Börsenschluss anstehenden Quartalsergebnissen von Tech-Schwergewicht Nvidia zurück. Die Zahlen gelten als wichtiger Indikator für die Lage beim Boom der Künstlichen Intelligenz.

Die europäische Gemeinschaftswährung war am Mittwochmittag etwas schwächer: Ein Euro kostete 1,1575 US-Dollar, ein Dollar war dementsprechend für 0,8639 Euro zu haben.

Der Ölpreis sank unterdessen deutlich: Ein Fass der Nordsee-Sorte Brent kostete gegen 12 Uhr deutscher Zeit 64,21 US-Dollar; das waren 68 Cent oder 1,1 Prozent weniger als am Schluss des vorherigen Handelstags.


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Kabinett beschließt Gesetzentwurf zur elektronischen Fußfessel

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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (Archiv), via dts NachrichtenagenturBerlin (dts Nachrichtenagentur) – Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der den Schutz vor häuslicher Gewalt verbessern soll. Der Entwurf sieht unter anderem vor, dass Familiengerichte Gewalttäter zum Tragen elektronischer Fußfesseln verpflichten können, teilte das Bundesjustizministerium am Mittwoch mit. Zudem sollen sie die Teilnahme an sozialen Trainingskursen, wie Anti-Gewalt-Trainings, anordnen können.

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig sagte, dass häusliche Gewalt „kein Schicksal“ sei und der Rechtsstaat mehr tun müsse, um insbesondere Frauen besser zu schützen. „Ich bin überzeugt: Diese Maßnahmen machen im Kampf gegen häusliche Gewalt einen echten Unterschied.“ Das Beispiel Spanien zeige, dass die elektronische Fußfessel Leben retten könne. „Auch Anti-Gewalt-Trainings können Übergriffe verhindern.“

Der Entwurf sieht auch vor, dass Verstöße gegen Gewaltschutzanordnungen schärfer geahndet werden. Das Höchstmaß der Freiheitsstrafe soll von zwei auf drei Jahre angehoben werden. Zudem sollen Familiengerichte künftig Auskünfte aus dem Waffenregister einholen dürfen, um die Gefährdungsanalyse in Gewaltschutz- und Kindschaftssachen zu verbessern.


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Polizei-Experte verteidigt Vorgehen der Beamten in Bochum

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Polizei (Archiv), via dts NachrichtenagenturBochum (dts Nachrichtenagentur) – Der Fall des zwölfjährigen Mädchens, das in Bochum von einem Polizisten angeschossen wurde, ist laut dem Polizei-Experten Markus Thiel mit der sogenannten Eigensicherung zu rechtfertigen.

„Irgendwann bleibt eben nichts anderes mehr übrig, als auf kurze Distanz zu schießen“, sagte der Professor für Öffentliches Recht mit Schwerpunkt Polizeirecht an der Deutschen Hochschule der Polizei in Münster dem Nachrichtenportal Watson. Demnach ergebe sich für die Beamten gerade im Falle eines drohenden Messerangriffs eine gewisse Dringlichkeit.

Auch das gesetzlich geregelte Verbot, Schusswaffen gegen Minderjährige anzuwenden, könne laut dem Verwaltungsrechtler in solchen Situationen ausgehebelt werden. „Auch der Dreijährige, der mit dem Messer auf sie zuläuft oder auf eine andere Person, kann ja eine Gefahrenlage darstellen“, sagte Thiel. Die Beamten würden demnach darauf geschult, jede Situation einzeln zu bewerten. „Hier ist es wichtig zu differenzieren: Es gibt auch andere Fälle, in denen der Schusswaffengebrauch klar rechtswidrig war“, sagte er. Im aktuellen Fall aber halte er den Schuss für gerechtfertigt.

In der Nacht zum Montag hatte ein Polizist in Bochum eine Zwölfjährige in der Wohnung ihrer Mutter angeschossen. Das gehörlose Mädchen war aus einer Jugendeinrichtung ausgebrochen und als vermisst gemeldet. Laut Polizeiangaben soll sie mit zwei Messern auf die Beamten zugelaufen sein.


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Schenderlein sieht kein Problem für Olympia 36 in Berlin

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Olympiastadion (Archiv), via dts NachrichtenagenturBerlin (dts Nachrichtenagentur) – Berlin soll sich nach Ansicht von Sportstaatsministerin Christiane Schenderlein (CDU) trotz der historischen Belastung des Jahres 1936 um die Austragung der Olympischen Spiele bewerben.

„Das wird kontrovers diskutiert. Wir sind da offen“, sagte Schenderlein dem Nachrichtenmagazin Politico. „Ich persönlich bin aufgeschlossen, weil ich es für richtig befinde, dass wir international mit einer Offenheit der Daten ins Rennen gehen.“ Auch andere Bewerbungen hätten starke Konzepte, „aber 2040 wäre ein schönes Signal – 50 Jahre Wiedervereinigung“.

Schenderlein bekräftigte zudem die Pläne für eine deutsche Austragung. „Olympia soll nach Deutschland, das ist entscheidend“, sagte sie. Vier Städte und Regionen – Berlin, Hamburg, München und Rhein/Ruhr – seien im Rennen, „und wir begleiten den Prozess und wollen, dass das beste Konzept für Deutschland antritt im internationalen Wettbewerb“.

Einen Bürgerentscheid sieht die Staatsministerin dabei nicht als Voraussetzung. „In Berlin ist das von der Verfassung so nicht vorgesehen. Dort gibt es den Volksantrag. Das heißt, die Bürger müssen sich selbst aufmachen auf dem Weg“, sagte sie.

Zum Kabinettsbeschluss über das Memorandum of Understanding erklärte Schenderlein, die Bundesregierung wolle „ein Heimspiel“ Athleten in Deutschland erreichen und zugleich „das Land modernisieren“. „Wir wollen ein toller Gastgeber sein und eine gute Sportinfrastruktur schaffen – aber auch einen Modernisierungsschub auslösen“, so Schenderlein.


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EU-Gericht bestätigt Amazon-Status als "sehr große Plattform"

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Amazon-Europazentrale in Luxemburg (Archiv), via dts NachrichtenagenturLuxemburg (dts Nachrichtenagentur) – Das Gericht der Europäischen Union hat die EU-Einstufung von Amazon als „sehr große Online-Plattform“ bestätigt. Das Gericht wies am Mittwoch eine Klage des Onlinehändlers gegen einen entsprechenden Beschluss der EU-Kommission ab.

Die Entscheidung fiel im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste, das Anbietern bestimmter Dienste, die von der Europäischen Kommission als „sehr große Online-Plattformen“ eingestuft wurden, besondere Verpflichtungen auferlegt. Diese Einstufung betrifft Plattformen mit mehr als 45 Millionen Nutzern in der Europäischen Union.

Amazon hatte argumentiert, dass die Bestimmungen des Gesetzes mehrere Grundrechte verletzen würden, darunter die unternehmerische Freiheit und das Eigentumsrecht, den Grundsatz der Gleichheit vor dem Gesetz, die Freiheit der Meinungsäußerung und die Informationsfreiheit sowie das Recht auf Privatsphäre und auf Schutz vertraulicher Daten. Das Gericht stellte jedoch fest, dass die auferlegten Verpflichtungen zwar einen Eingriff in diese Rechte darstellen, dieser jedoch gerechtfertigt sei, um systemische Risiken zu verhindern, die von großen Online-Plattformen ausgehen könnten. Dazu zählten insbesondere die Verbreitung illegaler Inhalte und die Verletzung von Grundrechten, so die Luxemburger Richter.

Dem Gericht zufolge sind die Maßnahmen im Gesetz über digitale Dienste, wie die Verpflichtung zur Bereitstellung einer Empfehlungsoption ohne Profiling und der Zugang von Forschern zu bestimmten Daten, verhältnismäßig und durch ein Ziel von allgemeinem Interesse gerechtfertigt. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, ein hohes Verbraucherschutzniveau zu gewährleisten und die Freiheit der Meinungsäußerung im gewerblichen Bereich gegen den Verbraucherschutz abzuwägen.


Foto: Amazon-Europazentrale in Luxemburg (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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