Düsseldorf, 01. Mrz (Reuters) – Die US-Konzerne Google und Facebook haben sich mit ihren Klagen gegen eine Erweiterung des deutschen Gesetzes gegen Hassbotschaften im Internet in Teilen durchgesetzt. Einige Vorschriften des novellierten Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) seien wegen Verstoßes gegen Vorschriften des EU-Rechts unanwendbar, teilte das Verwaltungsgericht Köln am Dienstag mit.
Es gab damit Eilanträgen der Konzerne gegen die Bundesrepublik Deutschland teilweise statt. Diese wollten durchsetzen, dass sie nicht den neu geschaffenen Pflichten des Regelwerks unterliegen. Zur Begründung hatten sie Verstöße gegen das EU-Recht sowie nationales Verfassungsrecht geltend gemacht. Dem folgte das Gericht nun teilweise. Gegen die Beschlüsse können die Beteiligten Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht Münster einlegen.
Google hatte sich vor allem gegen eine Weitergabe von Nutzerdaten an Behörden gestemmt, die noch vor der Feststellung einer Straftat zu erfolgen habe.
Das 2018 in Kraft getretene NetzDG sieht vor, dass strafbare Inhalte von sozialen Medien wie Facebook, Twitter oder YouTube schnell und konsequent gelöscht werden müssen, und spielt eine zentrale Rolle im Umgang mit Hassrede im Internet. Im Mai waren unter anderem die Berichtspflichten wie auch Bußgelder im Rahmen des NetzDGs erweitert worden.
Google & Co mit Teilerfolg im Streit um Internet-Hassbotschaften
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