Sonntag, Dezember 22, 2024
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Streit um virtuelle Hauptversammlungen – Aktionärsberater sagt Nein

UPDATE München, 17. Nov – Deutsche Großkonzerne fürchten Widerstand von Aktionären gegen die dauerhafte Einführung von virtuellen Hauptversammlungen. Der einflussreiche Stimmrechtsberater ISS, dem viele US-Investoren folgen, empfiehlt bisher, in den Hauptversammlungen die Pläne für Satzungsänderungen von Unternehmen abzulehnen, die reine Online-Hauptversammlungen auch in den nächsten Jahren möglich machen sollen. „Hybride“ Aktionärstreffen, die eine Teilnahme vor Ort und im Internet erlauben, seien dagegen zu befürworten. Der Deutsche Investor-Relations-Verband DIRK, dem die meisten großen börsennotierten Firmen angehören, erklärte in einem der Nachrichtenagentur Reuters vorliegenden Brief an seine Mitglieder, ISS wolle sein Nein auch für 2023 beibehalten, und warnte, damit sei die nötige Zustimmung zu virtuellen Hauptversammlungen in Gefahr.

Für Satzungsänderungen ist in der Regel eine Mehrheit von 75 Prozent nötig. Von Aktionärsberatern kommen oft ein Viertel der Stimmen. Auch große deutsche Investoren wie der Fondsanbieter Union Investment stemmen sich gegen Hauptversammlungen im reinen Online-Format.

Eine ISS-Sprecherin sagte am Donnerstag auf Anfrage, der Stimmrechtsberater überarbeite gerade seine Empfehlungen für 2023. Sie verwies auf eine Umfrage von ISS, in der 37 Prozent der Investoren virtuelle Hauptversammlungen – wie sie in mehreren europäischen Ländern geplant sind – grundsätzlich für problematisch halten. 46 Prozent würden sie befürworten, wenn die Aktionärsrechte gewahrt blieben, neun Prozent sehen keine Probleme.

DIRK-Geschäftsführer Kay Bommer forderte die Unternehmen auf, sich bei ISS für eine Änderung einzusetzen. In einem Brief an den Stimmrechtsberater verweist der Verband darauf, dass das im Sommer neu gefasste Gesetz zu virtuellen Hauptversammlungen den Aktionären die gleichen Rechte gebe wie bei einem Treffen in Präsenz. „Angesichts ihres großen Einflusses als größter Stimmrechtsberater glauben wir, dass es ihre Verantwortung ist, alle neuen gesetzgeberischen Aspekte bei der Entscheidung über neue Abstimmungsrichtlinien zu berücksichtigen“, schreibt Bommer.

Auch das Deutsche Aktieninstitut (DAI), das die Interessen der börsennotierten Unternehmen vertritt, forderte ISS auf, seine Meinung zu ändern. „Keinesfalls darf sich jetzt ISS in seinen Abstimmungsempfehlungen gegen eine Satzungsregelung zur virtuellen Hauptversammlung aussprechen oder diese auf Notlagen beschränken“, erklärte Sven Hermeling, Leiter Primärmarktrecht beim DAI.

In der Corona-Pandemie waren virtuelle Hauptversammlungen eingeführt worden, um Ansteckungen zu verhindern. Viele Firmen hatten Gefallen daran gefunden, auch weil sie kostengünstiger, leichter kontrollierbar und kürzer sind als die herkömmlichen Aktionärstreffen in großen Hallen. In diesem Jahr war von den Dax-Konzernen nur die Deutsche Telekom zum Präsenz-Format zurückgekehrt. Große Unternehmen wie Siemens und Thyssenkrupp müssen in den nächsten Wochen entscheiden, wie sie ihre Hauptversammlungen 2023 abhalten. Spätestens dort müssen die Aktionäre über das künftige Format abstimmen, wenn sie Online-Treffen ermöglichen wollen.

Streit um virtuelle Hauptversammlungen – Aktionärsberater sagt Nein

Quelle: Reuters

Bildquelle: Bild von websubs auf Pixabay

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