Update Berlin, 27. Okt – Stadtwerke und Energie-Versorger halten die vom Bund geplante Regelung zur Erstattung einer durchschnittlichen Monatsrechnung für Gas für machbar. „Die Zwölftel-Regelung ist zügig umsetzbar“, erklärte der Hauptgeschäftsführer des Verbandes der Kommunalen Unternehmen, Ingbert Liebing, am Donnerstag. Auch der Bundesverband der Energiewirtschaft (BDEW) erklärte, die Vorschläge der Regierung gingen in die richtige Richtung.
VKU wie BDEW verlangten aber, dass die nötigen Milliarden Euro vom Bund zügig überwiesen werden müssten, um dann die Verbraucher entsprechend entlasten zu können. „Dazu muss der Bund verpflichtet werden. Eine bloße Bemühenszusage reicht definitiv nicht“, sagte Liebing. Eine Vorfinanzierung sei für die Stadtwerke nicht machbar. BDEW-Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae verlangte die Auszahlung noch im November.
Der Reuters vorliegende Gesetzentwurf des Wirtschaftsministeriums sieht im Kern vor, dass Haushalts- und Gewerbekunden zum Dezember ein Zwölftel ihres Jahresverbrauchs ersetzt bekommen. Dafür kann zunächst auf die Zahlungen im Dezember verzichtet werden. Mieter sollen das Geld bei der nächsten Abrechnung nach dem Dezember erstattet bekommen – aber bereits zum Jahresende über die voraussichtliche Höhe des Rabatts informiert werden. Neben den Gas-Kunden sollen auch Fernwärmebezieher von der Zwölftel-Regelung kommen. Ab März sollen die Kunden dann über ein subventioniertes Gas-Kontingent Hilfe erhalten. Dem Gesetzentwurf zufolge wird der Abschlag den Bundeshaushalt zwölf Milliarden Euro kosten. In Regierungskreisen hieß es aber, es werde wohl eher ein Betrag etwas unter zehn Milliarden Euro.
Laut Andreae vom BDEW würden Verbraucher grob geschätzt durch den einmaligen Dezember-Rabatt in den Wintermonaten Dezember, Januar und Februar zusammengenommen in etwa so stark entlastet, wie es mit der Gaspreisbremse dann ab März geschehe. „Neue Ideen oder eine andere Vorgehensweise sollten aufgrund der Kürze der Zeit den Prozess jetzt nicht verlängern oder gar torpedieren“, mahnte sie.
VKU-Chef Liebing forderte, das Projekt müsse nun schnell von der EU beihilferechtlich geprüft und gebilligt werden. Die geplante Einmal-Entlastung sei für Haushalt und Gewerbe gedacht. Die gezogene Grenze von 1,5 Millionen Kilowattstunden sei aber so hoch, dass auch Industriebetriebe profitieren könnten. Das werfe beihilferechtliche Fragen auf.
Der Wirtschaftsexperte der Linken, Christian Leye, nannte das Vorhaben einen kleinen Trost für die Verbraucher. „Aber eben ein kleiner Trost, denn sollte die Gaspreisbremse tatsächlich erst im Frühjahr kommen, müssen unbedingt mehrere Abschläge in diesem Winter übernommen werden.“ Diese Forderung war auch aus der SPD und von den Bundesländern erhoben worden. Im Gesetzentwurf ist davon jedoch keine Rede.
Eine Expertenkommission mit Vertretern aus Wissenschaft, Wirtschaft und Mieterverbänden hatte eine zweistufige Entlastung aus Einmal-Abschlag und subventioniertem Basis-Kontingent vorgeschlagen. Dieses Ergebnis eines Zwischenberichts will die Regierung im Kern so umsetzen. Am Mittwoch soll so der erste Entlastungsschritt mit der Zwölftel-Regelung im Kabinett beschlossen werden. Am Wochenende will die Kommission ihren Abschlussbericht vorlegen. Darin werden weitere Detail-Regelungen und Vorschläge zum Gas-Sparen erwartet.
Stadtwerke – Gaspreis-Entlastung über Zwölftel-Regelung zügig umsetzbar
Quelle: Reuters
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