Dienstag, November 12, 2024
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Regierung bringt Gesetz zum Schutz von Strom-Kunden auf den Weg

Berlin, 15. Mrz (Reuters) – Die Bundesregierung treibt den Schutz von Strom- und Gaskunden in Zeiten von Rekordpreisen voran. Abrupte Kündigungen und Lieferstopps etwa von Billiganbietern werden künftig untersagt, wie aus dem Entwurf des neuen Energiewirtschaftsgesetzes hervorgeht, der der Nachrichtenagentur Reuters am Dienstag vorlag.

„Energielieferanten haben die Beendigung ihrer Tätigkeit zukünftig drei Monate vorher der Bundesnetzagentur anzuzeigen und zeitgleich betroffene Kunden und Netzbetreiber in Textform zu informieren“, heißt es dort. So sollten insbesondere Haushaltskunden die Möglichkeit erhalten, sich rechtzeitig einen neuen Anbieter zu suchen. Bei Verstößen drohen den Versorgern hohe Bußgelder. Zudem soll es für gestrandete Neukunden bei den Grundversorgern keine gesonderten Tarife mehr geben dürfen.

Billig-Anbieter hatten in der Vergangenheit sich häufig für ihre Kunden kurzfristig an den Strom- und Gasbörsen mit Energie eingedeckt. Wenn die Preise gleich blieben oder sanken, lohnt sich das Geschäft. Nach dem rapiden Preisanstieg der vergangenen Monate kündigten sie jedoch häufig und stellten die Lieferung plötzlich ein.

Die Kunden fallen dann beim größten Versorger der Region zunächst für maximal drei Monate in die Ersatzversorgung, danach wurden sie Kunden in der Grundversorgung. Zeitweilig kamen so Hunderttausende neue Kunden zu einem Anbieter. Diese schufen teilsweise für die Neukunden einen Extra-Tarif, da auch sie sich am Strommarkt kurzfristig eindecken mussten. Die Begründung: Sonst müssten die Preise auch für Bestandskunden stark steigen.

Dem Gesetzentwurf zufolge soll es einen erhöhten Tarif nun nur noch für drei Monate in der Ersatzversorgung geben dürfen. Und auch hier dürfen keine weit über dem Börsenpreis liegende Rechnungen gestellt werden. In der anschließenden Grundversorgung müssten Alt- und Neukunden nun gleich behandelt werden.

Regierung bringt Gesetz zum Schutz von Strom-Kunden auf den Weg

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Titelfoto: Symbolfoto

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