Samstag, November 7, 2026
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Inflation bei Bundesliga-Spielern gestoppt

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Fußballspieler (Archiv), via dts NachrichtenagenturBerlin (dts Nachrichtenagentur) – Die Inflation bei den Marktwerten für Fußballspieler in der Bundesliga ist gestoppt. Das ergeben neue Berechnungen von Forschern der Universität Lüneburg und der Rockwool Foundation.

Demnach sanken die Marktwerte seit Sommer 2024 bis Ende März diesen Jahres um 2,1 Prozent, während die Verbraucherpreise gleichzeitig um 1,3 Prozent stiegen. In den zwölf Monaten davor hatten die Verbraucherpreise um 2,2 Prozent zugenommen, die Spielerwerte aber nur um 0,3 Prozent. Eine solche Entwicklung zeigte sich nach Angaben der Forscher erstmals zum Beginn der Corona-Pandemie.

„Wir erleben einen großer Kontrast zur Explosion der Marktwerte bis 2019“, sagte Lukas Tohoff, der an der Studie mitgearbeitet hat. In dem Jahr sprangen die Marktwerte um 23,5 Prozent nach oben, die Verbraucherpreise wuchsen aber nur um 1,4 Prozent. Zugrunde gelegt für die Berechnungen wurde eine Vergleichsgruppe aus 198 Spielern, und zwar die jeweils 11 teuersten Spieler bei den 18 Vereinen der ersten Liga.

„Über die Ursachen für das Ende der Inflation können wir nur spekulieren“, sagte Co-Autor Mario Mechtel. „Das könnte an den Fernsehgeldern liegen, die seit 2020 kaum noch zugenommen haben. Oder an der Covid-Pandemie, die die Ticket-Einnahmen aus den Stadien geschrumpft hat. Oder an einzelnen sehr wertvollen Spielern, die ins Ausland verkauft wurden.“ Auch das Abschneiden der Bundesliga-Vereine in internationalen Wettbewerben könnte demnach eine Rolle spielen.

Mit dem Beginn der Pandemie waren die Marktpreise der Fußballer erstmals seit 2005 drastisch gesunken. 2020 fielen sie um 15,4 Prozent, während die Verbraucherpreise um 0,5 Prozent stiegen. Zwischen 2005 und 2019 hatten sich die Bundesliga-Marktwerte von 800 Millionen Euro auf 3,5 Milliarden Euro vervierfacht. Seitdem schwankt der Marktwert der für die Studie erstellten Vergleichsgruppe um die 3,5 Milliarden Euro.


Foto: Fußballspieler (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Zahl der Firmenpleiten klettert auf 20-Jahres-Hoch

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Amtsgericht (Archiv), via dts NachrichtenagenturHalle (Saale) (dts Nachrichtenagentur) – Die Zahl der Insolvenzen von Personen- und Kapitalgesellschaften in Deutschland ist im April überraschend deutlich gestiegen. Laut dem am Donnerstag veröffentlichten „Insolvenztrend“ des Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) wurde der höchste Wert seit Juli 2005 erreicht. Die Zahl der betroffenen Jobs ging hingegen zurück.

Die Zahl der Insolvenzen von Personen- und Kapitalgesellschaften in Deutschland liegt laut IWH im April bei 1.626, und damit 11 Prozent höher als im Vormonat, 21 Prozent höher als im April 2024 und 67 Prozent höher als in einem durchschnittlichen April der Jahre 2016 bis 2019, also vor der Corona-Pandemie. Die Aprilzahlen übersteigen sogar die Werte aus der Zeit der Finanzkrise 2008/2009. Zum letzten Mal wurden in Deutschland im Juli 2005 mehr insolvente Personen- und Kapitalgesellschaften gezählt.

Die Zahl der von Großinsolvenzen betroffenen Jobs liefert laut IWH eine gute Annäherung an die Gesamtzahl der von Insolvenz betroffenen Arbeitsplätze: Demnach waren im April in den größten 10 Prozent der insolventen Unternehmen 14.000 Arbeitsplätze betroffen, das waren 14 Prozent unter dem Vormonatswert und 53 Prozent unter dem Niveau von April 2024, aber knapp die Hälfte über dem April-Durchschnitt der Vor-Corona-Jahre 2016 bis 2019.

„Sofern der Anteil an kleineren Insolvenzverfahren sich nun wieder dem langjährigen Durchschnitt annähert, rechne ich für die kommenden Monate mit sinkenden Insolvenzzahlen“, sagt Steffen Müller, Leiter der IWH-Insolvenzforschung, am Donnerstag. „Dennoch werden wir in Deutschland auf absehbare Zeit mehr Firmenpleiten erleben als im vorigen Jahr“, sagte er.


Foto: Amtsgericht (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Staatsrechtler Boehme-Neßler: Stillhaltezusage bringt AfD Zeit

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Alice Weidel (Archiv), via dts NachrichtenagenturOldenburg (dts Nachrichtenagentur) – Volker Boehme-Neßler, Staatsrechtler an der Carl-von-Ossietzky-Universität Oldenburg, hat die Entscheidung zu einer „Stillhaltezusage“ des Bundesamts für Verfassungsschutz mit Bezug auf die neue AfD-Einstufung als Erfolg für die Partei gewertet. „Aus meiner Sicht ist das ein juristischer Erfolg für die AfD, allerdings nur ein vorläufiger. Es kommt juristisch am Ende auf das Urteil im Hauptsacheverfahren an“, sagte Boehme-Neßler der „Welt“ (Freitagausgabe).

„Bis zum Urteil kann es erfahrungsgemäß noch lange dauern – erfahrungsgemäß weit länger als ein Jahr.“ Weil es bis zu einem Urteil lange dauere, sei es wichtig, wie es in der Übergangszeit weitergeht. Boehme-Neßler skizziert, wie das laufen könnte: „Der Verfassungsschutz setzt die Hochstufung auf `gesichert rechtsextremistisch` so lange aus, bis das Gericht eine vorläufige Entscheidung getroffen hat. Die vorläufige Entscheidung könnte lauten: Bis zum Urteil in der Hauptsache muss der Verfassungsschutz die Hochstufung aussetzen. Sie könnte aber auch lauten: Bis zur Hauptsache kann der Verfassungsschutz die Hochstufung weiter umsetzen.“

Der Staatsrechtler sagte weiter: „Politisch ist es aber ein Erfolg für die AfD. Denn bis zur vorläufigen Entscheidung ist die Hochstufung vom Tisch.“ Weil selbst die vorläufige Entscheidung des Gerichts frühestens in mehreren Monaten kommen werde, „hat die AfD viel Zeit gewonnen. Das ist sicher ein politischer Erfolg mit rechtlichen Mitteln.“

Die Stillhaltezusage ändere nichts an der inhaltlichen Bewertung durch die Behörde, sagte dagegen der Kölner Staatsrechtsprofessor Markus Ogorek dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Freitagausgaben). „Das Bundesamt für Verfassungsschutz hält weiter an seiner Einschätzung zur AfD fest und verzichtet lediglich einstweilen darauf, sie öffentlich als gesichert extremistisch zu führen“, sagte Ogorek dem RND. „Dieser Schritt überrascht nicht und sagt rein gar nichts darüber aus, ob die Hochstufung der AfD rechtlich zulässig war oder nicht.“

Ein „Hängebeschluss“ des Verwaltungsgerichts Köln hätte zugunsten der AfD ausfallen können, diesen Beschluss vermeidet die Behörde nun. Dabei wäre es „allein um eine Folgenabwägung gegangen – also: Was wiegt schwerer, die Interessen des BfV oder die der AfD?“, erklärte Ogorek.

„Würde das BfV die AfD vorerst wieder wie einen Verdachtsfall behandeln, könnte es nach dem Gesetz trotzdem alle nachrichtendienstlichen Mittel einsetzen. Die AfD aber hätte bei einem Ausbleiben des Hängebeschlusses das Risiko tragen müssen, trotz einer möglicherweise rechtswidrigen Hochstufung zahlreiche Mitglieder zu verlieren. Vor diesem Hintergrund und nach sicherlich reiflicher Überlegung hat sich das BfV entschieden, selbst eine Stillhalteerklärung abzugeben.“

Ogorek verwies darauf, dass der Verfassungsschutz schon 2021 im Verfahren zur Verdachtsfall-Einstufung genauso gehandelt habe – und den Prozess später gewonnen. „Wenn AfD-Vertreter nun behaupten, dies sei ein erster juristischer Erfolg, dann ist das schlicht falsch oder zeugt von Unkenntnis der gerichtlichen Verfahren. Tatsächlich gilt weiterhin, dass der Ausgang der gerichtlichen Überprüfung völlig offen ist“, sagte der Staatsrechtler dem RND.


Foto: Alice Weidel (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Trump verkündet Handelsdeal mit Großbritannien – London relativiert

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Weißes Haus (Archiv), via dts NachrichtenagenturWashington (dts Nachrichtenagentur) – US-Präsident Donald Trump hat am Donnerstag eine Einigung auf ein Handelsabkommen mit Großbritannien verkündet. Die britische Regierung relativierte kurz darauf die Darstellung.

„Das Abkommen mit dem Vereinigten Königreich ist ein umfassendes Abkommen, das die Beziehungen zwischen den Vereinigten Staaten und dem Vereinigten Königreich auf viele Jahre hinaus festigen wird“, schrieb Trump auf seiner persönlichen Plattform. „Aufgrund unserer langjährigen gemeinsamen Geschichte und Verbundenheit ist es eine große Ehre, das Vereinigte Königreich als erste Ankündigung zu haben. Viele weitere Abkommen, die sich in einem ernsthaften Verhandlungsstadium befinden, werden folgen.“ Am Nachmittag will Trump weitere Details vorstellen.

Der Sprecher von Großbritanniens Premierminister Keir erklärte, dass die Gespräche über ein mögliches Abkommen immer noch andauern. Man werde im Laufe des Tages ein Update abgeben, sagte der Sprecher der Rundfunkanstalt BBC und insistierte, dass eine Senkung der Lebensmittelstandards eine „rote Linie“ für ein mögliches US-Handelsabkommen bleibe.


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Bundespolizei führt Großrazzia wegen Schleusungskriminalität durch

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Bundespolizei (Archiv), via dts NachrichtenagenturFrankfurt am Main (dts Nachrichtenagentur) – Im Auftrag der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main haben am Donnerstag etwa 800 Einsatzkräfte der Bundespolizei und acht Steuerfahnder des Finanzamts Offenbach am Main insgesamt 40 Objekte in acht Bundesländern durchsucht. Das teilte die Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung Frankfurt mit. Betroffen waren Objekte in Nordrhein-Westfalen, Hessen, Baden-Württemberg, Bayern, Schleswig-Holstein, Thüringen, Bremen und Niedersachsen.

Hintergrund der Aktion ist nach Angaben der Beamten ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des banden- und gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern, des Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen und der Steuerhinterziehung im besonders schweren Fall. Die Aktion begann am Morgen. Die Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung Frankfurt will nach Abschluss der Maßnahmen über Ergebnisse informieren.


Foto: Bundespolizei (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Verfassungsschutz gibt Stillhaltezusage in AfD-Eilverfahren ab

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Bundeskriminalamt (BKA) und Bundesamt für Verfassungsschutz (Archiv), via dts NachrichtenagenturKöln (dts Nachrichtenagentur) – Angesichts der Klage der AfD gegen ihre Einstufung als „gesichtert rechtsextremistisch“ hat das Bundesamt für Verfassungsschutz am Donnerstag für das Eilverfahren eine Stillhaltezusage abgegeben. Das bedeutet, dass die mit einer Hochstufung verbundenen Maßnahmen zunächst nicht umgesetzt werden.

AfD-Chefin Alice Weidel begrüßte den Schritt. „Für die AfD und die Demokratie in unserem Land ist es ein erster Erfolg“, sagte sie der „Rheinischen Post“ (Freitagausgabe). „Wir werden auch weiter gegen die ungerechtfertigte Diffamierung der AfD vorgehen und sind überzeugt, dass wir damit erfolgreich sein werden“, fügte Weidel hinzu.

Bereits nach der Klage der AfD gegen ihre Einstufung als „Verdachtsfall“ 2021 hatte der Verfassungsschutz eine Stillhaltezusage abgegeben. Mit dieser Klage ist die AfD jedoch in zwei Instanzen gescheitert. Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster ist noch nicht rechtskräftig.


Foto: Bundeskriminalamt (BKA) und Bundesamt für Verfassungsschutz (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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EU-Parlament stimmt für Abschwächung des Schutzes von Wölfen

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EU-Parlament in Straßburg (Archiv), via dts NachrichtenagenturBrüssel (dts Nachrichtenagentur) – Das EU-Parlament hat für die Herabstufung des Schutzstatus des Wolfs in der EU von „streng geschützt“ auf „geschützt“ zugestimmt. Mit 371 Stimmen dafür, 162 dagegen und 37 Enthaltungen unterstützte das Parlament den Vorschlag der Kommission einer diesbezüglichen Änderung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie. Damit das Gesetz in Kraft treten kann, muss es noch formell vom Rat angenommen werden, der den Text bereits am 16. April gebilligt hatte.

Die Mitgliedstaaten erhalten dadurch mehr Spielraum beim Management von Wolfspopulationen. Die Mitgliedstaaten bleiben verpflichtet, den günstigen Erhaltungszustand des Wolfs sicherzustellen. Außerdem steht es ihnen frei, den Wolf weiterhin in der nationalen Gesetzgebung als „streng geschützte Art“ einzustufen und strengere Schutzmaßnahmen beizubehalten.

Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) begrüßte die Änderung. „Das heutige Votum des Europäischen Parlaments ebnet den Weg für einen praktikablen Umgang mit dem Wolf. Wir werden nun national für klare und praktikable Regeln sorgen, die den Herdenschutz voranbringen und den Bundesländern rechtssichere Entnahmen ermöglichen“, sagte er.

Der Naturschutzbund (Nabu) kritisierte die Herabstufung scharf. „Die Umlistung des Wolfs in der FFH-Richtlinie bleibt auch nach der Zustimmung des EU-Parlaments eine rein politisch motivierte Entscheidung – ohne wissenschaftliche Grundlage und entgegen den Empfehlungen zahlreicher Fachleute“, sagte Frederik Eggers, Teamleiter Natur- und Umweltschutz beim Nabu Niedersachsen. „Sie ist eine Scheinlösung, die weder die Herausforderungen der Weidetierhaltung löst noch die Koexistenz fördert.“

Ein konfliktarmes Zusammenleben von Mensch und Wolf sei möglich, erfordere jedoch vor allem bessere wirtschaftliche Perspektiven für die Weidetierhaltung. „Nicht-selektive Abschüsse werden die Zahl der Nutztierrisse nicht verringern. Nur flächendeckender, standortangepasster Herdenschutz bietet wirksamen Schutz“, so Eggers. „Zugleich braucht es klare Regelungen für die rechtssichere Entnahme auffälliger Tiere – solche Möglichkeiten sind jedoch bereits in der FFH-Richtlinie und im Bundesnaturschutzgesetz verankert.“ Die Entscheidung markiere eine gefährliche Abkehr vom Prinzip des vorausschauenden, wissenschaftsbasierten Naturschutzes.


Foto: EU-Parlament in Straßburg (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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EU-Parlament stimmt Lockerung von CO2-Vorgaben für Autohersteller zu

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Auspuff (Archiv), via dts NachrichtenagenturStraßburg (dts Nachrichtenagentur) – Das Europäische Parlament hat am Donnerstag einer Lockerung der CO2-Emissionsvorschriften für neue Pkw und Transporter zugestimmt. Mit 458 Stimmen dafür, 101 dagegen und 14 Enthaltungen nahmen die Abgeordneten den Vorschlag der EU-Kommission an. Damit das Gesetz in Kraft treten kann, muss es nun formell auch vom Rat gebilligt werden, der den gleichen Text bereits am Mittwoch angenommen hatte.

Die sogenannten „Flottengrenzwerte“ sind Teil des „Fit-for-55“-Pakets der Europäischen Union, mit dem die EU von einem Pfad für eine Erderhitzung von über vier Grad Celsius auf einen Pfad umsteuerte, mit dem der Klimawandel Experten zufolge auf etwas über zwei Grad Celsius begrenzt werden könnte. Die Grenzwerte sehen vor, dass alle in der EU zugelassenen Neuwagen aktuell durchschnittlich 93,6 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen dürfen. Der Wert wird schrittweise abgesenkt, 2035 soll er auf null Gramm pro Kilometer fallen.

Die vom EU-Parlament gebilligte Änderung soll den Herstellern die Möglichkeit geben, ihren Verpflichtungen für die Jahre 2025, 2026 und 2027 nachzukommen, indem sie ihre Emissionsleistung über den gesamten Dreijahreszeitraum mitteln, anstatt jedes einzelne Jahr zu bewerten. Dies macht es möglich, Emissionsüberschreitungen in einem Jahr durch eine Übererfüllung der Ziele in einem der Folgejahre auszugleichen und so Strafzahlungen zu vermeiden.

Die Grenzwerte bleiben damit unverändert. Kritik an dem Vorschlag der EU-Kommission gab es dennoch: Weil eine Übererfüllung der Ziele in anderen Jahren eine Überschreitung der Emissionsgrenzen ausgleichen kann, wird insgesamt weniger CO2 eingespart als ursprünglich geplant.


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Reichinnek begrüßt CDU-Debatte über Öffnung zur Linken

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Heidi Reichinnek (Archiv), via dts NachrichtenagenturBerlin (dts Nachrichtenagentur) – Linken-Fraktionschefin Heidi Reichinnek findet Überlegungen in der Union, die Abgrenzung zur Linken zu überdenken, sinnvoll. „Ich begrüße es sehr, dass die Union endlich in der Realität angekommen ist“, sagte sie den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Freitagausgaben).

Die Linke habe immer deutlich gesagt, dass sie bereit sei mit allen demokratischen Fraktionen zusammenzuarbeiten, wenn es um die Interessen der Menschen in diesem Land gehe. „Dazu stehen wir auch weiterhin.“

Für Beschlüsse, die eine Zwei-Drittel-Mehrheit erfordern, sei es sowieso nötig, dass die Union mit der Linken verhandele. „Es ist daher nur sinnvoll und folgerichtig, dass die Union dazu jetzt auch endlich einen entsprechenden Beschluss fasst“, sagte die Linken-Politikerin.

Hintergrund von Reichinneks Äußerung sind Aussagen von Unionsvertretern, man müsse sich angesichts der Mehrheitsverhältnisse im Bundestag überlegen, wie man mit der Linkspartei in Zukunft umgeht.


Foto: Heidi Reichinnek (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Zurückweisungen an Grenzen stoßen auf Kritik und Unterstützung

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Grenze zwischen Polen und Deutschland (Archiv), via dts NachrichtenagenturBerlin (dts Nachrichtenagentur) – Grünen-Chefin Franziska Brantner hat die Zurückweisung von Asylsuchenden an den deutschen Grenzen scharf kritisiert. „In Zeiten, in denen wir mehr Europa brauchen, wir erinnern gerade diese Woche daran, aus welchen kriegerischen Zuständen wir in Europa kommen und wir zum Glück Frieden haben, ist es nicht akzeptabel, nicht besonders gut, wenn man nicht mit den Partnern gemeinsam handelt, mit den polnischen Freunden, mit den österreichischen Freunden, die das genauso ablehnen“, sagte Brantner der Sendung „Frühstart“ von RTL und ntv am Donnerstag.

Auch die Wirtschaft und die innere Sicherheit des Landes werden nach Ansicht Brantners unter den Grenzkontrollen leiden. „Ich frage mich ja, wo diese ganzen vielen Beamten natürlich abgezogen werden, die jetzt an die Grenze kommen. Das sind die Hauptbahnhöfe, das ist der Flughafen, das sind Kriminalitätsschwerpunkte in diesem Land. Dort werden die fehlen“, sagte Brantner. „Also ein Weniger an Sicherheit an anderen Orten für ein Signal an der Grenze.“

Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) hält die Anweisung von Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) für hilfreich. „Durch die Rücknahme der mündlichen Weisung aus dem Jahr 2015 kann und wird die Bundespolizei konsequenter an den Grenzen zurückweisen können“, sagte Heiko Teggatz, Vorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft, der „Welt“ (Freitagausgabe). Seiner Auffassung nach greife durch die Anmeldung der Grenzkontrollen nationales Recht. „Der Paragraf 18 Asylgesetz ist demzufolge einschlägig und schreibt Zurückweisungen zwingend vor.“

Die Bundesrepublik Deutschland habe mit sämtlichen Anrainerstaaten sogenannte Rückübernahme-Vereinbarungen vertraglich geregelt. Inhalt dieser Verträge sei auch, ab welchem Zeitpunkt eine Person als eingereist gilt. „Dieses ist erst dann der Fall, wenn die Einreisekontrolle abgeschlossen ist“, sagte Teggatz. „Bei einer Zurückweisung wird eine Person folglich an der Einreise gehindert. Sie befindet sich deshalb fiktiv noch im jeweiligen Anrainerstaat“, argumentierte er. „Eine Absprache bedarf es folglich erst dann, wenn eine Person nach erfolgter Einreise über die `grüne Grenze` zurückgeschoben werden soll. Allerdings sind auch diese Absprachen längst erfolgt und ebenfalls Gegenstand der abgeschlossenen Rückübernahmevereinbarungen.“

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hatte im Fall H.T. gegen Deutschland und Griechenland klargestellt, dass Zurückweisungen ohne individuelle Prüfung und ohne Zugang zu Rechtsmitteln rechtswidrig sind. Das Gericht erklärte, dass Staaten verpflichtet sind, sicherzustellen, dass Personen nicht in ein Land zurückgeschickt werden, in dem ihnen eine Verletzung ihrer grundlegenden Menschenrechte droht, und dass dies eine sorgfältige Einzelfallprüfung erfordert.


Foto: Grenze zwischen Polen und Deutschland (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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