Donnerstag, November 28, 2024
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SPD-Politiker befürchten Finanzierungsprobleme bei Kinderbetreuung

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – In der SPD wachsen die Sorgen, dass die Probleme vieler Kitas sich verschärfen könnten. Sollte der Bund keine dauerhafte finanzielle Hilfe zusagen, „wäre das eine Katastrophe, für die zuallererst die Kinder und Familien im Land die Rechnung zahlen“, sagte der SPD-Bundestagsabgeordnete Erik von Malottki dem „Spiegel“.

Hintergrund ist eine auslaufende Förderung: Bislang unterstützt der Bund die Länder im Rahmen des Kita-Qualitätsgesetzes mit rund zwei Milliarden Euro im Jahr, um die Kinderbetreuung zu verbessern. Fachpolitiker befürchten, dass die finanzielle Unterstützung danach ganz eingespart werden könnte – aufgrund der angespannten Haushaltslage für 2025.

„Wir müssen so früh wie möglich dafür Sorge tragen, dass Kinder gut auf ihr späteres Leben vorbereitet werden“, so von Malottki weiter. Der Co-Sprecher des „Forum DL21“, einer linken Gruppierung in der SPD, verweist auf Studien, laut denen Lese- und Sprachkompetenz von Kindern und Jugendlichen in den vergangenen Jahren abgenommen hat. Es brauche daher „ein klares Signal, dass wir in Infrastruktur investieren, die es ermöglicht, dass alle Kinder in Deutschland gut aufwachsen“.

Das Kita-Qualitätsgesetz der Ampelkoalition war Ende 2022 verabschiedet worden.


Foto: Spielendes Kind (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Bundesregierung "bedauert" Festhalten Georgiens an Agenten-Gesetz

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die Bundesregierung kritisiert das Festhalten der georgischen Regierung am Plan eines umstrittenen Agenten-Gesetzes. „Wir sehen das schon mit einem gewissen Bedauern, dass es jetzt trotz deutlicher öffentlicher und internationaler Reaktionen wieder in Betracht gezogen wird“, sagte die stellvertretende Regierungssprecherin Christiane Hoffmann am Freitag in Berlin.

Georgien habe im vergangenen Jahr zugesagt, das Gesetz „bedingungslos“ zurückzuziehen. Das Land befinde sich auf einem Reformweg in Richtung EU und wisse, dass Pressefreiheit und Demokratie Kernbestandteile der Union seien, ergänzte ein Sprecher des Auswärtigen Amts. Welche Konsequenzen ein Festhalten an dem Gesetz für den Annäherungsprozess hätte, wollte der Sprecher nicht sagen. Georgien hatte Ende 2023 den Kandidatenstatus für die Aufnahme in die EU erhalten.

Mit dem Gesetzesvorhaben will die georgische Regierung gegen den „ausländischen Einfluss auf die Zivilgesellschaft“ vorgehen. Alle Nichtregierungsorganisationen, die zu mehr als 20 Prozent aus dem Ausland finanziert werden, sollen demnach einmal im Jahr Rechenschaft ablegen müssen. Im vergangenen Jahr war das Gesetz nach tagelangen Massenprotesten in Tiflis zurückgezogen worden. Die Demonstranten fürchteten einen Missbrauch des Gesetzes zur Kontrolle der Zivilgesellschaft und der Opposition.

Am nächsten Freitag empfängt Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) den georgischen Premierminister Irakli Kobachidse zu seinem Antrittsbesuch in Berlin.


Foto: Auto mit Fahne von Georgien (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Umwelthilfe kritisiert zu langsamen Solarausbau in Großstädten

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) sieht in den meisten deutschen Großstädten deutliche Versäumnisse beim Solarausbau. Dabei bezieht sie sich auf ein am Freitag veröffentlichtes Ranking, basierend auf Daten aus dem Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur.

Von allen 82 deutschen Großstädten seien einzig Oldenburg, Paderborn, Regensburg, Neuss, Oberhausen, Gütersloh und Erlangen mit ihren zugebauten Photovoltaik-Anlagen in den letzten zwei Jahren auf einem sehr guten Weg, das 1,5-Grad-Limit einzuhalten. Die Schlusslichter der Auswertung Potsdam, Lübeck und Bremerhaven müssten die Zubau-Geschwindigkeit der letzten zwei Jahre um mehr als 350 Prozent steigern, um auf einen mit dem Pariser Klimaabkommen kompatiblen Pfad zu kommen, so die DUH.

Entgegen aller Erfolgsmeldungen der Bundesregierung liege das Tempo beim Solarstromzubau in etlichen deutschen Großstädten damit „weit unterhalb des klimapolitisch notwendigen Niveaus“.

Um den entgegenzusetzen, fordert die Umwelthilfe die Einführung eines bundesweiten Solarstandards im Neubau sowie bei Renovierung auch im Bestand, „massiven Bürokratieabbau“ für dezentrale Solarenergie und eine sofortige Umsetzung des Solarpakets I. Weitere Vereinfachungen müssten in einem zusätzlichen Gesetzespaket zu Photovoltaik kommen.

„Unsere Auswertung zeigt, dass die Jubel-Meldungen der Bundesregierung rund um ihre Photovoltaik-Strategie kritisch zu hinterfragen sind“, DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz. „Gemessen am Pariser Klimaabkommen sind wir weit entfernt von einer zufriedenstellenden Ausbaurate in deutschen Städten. Wo bleibt das Deutschlandtempo bei der Solarenergie auf Dächern?“ In deutschen Städten und Gemeinden müssten viel mehr Photovoltaikanlagen errichtet werden: insbesondere auf Dächern von Gewerbehallen und Supermärkten, aber auch auf Parkplätzen oder am Balkon, so Metz.


Foto: Solarzellen auf einem Dach (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Dax startet schwach – Kashkari-Äußerung löst Abwärtsstrudel aus

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Frankfurt/Main (dts Nachrichtenagentur) – Der Dax ist am Freitagmorgen schwach in den Handelstag gestartet. Gegen 9:30 Uhr wurde der Leitindex mit rund 18.180 Punkten berechnet, 1,2 Prozent unter dem Schlussniveau vom Vortag.

Dementsprechend notierten alle Dax-Papiere am Morgen zunächst im negativen Bereich. „Die Börsenampel springt kurzfristig auf Rot, Risiko besteht jetzt bis in den Bereich der 17.000er-Marke“, sagte Jochen Stanzl, Chef-Marktanalyst von CMC Markets. „Eine Entspannung würde erst mit einem neuen Allzeithoch eintreten, wobei eine Rückeroberung der 18.250 Punkte bereits erste Fragezeichen hinter den Korrekturambitionen setzen würde. Bleibt diese allerdings zeitnah aus, dürfte sich die Stimmung der Anleger weiter eintrüben“, ergänzte er.

Am Donnerstag hatte der Präsident der Minneapolis-Fed, Neel Kashkari, bei einem weiteren „seitwärtigen“ Verlauf der Inflation die Notwendigkeit von Zinssenkungen angezweifelt. Kashkaris Äußerung löste dann einen „breiten Ausverkauf“ an der Wall Street aus, so Stanzl. Verstärkt wurde der Abwärtstrend anschließend wohl durch die Ankündigung von US-Außenminister Antony Blinken: „Die Ukraine wird Mitglied der Nato.“

„So ging es mit dem Gesamtmarkt nach unten und mit Rüstungsaktien und Öl nach oben“, sagte Stanzl. „Neben der Ukraine sind spätestens mit den jüngsten Vorfällen im Iran auch die geopolitischen Sorgen um eine Eskalation in Nahost zurück auf dem Tisch.“

Höhere Ölpreise schürten die Inflation und bekräftigten, was Fed-Mitglied Kashkari als Besorgnis äußerte, nämlich dass die Inflation gar nicht weiter abnehmen könnte. „Der Aktienmarkt hat jetzt kurzfristig eine Reihe von negativen Nachrichten zu verkraften. Die schnellen Kursgewinne seit Jahresbeginn werden von den Anlegern mehr und mehr hinterfragt“, so der Marktexperte.

Die europäische Gemeinschaftswährung tendierte am Freitagmorgen etwas schwächer. Ein Euro kostete 1,0834 US-Dollar (-0,04 Prozent), ein Dollar war dementsprechend für 0,9230 Euro zu haben. Der Ölpreis stieg unterdessen: Ein Fass der Nordsee-Sorte Brent kostete am Freitagmorgen gegen 9 Uhr deutscher Zeit 91,13 US-Dollar, das waren 48 Cent oder 0,5 Prozent mehr als am Schluss des vorherigen Handelstags.


Foto: Frankfurter Börse, via dts Nachrichtenagentur

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Buschmann plant Gesetz für neuen Gebäudetyp

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) will Investoren ermöglichen, einfacher und damit kostengünstiger bauen zu können. „Bauen in Deutschland ist zu teuer“, sagte der FDP-Politiker dem „Handelsblatt“.

„Das liegt auch an unseren hohen Baustandards.“ Natürlich dürfe es bei Brandschutz, Standsicherheit und Gesundheitsschutz keine Nachlässigkeit geben, „aber bei den Komfortstandards können Abstriche durchaus sinnvoll sein“.

Buschmann zufolge wird zusammen mit dem Bauministerium gerade ein Gesetzentwurf vorbereitet. Ein Schlagwort in diesem Zusammenhang sei der „Gebäudetyp E“. Das stehe „für einfaches beziehungsweise experimentelles Bauen“. Buschmann erklärte: „Ich bin überzeugt: Weniger Kompliziertheit und mehr Flexibilität würde uns in Deutschland guttun – gerade auch, wenn es ums Bauen geht.“

Die Bau- und Wohnungsbaubranche wartet seit langem auf vereinfachte Regelungen, ein Konzept für die neue Gebäudeklasse ist überfällig. Leitlinien sollten ursprünglich bis Ende 2023 vorliegen. Das hatte die Bundesregierung im September bei ihrem Wohngipfel im Kanzleramt angekündigt. Entsprechende Änderungen sollten in die Musterbauordnung und in die Landesbauordnungen übernommen werden.


Foto: Hausfassade (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Ifo: Rechtspopulistische Wähler wollen eher Abbau des Sozialstaats

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München (dts Nachrichtenagentur) – Wähler rechtspopulistischer Parteien sprechen sich stärker für den Abbau des Sozialstaats aus, um im Wettbewerb mit anderen Ländern bestehen zu können. Zu diesem Ergebnis kommt eine am Freitag veröffentlichte Umfrage des Ifo-Instituts unter 12.000 Wählern in Deutschland, Frankreich, Spanien und dem Vereinigten Königreich.

„Das rechtspopulistische Spektrum sieht im Sozialstaat eine Umverteilung hin zu Zuwanderern“, sagte Marcel Thum, Leiter der Ifo-Niederlassung in Dresden.

Linkspopulistische Wähler lehnen dagegen einen Abbau des Sozialstaats am stärksten ab. Die Ansichten der Wähler nicht-populistischer Parteien liegen zwischen den beiden populistischen Gruppen. „Trotz dieser verschiedenen Wahrnehmung des Sozialstaates unterscheiden sich die drei Wählergruppen nicht in den Sorgen um ihr derzeitiges Haushaltseinkommen“, so Thum. Auch ihre Zukunftsaussichten sehen alle drei Gruppen ähnlich.

Rechtspopulistische Wähler sehen die offenen Grenzen der EU für Waren, Dienstleistungen, Kapital und bis zu einem gewissen Grad auch für Arbeitskräfte als Bedrohung für die Arbeitsplatzsicherheit an. Dagegen schätzen die Wähler der Linkspopulisten diese Gefahren sogar niedriger ein als die Nichtpopulisten.

Die Armut in ihrem Land wird laut der Umfrage von Wählern populistischer Parteien deutlich überschätzt. Linkspopulistische Wähler zeigen allerdings eine geringere Überschätzung der Armut in ihrem Land als Rechtspopulisten. Die Nichtpopulisten haben eine realistische Einschätzung von der wirklichen Armut in ihrem Land. „Wer populistischen Tendenzen entgegenwirken will, sollte diese überschätzte Armutswahrnehmung mit kluger Information korrigieren und nicht noch in dieselbe Kerbe der Fehlinformation schlagen“, sagte Thum.


Foto: Wahllokal (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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NRW-FDP zweifelt an Ampel als Regierungsmodell

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Düsseldorf/Kiel (dts Nachrichtenagentur) – Aus den FDP-Landesverbänden in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein kommen Forderungen nach einem Kurswechsel im Ampel-Regierungsbündnis und nach einer stärkeren Abgrenzung von den Grünen vor der Bundestagswahl 2025.

„Ich würde meiner Partei strategisch raten, dass wir im Bundestagswahlkampf nicht auf die Fortsetzung dieser Ampel abzielen, sondern Optionen aufzeigen, wie man ohne die Grünen eine Regierung bilden kann; das kann zum Beispiel eine Deutschland-Koalition mit CDU und SPD sein“, sagte NRW-Parteichef Henning Höne der „Welt“. Die Arbeit in der Ampel zeige, „dass die FDP in wesentlichen Fragen diametral zu den Grünen steht, gerade in Krisenzeiten.“

Mit Blick auf den FDP-Bundesparteitag Ende April in Berlin sagte Höne: „Das Ziel dieses Parteitags muss sein, eine Kursveränderung in der Wirtschaftspolitik für dieses Land zu erreichen. Industrie und Mittelstand brauchen den Befreiungsschlag und neue Wachstumsperspektiven. Wir müssen inhaltlich die Agenda-Politik von Gerhard Schröder in den Schatten stellen.“

Höne sagte, dass er bisher gegen den Ausstieg aus der Ampel-Koalition gewesen sei. „Aber ein Festhalten an der Ampel um jeden Preis kann keine Option sein.“ Es gebe aus guten historischen Gründen hohe Hürden für Neuwahlen in Deutschland, „aber man muss zu jedem Zeitpunkt in einer Koalition in der Lage sein, aufzustehen und aus inhaltlichen Gründen zu sagen: bis hierhin und nicht weiter“, so Höne. Das müsse die Spitze der Partei „aus einem Moment der Stärke heraus entscheiden und nicht als Getriebene“. Solche inhaltlichen Gründe könnten „zu jedem Zeitpunkt vor den Bundestagswahlen im Herbst 2025 vorliegen“.

Zudem warnt Höne die FDP: Es wäre „ein Fehler zu glauben, dass die CDU nur auf die FDP wartet, um endlich gemeinsam marktwirtschaftliche Politik zu machen und mutig für Reformen zu streiten“. Die Ministerpräsidenten von NRW und Schleswig-Holstein, Hendrik Wüst und Daniel Günther, versuchten in der CDU, „eine schwarz-grüne Machtoption im Bund zu etablieren“. Höne geht zwar davon aus, dass CDU-Chef Friedrich Merz Kanzlerkandidat werde. Es sei aber „noch nicht klar, welche CDU es 2025 geben wird“.

Schleswig-Holsteins FDP-Fraktionschef Christopher Vogt sagte der „Welt“: „Die FDP sollte klare Schwerpunkte setzen: wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit, Wohlstandssicherung, Wehrhaftigkeit, Steuerung der Migration. Das sind die Themen, die die Menschen wirklich bewegen. Dass sich die FDP darum kümmert, das muss deutlicher wahrnehmbar sein.“ Dazu müsse auch der anstehende Bundesparteitag beitragen. „Dieser Parteitag ist unsere Chance, die Schwerpunktsetzung der Koalition vor der Bundestagswahl noch einmal neu zu justieren.“

Kritik übte Vogt an den Grünen und explizit an Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck. Ziel der Grünen sei es, „das Land in ihrem Sinne umzukrempeln“. Die FDP wolle sich dagegen „auf die Stärken unseres Landes besinnen und es von dort aus modernisieren“, so Vogt. „Das geht nicht, wenn man so vorgeht wie der amtierende Bundeswirtschaftsminister. So wie Habeck momentan drauf ist, habe ich wenig Hoffnung, dass man da erneut eine gemeinsame Regierung hinbekommt.“ Ausdrückliches Ziel der Freien Demokraten für die kommende Bundestagswahl müsse es deshalb sein, „eine Regierung ohne die Grünen hinzubekommen“.

Vogt plädiert dafür, die Union weniger als Partner und mehr als politischen Gegner wahrzunehmen. „Wir müssen als FDP realistischer, emotionsloser mit der Union umgehen. Die CDU sieht uns vor allem als Mitbewerber und wird im Zweifel versuchen wollen, die FDP aus dem Parlament zu drängen.“


Foto: FDP-Europaparteitag (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Öffentliches Finanzierungsdefizit zurückgegangen

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Wiesbaden (dts Nachrichtenagentur) – Der Öffentliche Gesamthaushalt hat im Jahr 2023 rund 4,1 Prozent mehr ausgegeben und 6,4 Prozent mehr eingenommen als 2022. Einnahmen von 1.860,0 Milliarden Euro standen Ausgaben von 1.951,9 Milliarden Euro gegenüber, teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) am Freitag mit.

Damit schlossen die Kern- und Extrahaushalte von Bund, Ländern, Gemeinden und Sozialversicherung das Jahr 2023 mit einem – in Abgrenzung der Finanzstatistiken errechneten – Finanzierungsdefizit von 91,9 Milliarden Euro ab. Dieses Defizit fiel um 35,4 Milliarden Euro geringer aus als 2022 und lag erstmals seit dem Rekorddefizit 2020 (189,2 Milliarden Euro) unter hundert Milliarden Euro.

Nach Ergebnissen der vierteljährlichen Kassenstatistik ging das Defizit wie in den Vorjahren zum weitaus größten Teil zulasten des Bundes (-87,6 Milliarden Euro). Erstmals seit Jahren verzeichneten auch die Gemeinden ein Defizit (6,8 Milliarden Euro), während sich bei den Ländern Einnahmen und Ausgaben nahezu ausglichen und die Sozialversicherung einen relativ geringen Überschuss aufwies (2,7 Milliarden Euro).

Die Einnahmen aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben stiegen gegenüber 2022 um 3,8 Prozent auf 1.583,6 Milliarden Euro (2022: 1.525,3 Milliarden Euro). Maßgeblich ist hier der kräftige Zuwachs der Sozialversicherungsbeiträge (+6,3 Prozent), die Steuereinnahmen wuchsen um 2,2 Prozent.

Beim Bund stieg der Zinsaufwand für Kreditmarktmittel um 29,3 Milliarden auf 46,7 Milliarden Euro: mehr als das Zweieinhalbfache (+168,3 Prozent) der Ausgaben des Vorjahrs. Bei Ländern und Gemeinden stiegen die Zinsausgaben ebenfalls, jedoch weitaus moderater (+13,1 Prozent auf 10,5 Milliarden Euro beziehungsweise +41,4 Prozent auf 2,9 Milliarden Euro). Auf der anderen Seite sind dem Bund mit 13,7 Milliarden Euro auch etwa doppelt so viele Zinsen von anderen Bereichen zugeflossen wie 2022.

Der Bund gab für laufende Zuweisungen, Zuschüsse und Schuldendiensthilfen an andere Einheiten des Öffentlichen Gesamthaushalts – im Wesentlichen die Länder – deutlich weniger aus (-13,9 Prozent) als im Vorjahreszeitraum. Vor allem der Rückgang der vorwiegend über die Länder ausgezahlten Corona-Unternehmenshilfen und der coronabedingten Zuweisungen an den Gesundheitsfonds schlugen sich hier gegenüber 2022 nieder. Um 18,2 Prozent stiegen dagegen die Zuschüsse des Bundes an andere Bereiche (115,7 Milliarden Euro). Hier schlagen die Energiehilfen wie die Strom- und Gaspreisbremse für private Haushalte und Unternehmen zu Buche.

Ab dem 2. Quartal 2023 werden alle öffentlich bestimmten Verkehrsunternehmen im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in den Öffentlichen Gesamthaushalt einbezogen. Hintergrund ist, dass zur Finanzierung des zum 1. Mai 2023 eingeführten Deutschlandtickets die rund 440 öffentlichen ÖPNV-Unternehmen Zuweisungen und Zuschüsse von Bund und Ländern erhalten. Dadurch finanzieren sie sich nicht mehr überwiegend durch ihre Umsatzerlöse, sondern werden nach dem Konzept der Finanzstatistiken als Extrahaushalte klassifiziert.

Das Hinzurechnen der Ausgaben und Einnahmen dieser ÖPNV-Unternehmen sorgt für Sondereffekte. So trägt es dazu bei, dass die Personalausgaben auf der Gemeindeebene deutlich stärker stiegen als bei Bund und Ländern, da die meisten dieser ÖPNV-Unternehmen – etwa 370 – der kommunalen Ebene angehören. Die Aufnahme der Unternehmen spiegelt sich auch im Anstieg der sonstigen laufenden Einnahmen wider, zu denen Gebühren und Entgelte zählen. Sie stiegen bei den Gemeinden um 21,2 Prozent auf 47,1 Milliarden Euro, bei den Ländern um 12,7 Prozent auf 30,7 Milliarden Euro und beim Bund um 33,4 Prozent auf 33,2 Milliarden Euro.

Der überproportionale Anstieg der laufenden Sachausgaben beim Bund (+23,6 Prozent auf 72,7 Milliarden Euro) geht ebenfalls zum Teil auf Ausgaben der ÖPNV-Einheiten zurück. Hiervon werden einige trotz regionalen Bezugs wegen ihrer Beteiligungsverhältnisse dem Bund zugerechnet, wie beispielsweise die S-Bahnen in Berlin und Hamburg. Zum anderen Teil resultiert der starke Anstieg der laufenden Sachausgaben aus militärischen Beschaffungen, für die der Kernhaushalt 17,0 Milliarden Euro und das Sondervermögen Bundeswehr 5,6 Milliarden Euro.

Die Ausgaben des Bundes im Jahr 2023 betrugen 613,9 Milliarden Euro, das waren 0,8 Prozent mehr als 2022. Bei um 13,5 Prozent auf 526,2 Milliarden Euro gestiegenen Einnahmen ergab sich ein Finanzierungsdefizit von 87,6 Milliarden Euro, das waren 57,5 Milliarden weniger als im Vorjahreszeitraum.

Bei den Ländern ergab sich mit Einnahmen von 529,2 Milliarden Euro (-0,7 Prozent) und Ausgaben von 529,3 Milliarden Euro (+1,4 Prozent) ein fast ausgeglichener Saldo (-146 Millionen Euro) nach einem Überschuss von 10,5 Milliarden Euro im Vorjahreszeitraum.

Bei den Gemeinden und Gemeindeverbänden wuchsen die Ausgaben um 12,0 Prozent auf 364,9 Milliarden Euro und damit deutlich stärker als die Einnahmen, die um 9,0 Prozent auf 358,1 Milliarden Euro stiegen. Das Finanzierungsdefizit betrug 6,8 Milliarden Euro, nach einem Überschuss von 2,6 Milliarden Euro im Vorjahreszeitraum.

Für die Sozialversicherung ergab sich ein Finanzierungsüberschuss von 2,7 Milliarden Euro (2022: 4,7 Milliarden Euro), so die Behörde.


Foto: Schuldenuhr (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Auftragseingang im Verarbeitenden Gewerbe leicht gestiegen

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Wiesbaden (dts Nachrichtenagentur) – Der preisbereinigte Auftragseingang im Verarbeitenden Gewerbe ist im Februar gegenüber Januar saison- und kalenderbereinigt um 0,2 Prozent gestiegen. Im weniger volatilen Dreimonatsvergleich lag der Auftragseingang von Dezember 2023 bis Februar 2024 um 2,8 Prozent höher als in den drei Monaten zuvor, teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) am Freitag mit.

Der Anstieg ist jedoch hauptsächlich auf einen Großauftrag im Dezember zurückzuführen. Ohne die Berücksichtigung der Großaufträge lagen die Auftragseingänge von Dezember 2023 bis Februar 2024 um 0,8 Prozent niedriger als in den drei Monaten zuvor. Für Januar 2024 ergab sich nach Revision der vorläufigen Ergebnisse ein Rückgang von -11,4 Prozent gegenüber Dezember 2023 (vorläufiger Wert: -11,3 Prozent).

Innerhalb des Verarbeitenden Gewerbes sind im Februar 2024 in den Wirtschaftszweigen sehr unterschiedliche Entwicklungen zu erkennen. Gestiegene Auftragseingänge im Maschinenbau (saison- und kalenderbereinigt +10,7 Prozent zum Vormonat) beeinflussten das Gesamtergebnis positiv, nachdem die Auftragseingänge in diesem Bereich zwei Monate in Folge deutlich gefallen waren. Auch die Anstiege der Auftragseingänge in der chemischen Industrie (+3,1 Prozent) und der Pharmaindustrie (+6,6 Prozent) wirkten sich positiv aus. Negativ auf das Gesamtergebnis wirkten sich hingegen die Rückgänge der Auftragseingänge in der Automobilindustrie (-8,1 Prozent) und bei der Herstellung von Metallerzeugnissen (-5,3 Prozent) aus.

Bei den Investitionsgütern ist der Auftragseingang um 0,6 Prozent gefallen. Sowohl bei den Vorleistungsgütern (+1,0 Prozent) als auch bei den Konsumgütern (+2,2 Prozent) ist der Auftragseingang im Februar 2024 gegenüber dem Vormonat gestiegen.

Die Auslandsaufträge sanken um 0,7 Prozent. Dabei gingen die Aufträge aus der Eurozone um 13,1 Prozent zurück. Die Aufträge von außerhalb der Eurozone stiegen hingegen um 7,8 Prozent. Die Inlandsaufträge nahmen um 1,5 Prozent zu.

Der reale Umsatz im Verarbeitenden Gewerbe war nach vorläufigen Angaben im Februar 2024 saison- und kalenderbereinigt 2,2 Prozent höher als im Vormonat. Im Vergleich zum Vorjahresmonat Februar 2023 war der Umsatz kalenderbereinigt 5,8 Prozent geringer. Für Januar 2024 ergab sich nach Revision der vorläufigen Ergebnisse ein Rückgang von 5,2 Prozent gegenüber Dezember 2023. Hier gab es im Bereich Maschinenbau und in der Automobilindustrie größere Revisionen, der vorläufige Wert hatte -2,0 Prozent betragen, so das Bundesamt.


Foto: Autoproduktion (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Cannabis: GdP kritisiert fehlende Ausstattung für Kontrollen

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Nach der Teillegalisierung von Cannabis beklagt die Gewerkschaft der Polizei (GdP) mangelnde Rechtssicherheit und fehlende Ausstattung zur Durchführung der Cannabis-Kontrollen. „Klar ist, dass das Durchwinken des Gesetzes durch den Bundesrat die Vorbereitungszeit extrem verkürzt hat, die Folge ist nun mangelnde Handlungssicherheit auf allen Seiten“, sagte der GdP-Vizevorsitzende Alexander Poitz der „Rheinischen Post“.

Vor allem für die Polizisten sei das ein „sehr unangenehmer Zustand“. Eine Grundvoraussetzung für gute Polizeiarbeit sei Rechtssicherheit. „Wackelige Rechtsbegriffe wie `Sichtweite` zu Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie ungeklärte Zuständigkeiten sind praxisfern und rufen Konfliktpotenzial hervor. Die notwendigen Kontrollen stehen auf keinem festen rechtlichen Boden“, kritisiert Poitz.

Mit Blick auf die konkrete Kontrollpraxis sagte er: „Weiterhin fehlen Feinwaagen zur Kontrolle der mitgeführten Menge und moderne Analyseinstrumente, um den THC-Gehalt zu bestimmen. Konflikte zwischen Bürgern und Polizei erscheinen vor diesem Hintergrund als zwangsläufig.“

Das gelte auch für den Straßenverkehr. „Zwar liegt eine Expertenempfehlung für einen modifizierten THC-Gehalt im Blut für motorisierte Verkehrsteilnehmer vor, noch gilt jedoch der bisherige, der quasi 0,0 Promille Alkohol gleichkommt. Auch dort wird es Unsicherheiten aufseiten der Kontrollierten geben und wahrscheinlich Konfliktpotenzial“, so der Polizeigewerkschafter.

Die Polizeibeamten hätten einen „hohen Fortbildungs- und Ausstattungsbedarf“ angemahnt, bereits vor dem 1. April. „Der muss jetzt vor Ort umgesetzt werden. In der nötigen Eile ist das aber nicht zu stemmen.“ Der Bund habe durch seinen „unausgegorenen Gesetzentwurf“ die Last der Umsetzung auf die Länder, die Polizeibehörden und am Ende auf die Schultern der Beamten auf der Straße gelegt. „Dennoch: Der Bund hat bestellt, der Bund muss zahlen. Und das so schnell wie möglich“, so Poitz weiter.

Die Deutsche Psychotherapeutenvereinigung sieht unterdessen dringenden Handlungsbedarf bei der Prävention. „Die im Gesetz vorgesehenen Maßnahmen zur Suchtprävention werden bei engen finanziellen Mitteln nicht ausreichen, um die breite Masse an Jugendlichen und vor allem die vulnerablen Hochrisikogruppen zu erreichen“, sagte die stellvertretende Bundesvorsitzende Anke Pielsticker der „Rheinischen Post“.

Mit Blick auf die Altersgrenze von 18 Jahren fordert sie: „Es sollte zudem weiter geprüft werden, ob hier nicht eine Beschränkung auf das 21. Lebensjahr zielführender ist, zumal das Erstkonsumalter als kritisch für mögliche Hirnschädigungen angesehen werden kann.“

Pielsticker warnt: „Ein früher, langjähriger und regelmäßiger Konsum erhöht das Risiko für Angststörungen, Depressivität, Suizidgedanken, bipolare Störungen und psychotische Störungen. Das Einstiegsalter und die Konsumintensität spielen hierbei eine große Rolle.“ Sie fügte hinzu: „Insgesamt erscheint der Jugendschutz noch zu wenig durchdacht.“


Foto: „Smoke-in“ vor dem Brandenburger Tor am 31.03.2024, via dts Nachrichtenagentur

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