Montag, Dezember 15, 2025
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Merz ändert Reisepläne – Dinner in Belgien statt Oslo-Besuch

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die für Freitag geplante Reise von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) nach Oslo ist kurzfristig abgesagt worden.

Stattdessen werde der Kanzler am Freitagabend nach Belgien reisen, teilte ein Regierungssprecher am Donnerstag mit. Geplant ist demnach ein Abendessen im privaten Rahmen mit dem belgischen Ministerpräsidenten Bart De Wever und EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen.

Zu den Inhalten der geplanten Gespräche wurden keine Angaben gemacht. Es spricht aber vieles dafür, dass es um die Nutzung eingefrorener russischer Zentralbankgelder für die Unterstützung der Ukraine gehen dürfte. Der Großteil des Geldes liegt in Belgien und die belgische Regierung blockiert den Milliardenplan bisher aufgrund von Bedenken wegen rechtlicher und finanzieller Risiken. Merz und von der Leyen drängen dagegen auf die Umsetzung des Plans.


Foto: Bart De Wever und Friedrich Merz (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Linnemann erklärt eigene Mehrheit bei Rentenpaket für unabdingbar

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann hat eine eigene schwarz-rote Mehrheit bei der am Freitag anstehenden Bundestagsabstimmung über das Rentenpaket für unabdingbar erklärt.

„Die CDU darf sich nicht von der Linken abhängig machen“, sagte Linnemann der „Welt“ mit Bezug auf die Ankündigung der Linksfraktion, sich bei der Abstimmung zu enthalten. Die eigene Mehrheit der Koalition müsse stehen. „Für uns ist klar: Dieses Land braucht mutige Reformen – in der Rente, aber auch bei Gesundheit und Pflege. Diesen Weg werden wir jetzt gemeinsam als Koalition gehen“, so Linnemann.

Ähnlich äußerte sich auch Parlamentsgeschäftsführer Steffen Bilger (CDU). „Die Unionsfraktion richtet sich nie nach dem Verhalten von Linkspartei oder AfD“, sagte er der „Rheinischen Post“ (Freitagsausgabe). „Ziel ist selbstverständlich eine eigene Mehrheit mit der SPD.“

Auch Vizekanzler Lars Klingbeil (SPD) hatte zuvor davor gewarnt, die angekündigte Enthaltung der Linksfraktion zu berücksichtigen. Der SPD-Chef forderte ebenso eine eigene Mehrheit der Koalition.


Foto: Carsten Linnemann am 01.12.2025, via dts Nachrichtenagentur

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VW bietet Mitarbeitern in Dresden Wechselprämie

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Dresden (dts Nachrichtenagentur) – Der Autobauer Volkswagen bietet seinen Beschäftigten in der Gläsernen Manufaktur Dresden eine Prämie an, wenn sie an einen anderen Standort wechseln. Wie das „Handelsblatt“ (Freitagsausgabe) unter Berufung auf Teilnehmerkreise berichtet, sollen Mitarbeiter, die sich freiwillig für einen Standortwechsel in andere VW-Fabriken entscheiden, eine Prämie von 30.000 Euro erhalten.

Zwangsversetzungen soll es Betriebsratschefin Daniela Cavallo zufolge nicht geben. Ein Sprecher des VW-Konzernbetriebsrats habe die Informationen auf Anfrage bestätigt, schreibt die Zeitung.

Auf einer Betriebsversammlung am Donnerstag nannte Markenchef Thomas Schäfer zudem eine neue Zielgröße für den Personaleinsatz in der Manufaktur. Demnach sollen künftig 155 VW-Beschäftigte in Dresden weiterarbeiten – in einem Schreiben an die sächsische Staatsregierung vor wenigen Wochen war noch von 135 Mitarbeitern die Rede. Für rund 60 Mitarbeiter gibt es jedoch weiterhin keine klar definierte Aufgabe ab dem kommenden Jahr. Sie sollen mit der Prämie zum Standortwechsel gebracht werden. Vor allem in den zwei größten VW-Werken in Deutschland, Wolfsburg und Kassel, wird derzeit Personal gesucht. Für VWs Belegschaft gilt eine Beschäftigungssicherung bis 2030.

VW hatte im Dezember 2024 zusammen mit der IG Metall ein umfassendes Sparpaket beschlossen. Bis 2030 sollen 35.000 Stellen bei Volkswagen in Deutschland wegfallen. Die Umwidmung der Gläsernen Manufaktur ist ein Baustein dieser Vereinbarung.


Foto: VW-Logo (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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EU-Kommission ermittelt gegen Meta wegen KI-Zugang zu Whatsapp

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Brüssel (dts Nachrichtenagentur) – Die Europäische Kommission hat eine formelle Untersuchung eingeleitet, um zu prüfen, ob Metas neue Richtlinie zum Zugang von KI-Anbietern zu Whatsapp gegen EU-Wettbewerbsregeln verstößt. Das teilte die Brüsseler Behörde am Donnerstag mit.

Die Richtlinie, die im Oktober 2025 angekündigt wurde, untersagt es Anbietern von künstlicher Intelligenz, die „Whatsapp Business Solution“ zu nutzen, wenn KI der primäre angebotene Dienst ist. Unternehmen dürfen KI-Tools weiterhin für unterstützende Funktionen wie automatisierten Kundensupport verwenden.

Die Kommission äußerte Bedenken, dass die neue Richtlinie Drittanbietern von KI den Zugang zu Kunden im Europäischen Wirtschaftsraum erschweren könnte. Die Untersuchung umfasst den gesamten EWR mit Ausnahme Italiens, um Überschneidungen mit den laufenden Verfahren der italienischen Wettbewerbsbehörde zu vermeiden. Sollte sich herausstellen, dass die Praktiken gegen EU-Wettbewerbsregeln verstoßen, könnte dies als Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung gewertet werden.

„Die KI-Märkte boomen in Europa und darüber hinaus“, sagte EU-Kommissionsvize Teresa Ribera. „Wir müssen sicherstellen, dass die europäischen Bürger und Unternehmen in vollem Umfang von dieser technologischen Revolution profitieren können, und Maßnahmen ergreifen, um zu verhindern, dass marktbeherrschende digitale Unternehmen ihre Macht missbrauchen, um innovative Wettbewerber zu verdrängen.“ Aus diesem Grund prüfe man, ob die neue Politik von Meta nach den Wettbewerbsregeln rechtswidrig sein könnte, so Ribera.


Foto: Frau mit Smartphone (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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BGH: Kein Werktitelschutz für "Miss Moneypenny"

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Karlsruhe (dts Nachrichtenagentur) – Der Name der Filmfigur „Miss Moneypenny“ genießt in Deutschland keinen Werktitelschutz. Das entschied der unter anderem für das Markenrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs am Donnerstag.

Die Klägerin, die urheberrechtliche Nutzungsrechte an den „James Bond“-Filmen innehat, hatte in dem Fall gegen die Nutzung der Bezeichnungen „Moneypenny“ und „My Moneypenny“ durch ein Unternehmen geklagt, welches Sekretariatsdienstleistungen anbietet. Das Landgericht Hamburg und das Oberlandesgericht Hamburg hatten die Klage bereits abgewiesen.

Die Klägerin verfolgte ihre Ansprüche aus Werktitelschutz in der Revision weiter, blieb jedoch erfolglos. Der Bundesgerichtshof stellte fest, dass die Figur „Miss Moneypenny“ nicht als selbständiges, bezeichnungsfähiges Werk im zeichenrechtlichen Sinn angesehen werden könne.

Die Richter argumentierten, dass es der Figur an einer hinreichenden Individualisierung und Selbständigkeit fehle, um als eigenständiges Werk wahrgenommen zu werden. Weder eine besondere optische Ausgestaltung noch ausgeprägte Charaktereigenschaften seien vorhanden, die der Figur eine unverwechselbare Persönlichkeit verleihen würden (Urteil vom 4. Dezember 2025 – I ZR 219/24).


Foto: Bundesgerichtshof (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Bundestag beschließt Steuerpaket

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Der Bundestag hat am Donnerstag ein umfangreiches Steuerpaket auf den Weg gebracht, welches unter anderem Pendler, Gastronomen und Ehrenamtler entlasten soll. Das Steueränderungsgesetz 2025 wurde am Vormittag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und gegen die Stimmen von AfD und Grünen sowie bei Enthaltung der Linken beschlossen.

Dem Gesetz zufolge soll die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie ab dem 1. Januar 2026 dauerhaft auf sieben Prozent reduziert werden. Zudem will die Koalition durch die Anhebung der Entfernungspauschale auf 38 Cent die Entlastung für Fernpendler verstetigen. Vorgesehen ist außerdem die Anhebung der Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale auf 3.300 Euro beziehungsweise 960 Euro. E-Sport soll dem Gesetz zufolge künftig als gemeinnützig behandelt werden.

Im parlamentarischen Verfahren hatten sich die Parteien noch darauf geeinigt, dass die Prämien für Medaillengewinne bei Olympischen Spielen steuerfrei gestellt werden sollen. Außerdem sollen Gewerkschaftsmitglieder ihren Beitrag künftig zusätzlich zu bestehenden Pauschbeträgen und Werbungskosten vom zu versteuernden Einkommen abziehen können. Darüber hinaus werden die Höchstbeträge für Spenden an politische Parteien, die steuerlich geltend gemacht werden können, verdoppelt.

Aus den Ländern hatte es im Vorfeld Widerstand gegeben. Der Bundesrat verlangte in einer Stellungnahme einen Ausgleich für Einnahmeausfälle, die Ländern und Kommunen durch Änderungen im Steuerrecht entstehen – die Bundesregierung lehnte dies ab.


Foto: Bundestagssitzung am 04.12.2025, via dts Nachrichtenagentur

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Rödder kritisiert Druck auf Familienunternehmer nach AfD-Beschluss

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Der Historiker und frühere Vorsitzende der CDU-Grundwertekommission Andreas Rödder hat den öffentlichen Druck auf den Verband der Familienunternehmer in der Debatte über den Umgang mit der AfD scharf kritisiert. Die Reaktionen sagten viel aus über „die links-grünen Empörungsreflexe“ und „den Opportunismus der wirtschaftlichen Eliten“, sagte Rödder dem „Spiegel“. Dass Verbände Parlamentarier der größten Oppositionspartei zu Veranstaltungen einladen, „sollte demokratische Normalität sein“. Eine Ausgrenzung sei kontraproduktiv.

Der Verband der Familienunternehmer hatte vergangene Woche mitgeteilt, das „Kontaktverbot“ zur AfD aufgehoben zu haben. Nach massivem Widerstand korrigierte Verbandspräsidentin Marie-Christine Ostermann die Entscheidung wieder. Ostermann sitzt im Beirat der konservativen Denkfabrik Republik21 (R21), die von Rödder geleitet wird.

Vertreter von Grünen und Linken erneuerten ihre Kritik an staatlichen Zuschüssen für R21. Dass Unionsfraktionschef Jens Spahn eine Millionenförderung für R21 durchgesetzt habe, sei „gefährlich und geschichtsvergessen“, sagte Grünenfraktionsvize Andreas Audretsch dem „Spiegel“. Der Verein arbeite „gezielt an der Anbahnung von Gesprächen zwischen Union und AfD“. Für Clara Bünger, Innenexpertin der Linksfraktion, trägt R21 dazu bei, „die AfD zu normalisieren und ihren autoritären Machtanspruch voranzutreiben“. Es sei erschreckend, dass Union und SPD „diese gefährliche Entwicklung mit Steuergeldern unterstützen“.

Für R21 ist im laufenden Bundeshaushalt eine institutionelle Förderung von 250.000 Euro vorgesehen, die der Verein nach eigenen Angaben aber nicht abrufen will. In den kommenden vier Jahren kann R21 jährlich 500.000 Euro zur Finanzierung von Projekten beantragen. Die Förderung wurde auf Betreiben der Unionsfraktion mit den Stimmen der Koalition in den Haushalt aufgenommen.


Foto: AfD-Logo (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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ADAC will verpflichtende Türwarnsysteme gegen "Dooring"-Unfälle

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München (dts Nachrichtenagentur) – Der ADAC ruft die Fahrzeughersteller dazu auf, Türwarnsysteme gegen „Dooring“-Unfälle serienmäßig einzubauen. Ein Sprecher des Automobilclubs sagte der „Rheinischen Post“, fast alle Hersteller würden entsprechende Warnsysteme bereits anbieten, „oft sind sie aber nur als aufpreispflichtiges Zubehör erhältlich“.

Wenn die benötigte Sensorik bereits an Bord sei, ließen sich die Systeme ohne große Mehrkosten realisieren. „Daher fordert der ADAC die Hersteller auf, die Systeme bei Vorhandensein der Sensorik serienmäßig zu integrieren“, so der Sprecher.

Wie die „Rheinische Post“ berichtet, plant die Bundesregierung eine Pflicht zum Einbau von Türwarnsystemen, um Radfahrer besser vor schweren Unfällen durch plötzlich geöffnete Autotüren zu schützen. „Sollten in Zukunft Warnsysteme vorgeschrieben werden, die einen Beitrag zur Vermeidung von Dooring-Unfällen leisten können, dann wird dies vermutlich nur für Neufahrzeuge gelten“, so der ADAC. Ausrüstungsvorschriften für Pkw würden allerdings grundsätzlich auf EU-Ebene erlassen.


Foto: Fahrradfahrer und Rollerfahrer (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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CSU will "Überförderung" der Wärmepumpe beenden

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Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die CSU will die Förderung von Wärmepumpen verringern – und den Anstieg der Sozialausgaben bremsen. Das geht aus dem Entwurf des Leitantrags für den CSU-Parteitag Ende kommender Woche hervor, über den das Nachrichtenmagazin Politico berichtet.

„Zu echter Technologieoffenheit gehört auch die Abschaffung des Ampel-Heizgesetzes mit seinen starren Vorgaben“, heißt es in dem Papier. „Auch die Überförderung der Wärmepumpe muss beendet werden.“

Die CSU will Einschnitte bei stark gestiegenen Sozialausgaben der Kommunen. „Auch die Anzahl von über 500 Sozialleistungen und tausenden Paragrafen, die den Vollzug erschweren, zeigen, dass wir jetzt handeln müssen“, heißt es im Entwurf. „Wir können die Akzeptanz und die großen Errungenschaften unseres Sozialstaates nur erhalten, wenn wir uns jetzt an grundlegende Reformen wagen.“

Steigende Sozialkosten seien eine enorme Belastung für die kommunalen Haushalte: „Die schwächere wirtschaftliche Entwicklung und damit auch die geringeren Einnahmen der Kommunen erhöhen den Druck weiter.“

Aus Sicht der CSU müssen die Finanzbeziehungen der Länder dringend reformiert werden. „Die aktuelle Ausgestaltung des Länderfinanzausgleichs bestraft Leistung und gibt keinen Anreiz für andere Länder, sich anzustrengen“, heißt es im Text. „Wir werden die Klage vor dem Bundesverfassungsgericht weiter mit Nachdruck verfolgen und spätestens 2030 den Länderfinanzausgleich kündigen.“


Foto: Neubau mit Wärmepumpe (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Privatabrechnung gewinnt in Arztpraxen weiter an Bedeutung

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Wiesbaden (dts Nachrichtenagentur) – Der Anteil der Einnahmen aus Kassenabrechnung der Arztpraxen in Deutschland ist im Jahr 2023 auf 67,0 Prozent gesunken. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) am Donnerstag mitteilte, ist dies der niedrigste Wert seit der erstmaligen Veröffentlichung gesamtdeutscher Ergebnisse im Berichtsjahr 2000.

In den vergangenen Jahren war bei Arztpraxen ein Trend hin zu geringeren Einnahmenanteilen aus Kassenabrechnung zu verzeichnen, während die Einnahmen aus Privatabrechnung anteilig stiegen. Im Jahr 2022 hatten Arztpraxen im Durchschnitt noch 71,1 Prozent ihrer Einnahmen aus Kassenabrechnung erwirtschaftet und 71,7 Prozent im Jahr 2021.

Die Einnahmen aus Privatabrechnung machten im Jahr 2023 anteilig 28,0 Prozent aus (2022: 24,3 Prozent). 5,0 Prozent wurden aus sonstiger selbstständiger ärztlicher Tätigkeit erzielt, etwa für die Erstellung von Gutachten sowie betriebs- oder durchgangsärztliche Tätigkeiten.

Ein Grund für diese Entwicklung dürfte sein, dass die Zahl der reinen Privatpraxen in Deutschland steigt. Im Jahr 2023 gaben 6,5 Prozent der befragten Praxen an, keine Einnahmen aus Kassenabrechnung zu erzielen. 2022 betrug der Anteil der Privatpraxen noch 5,4 Prozent, 2021 waren es 3,8 Prozent.

Zusätzlich gab es auch Verschiebungen innerhalb der Praxen, die nur oder auch Einnahmen aus Kassenabrechnung generiert haben. 2023 verzeichneten diese Praxen mit 70,3 Prozent anteilig weniger Einnahmen aus Kassenabrechnung als noch 2022 (73,6 Prozent), während der Anteil der Einnahmen aus Privatabrechnung auf 25,0 Prozent stieg (2022: 21,8 Prozent).

Der Einnahmenanteil aus Kassen- beziehungsweise Privatabrechnung variiert stark in Abhängigkeit vom ärztlichen Fachgebiet. So erwirtschafteten Praxen des Fachgebiets Haut- und Geschlechtskrankheiten im Jahr 2023 mehr als die Hälfte (52,3 Prozent) der Gesamteinnahmen aus Privatabrechnung. Besonders hoch war der Anteil der Privateinnahmen auch bei Praxen des Fachgebiets Orthopädie und Unfallchirurgie mit 47,2 Prozent, bei Praxen der Fachgebiete Chirurgie, Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie, Neurochirurgie mit 46,8 Prozent sowie bei urologischen Praxen mit 45,5 Prozent.

Dagegen stammten nur 12,8 Prozent der Einnahmen der Praxen für Allgemeinmedizin, 13,4 Prozent der Einnahmen der Praxen des Fachgebiets Neurologie sowie 15,5 Prozent der Einnahmen von Praxen des Fachgebiets Kinder- und Jugendmedizin aus privater Abrechnung.

Zahnarztpraxen erzielten mit 51,0 Prozent im Jahr 2023 etwas mehr als die Hälfte ihrer Einnahmen aus Kassenabrechnung und damit deutlich weniger als Arztpraxen. Gegenüber den Vorjahren ist dieser Anteil auch bei Zahnarztpraxen gesunken (2022: 51,7 Prozent). Die anteiligen Einnahmen aus Privatabrechnung legten von 45,1 Prozent im Jahr 2022 auf 47,2 Prozent im Jahr 2023 zu.

Psychotherapeutische Praxen hatten wie schon in den Vorjahren anteilig deutlich mehr Einnahmen aus Kassenabrechnung als Arzt- und Zahnarztpraxen. Bei ihnen stammten 88,7 Prozent aus Kasseneinnahmen und nur 7,5 Prozent aus Privateinnahmen. Im Vergleich zu den Vorjahren haben sich auch hier die Anteile leicht zugunsten der Privateinnahmen verschoben (2022: 89,2 Prozent Kasseneinnahmen, 7,2 Prozent privat).


Foto: Arztpraxis für Allgemeinmedizin (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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