Samstag, November 16, 2024
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Obergrenze bei Gaspreisbremse sozial gerechter und billiger

Berlin, 17. Nov – Die Gaspreisbremse kann einer Studie zufolge durch eine Obergrenze sozial gerechter werden und die Kosten für die Steuerzahler gleichzeitig senken. Sowohl bei einem Limit von 15.000, 20.000 oder 25.000 Kilowattstunden (kWh) würde die Subventionierung demnach überwiegend bei Haushalten gekappt, die wegen höherer Einkommen weniger Unterstützung benötigten. Das geht aus der am Donnerstag veröffentlichten Untersuchung des gewerkschaftsnahen Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) hervor. 

„Eine soziale Obergrenze bei der Gaspreisbremse lässt sich so gestalten, dass diejenigen, die es wirklich brauchen, wirksam entlastet werden“, sagte der wissenschaftliche Direktor des IMK, Sebastian Dullien. „Sie verhindert gleichzeitig, dass Haushalte mit hohem Einkommen, großer Wohnfläche und sehr hohem monatlichem Verbrauch besonders hohe Entlastungszahlungen erhalten, was ökonomisch und ökologisch unsinnig ist und sozial ungerecht.“

Eine relativ niedrige Obergrenze von 15.000 kWh pro Jahr würde demnach knapp ein Drittel der Haushalte mit den höchsten Einkommen und Gasbezug treffen – allerdings auch eine nennenswerte Zahl von Menschen mit niedrigeren Einkommen. So würden knapp sieben Prozent der gasverbrauchenden Haushalte aus dem untersten Einkommensfünftel die Kappungsgrenze überschreiten, wenn auch meist nur geringfügig. Um soziale Verwerfungen zu verhindern, sollte daher eine Härtefallregelung eingerichtet werden, um bedürftige Haushalte zu unterstützen.

Würde die Grenze bei 25.000 kWh gezogen, wären dagegen von vornherein nur 1,1 Prozent der ärmeren Haushalte betroffen. Spiegelbildlich wären mit höheren Obergrenzen auch die absolute Kappungswirkung im oberen Einkommensbereich und die Einsparungen für die öffentliche Hand geringer. Letztere reichen den Berechnungen zufolge von knapp 800 Millionen (bei 25.000 kWh) bis zu gut drei Milliarden Euro (bei 15.000 kWh) pro Jahr. 

„Der Ansatz ist schnell umsetzbar, weil dafür nur Informationen notwendig sind, die die Gasversorger haben oder rasch und einfach bekommen können“, sagte Dullien. „Aus dem gleichen Grund ist er definitiv nicht perfekt, aber aus unserer Sicht eine deutliche Verbesserung gegenüber einer Regelung ohne Obergrenze.“ Die von der Bundesregierung eingesetzte Gaspreiskommission hat vorgeschlagen, pro Haushalt ein Kontingent von 80 Prozent des jeweiligen prognostizierten Jahresverbrauchs an Gas de facto auf einen Preis von 12 Cent pro kWh herunterzusubventionieren. Gleichzeitig formulierte sie einen Prüfauftrag an die Regierung, die Möglichkeiten einer Obergrenze auszuloten.

Obergrenze bei Gaspreisbremse sozial gerechter und billiger

Quelle: Reuters

Titelfoto: Symbolfoto

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