Freitag, November 15, 2024
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Maskenpflicht im Fern- und Flugverkehr soll bis April 2023 bleiben

Berlin, 24. Aug – Die Bundesregierung verlängert die bundesweite Maskenpflicht im Fern- und Flugverkehr bis April 2023, überlässt ansonsten aber immer stärker den 16 Bundesländern die Entscheidung über Corona-Schutzregeln. Der vom Bundeskabinett am Mittwoch beschlossene Gesetzentwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes sieht als bundesweite Maßnahme sonst nur noch eine Masken- und Testpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen vor. Zugleich warnte Gesundheitsminister Karl Lauterbach allerdings vor einem neuen Anstieg der Infektionszahlen. „Ich rechne mit einer deutlichen Corona-Welle im Herbst“, sagte der SPD-Politiker bei der gemeinsamen Vorstellung des Gesetzentwurfes mit Justizminister Marco Buschmann (FDP). Beide Minister wiesen Kritik zurück, dass durch die Optionen der Länder ein Flickenteppich bei der Neuregelung entstehe. 

Er vermute, dass die Länder bestimmte Optionen gar nicht nutzen würden, sagte Lauterbach. Buschmann verwies auf die unterschiedlichen Situationen in verschiedenen Teilen des Landes, die auch verschiedene Vorgehensweisen nötig machten. „Es geht gar nicht darum, jede einzelne Infektion zu vermeiden“, sagte der FDP-Politiker. Wie Lauterbach betonte auch Buschmann, Ziel sei vielmehr, eine Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden.

Die Länder sollen die Möglichkeit erhalten, je nach Corona-Infektionslage in zwei Stufen auf die Pandemieentwicklung zu reagieren. Halten sich die Infektionszahlen im Rahmen, kann es in einer ersten Stufe Ausnahmen von einer Maskenpflicht in Innenräumen geben. Wenn sich allerdings eine starke Corona-Welle aufbaut, soll die Maskenpflicht in Innenräumen ohne Ausnahme gelten. Veranstalter sollen aber von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und eigene Einlassregeln verhängen können. Die Bundesregierung will damit nach Angaben von Lauterbach ohne Lockdowns und Ausgangssperren durch den Winter kommen. Die neuen Maßnahmen sollen vom 1. Oktober bis zum 7. April gelten. 

Die Regierung will künftig vor allem den Schutz in Krankenhäusern und Pflegheimen verstärken. Die Pflegeheime sollen verpflichtend Beauftragte benennen, die sich ums Impfen, die Hygiene, Testen und die Arzneimitteltherapie (antivirale Medikamente wie Paxlovid) kümmern. Für diese Beauftragten stellt der Bund Zuschüsse bereit. 

DEBATTE UM MASKENPFLICHT IN REGIERUNGSFLUGZEUGEN

Die Lufthansa und der Branchenverband BDL kritisierten die geplante Verschärfung der Maskenpflicht an Bord von Flugzeugen. Der Gesetzesentwurf der Regierung, nach dem künftig FFP2-Masken zur Pflicht werden sollen, sei nicht verhältnismäßig, erklärte der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL). Die bisherige Maskenpflicht sei vielen Passagieren nur schwer vermittelbar, da sie in kaum einem anderen europäischen Land noch gelte. Die Lufthansa ergänzte, die Maskenpflicht provoziere Konflikte auf Kosten ihrer Mitarbeiter. Der Bundestag müsse Nachbesserungen auf den Weg bringen. 

Zu der Debatte über die fehlenden Masken im Regierungsflugzeug von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und Vizekanzler Robert Habeck (Grüne) bei der Reise nach Kanada betonten Lauterbach und Buschmann, dass die Regeln der Flugbereitschaft eingehalten worden seien. Habeck und mitreisende Journalisten waren ohne Maske auf dem Hinflug fotografiert und gefilmt worden. Es wäre politisch klug, wenn gleiche Regeln für alle gelten würden, mahnte der Justizminister.

Scholz wies den Vorstoß Buschmanns aber zurück. Er habe nicht durchblicken lassen, dass man eine politische Lösung für eine Neuregelung der Maskenpflicht in der Flugbereitschaft brauche, sagte sein Regierungssprecher. Die Bilder aus dem Regierungsflieger und die heute beschlossenen Regelungen zur Maskenpflicht in Flugzeugen passten nicht zusammen, teilte der CDU-Gesundheitspolitiker Tino Sorge mit. „Der Akzeptanz der Maßnahmen in der Bevölkerung wurde damit ein Bärendienst erwiesen.“

Maskenpflicht im Fern- und Flugverkehr soll bis April 2023 bleiben

Quelle: Reuters

Titelfoto: Symbolfoto

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