Freitag, April 26, 2024
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GmbH und Krypto: In diesen Fällen lohnt es sich, Krypto in einer GmbH zu halten!

Vermögensverwaltende GmbHs liegen voll im Trend. Im dritten Teil der Serie, in der wir auf die einzelnen Assetklassen in einer GmbH eingehen, widmen wir uns dem hoch interessanten Thema „GmbH und Krypto“. 

Kryptowährungen, kurz Kryptos, sind digitale Zahlungs- oder Werteaufbewahrungsmittel auf der Grundlage eines Blockchain-Systems. Inzwischen hat der Marktwert von Kryptos das Volumen von rund zwei Billionen Euro erreicht. Wobei die bekanntesten Kryptos – wie Bitcoin (BTC) und Ethereum (ETH) – den Großteil dieser Kapitalisierung ausmachen. Bitcoin gilt als „das neue Gold“ an der Börse. Und es herrscht Goldgräberstimmung – denn nicht wenige Crypto-Investoren sind in den letzten Jahren zu Millionären geworden. Eine aktuelle Umfrage der Marktforschung zeigt, dass sich mittlerweile auch 32 Prozent der Deutschen Kryptos als geeignete Anlageform zur Vermögensbildung vorstellen können. Wer Gewinne mit Krypto macht, muss diese aber auch bei der Steuererklärung angeben.

Krypto ist im Privatvermögen sehr oft gut aufgehoben

Krypto ist sehr oft vorteilhaft im Privatvermögen, weil man bei vielen Geschäftsvorfällen – nicht bei allen – tatsächlich das private Veräußerungsgeschäft hat, das nach einem Jahr steuerfrei ist. Die steuerfreie Veräußerungsfrist verlängert sich von einem Jahr auf 10 Jahre, wenn mit den Kryptos Einkünfte – durch Gestalt des Lending, Staking, Mining oder Yield Farming – erzielt werden. Da diese Aktivitäten stets mit einem Entgelt verbunden sind, unterliegen sie zunächst dem Einkommenssteuergesetz § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 4 EstG. Die Besteuerung von Krypto ist jedoch eine Wissenschaft für sich und es gibt viele Graubereiche, die gesetzlich nicht geregelt sind. 

In der GmbH sind Gewinne immer steuerpflichtig. RIDE ist Experte für vermögensverwaltende GmbHs und uns geht es um die Steueroptimierung mit Kapitalgesellschaften. Wann lohnt es sich Kryptos im Betriebsvermögen, anstatt im Privatvermögen zu halten? 

In diesen Fällen profitiert man von Krypto in der GmbH

1. Tradet man unterjährig, profitiert man von der GmbH

Beim reinen Trading mit Krypto zahlt man nach einem Jahr Haltefrist keine Steuern. Tradet man jedoch unterjährig, dann unterliegt der Gewinn der Einkommenssteuer – und die kann je nach persönlichem Steuersatz bis zu 45 Prozent „plus Kirchensteuer“ hochgehen. Bei der GmbH sind es rund 30 Prozent Steuern auf Gewinne – bestehend aus Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer, Soli auf Körperschaftssteuer. 

Wer unterjährig tradet, der profitiert in der GmbH von den rund 30 Prozent Steuern. Allerdings kann man in der GmbH nach einem Jahr nicht steuerfrei verkaufen. Bei RIDE gehen wir davon aus, dass man das Geld in der GmbH re-investiert, dadurch schneller Vermögen aufbaut und sich dann irgendwann ein Gehalt auszahlt.

2. Hält man hohe liquide Mittel im Betriebsvermögen, profitiert man von der GmbH

Typisch ist hier der Start-up-Founder, der seinen Exit macht. Nehmen wir an, jemand verkauft sein operatives Geschäft „seine GmbH“ und hält über eine Holdingstruktur jetzt erheblich liquide Mittel in der Holding. Durch den Verkauf hat er 10 Millionen Euro in seiner Holding. Anstatt diese ins Privatvermögen mit knapp 26 Prozent Steuerlast auszuschütten und dann in Krypto zu investieren, macht es viel mehr Sinn, die voll liquiden Mittel direkt zu investieren. Ansonsten könnte er nach der Ausschüttung nur noch rund zwei Drittel wieder anlegen.

3. Liegt der Verlust über 20.000 EUR, profitiert man von der GmbH

Das neue Gesetz der Verlustverrechnungsbeschränkung bei Derivaten gilt auch für Krypto – denn auch bei den Kryptowährungen gibt es Termingeschäfte. Laut § 20 Absatz 6 Satz 5 EStG dürfen im Privatvermögen seit 1. Januar 2021 nur noch 20.000 Euro Verluste aus Termingeschäften absetzt werden. Vorsicht, denn das kann zu einer erhöhten, individuellen Steuerlast führen. Und es drohen mehr Steuern als Gewinne. Der einzige Ausweg ist tatsächlich die GmbH: Da die Neuregelung nur für private jedoch nicht für gewerbliche Anleger gilt. 

Krypto und Finanzamt

Krypto und Steuern sind besonders kompliziert

Einmal in der Anwendung der Steuern, aber auch in der Umsetzung, im Reporting und in der Buchhaltung. Obwohl das deutsche Steuerrecht in Sachen Krypto recht weit ist, ist noch nicht alles eindeutig festgelegt. Die Compliance-Regelung des Finanzamtes beim Jahresabschluss lautet jedoch: Es muss nachvollziehbar sein. Das geht so weit, das wirklich jede einzelne Transaktion dargestellt werden müsste. Beispielsweise muss bewiesen werden, dass ein Coin wirklich ein Jahr auf dem Wallet gelegen ist und ob die einzelnen Coins der Einjahres- oder Zehnjahresfrist unterliegen. Das ist bei Krypto eine echte Herausforderung, schließlich bleibt es oft nicht bei einem „Closed Garden“, sondern die Transaktionen laufen durch viele, verschiedene Wallets und Börsen.

Gefahr der Auslegung als gewerblichen Tätigkeit durch das Finanzamt

Krypto kann zu einer gewerblichen Tätigkeit führen, was wiederum – wenn man Immobilien in der GmbH hält – die erweiterte Gewerbesteuerkürzung nichtig machen könnte. Wer auch Immobilien hält und gewisse Sachen mit Krypto in der GmbH macht, muss aufpassen. 

Die GmbH hat auch bei Krypto ihre Berechtigung

Die vermögensverwaltende GmbH bleibt bei Krypto ein Nischenthema, hat aber durchaus auch ihre Berechtigung – es kommt immer drauf an, was man damit macht. Tradet man unterjährig, hält man hohe liquide Mittel in der Holding oder will man die Auswirkungen der Verlustverrechnungsbeschränkung abfangen, profitiert man von einer GmbH. In diesen Fällen ist die GmbH somit auch bei Krypto geeignet, den Grundstein für privaten Vermögensaufbau zu schaffen – um schneller Vermögen aufzubauen. RIDE unterstützt bei der Gründung und Verwaltung von GmbHs.

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Felix Schulte
Felix Schultehttps://www.ride.capital/
Felix Schulte verfügt über langjährige Erfahrung in den Bereichen Unternehmensgründung, -führung, Investments. Als Gründer und CEO von RIDE entwickelt er Softwarelösungen im Bereich der Vermögensstrukturierung und ermöglicht steuereffizientes Investieren.

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