Samstag, April 20, 2024
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Kohle- und Öl-Züge bekommen Vorrang vor Personen-Verkehr

Berlin, 24. Aug – Kohle- und Öl-Züge bekommen auf der Schiene Vorrang vor anderen Gütertransporten und dem Personen-Verkehr. Die Bundesregierung beschloss am Mittwoch eine Verordnung, mit der die Versorgung von Kraftwerken oder von Regionen mit knappen Benzin- und Diesel-Beständen gesichert werden soll. Passagiere der Bahn könnten „durch den Ausfall von Schienen-Personenverkehren betroffen“ sein, heißt es in der Verordnung. Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) sprach von einer anspruchsvollen Aufgbe, da wegen Niedrigwassers auch Binnenschiffe weniger transportieren könnten. Man müsse deshalb überlegt priorisieren: „Das ist keine leichte Entscheidung, weil es im Zweifel bedeutet, dass in diesen Fällen andere Züge warten müssen.“ 

Einzig Militärtransporte sollten noch Priorität vor Kohle-Zügen haben. Deutschland liefert Rüstungsgüter zur Unterstützung der Ukraine und ist auch Transitland für solche. Militärgüter werden wegen ihres Gewichts ganz überwiegend über die Schiene transportiert.

„Um eine unmittelbare Gefährdung oder Störung der Energieversorgung in Deutschland zu vermeiden ist somit auch eine abweichende logistische Planung von Energieträger-Tansporten erforderlich geworden“, hieß es zu Begründung. Die Priorisierung gelte auch angesichts des Niedrigwasser-Problems für die Binnenschifffahrt. Für den Personenverkehr könnte das zusätzliche Verspätungen bedeuten: ICE oder Regionalzüge müssten im Zweifel warten. In den vergangenen Monaten war bereits vor allem wegen der chronischen Probleme im Schienenetz ohnehin fast jeder zweite Fernzug zu spät. 

Die Verordnung konzentriert sich auf bestimmte Bahn-Korridore, die das vielbefahrene Rheintal und auch große Teile Ostdeutschlands umfasst.

Um Gas zu sparen, sollen verstärkt wieder Kohlekraftwerke laufen, die aber versorgt werden müssen. Der beschlossene Verzicht zum Jahresende auf russisches Pipeline-Öl für die Raffinerien Schwedt und Leuna macht die Versorgung gerade Ostdeutschlands schwieriger. Die Verordnung soll sicherstellen, dass Mineralöl-Produkte bevorzugt in die Region gebracht werden können, sollten die Raffinerien ab nächstes Jahr nicht voll produzieren können.

Der Vorrang soll der Verordnung zufolge zunächst für ein halbes Jahr gelten. „Ein sofortiges Inkrafttreten nach der Verkündung ist erforderlich, um zügig auf die drohende Gefährdungslage reagieren zu können.“ Die Verordnung fußt auf Regelungen des Energie-Sicherungsgesetzes (Ensig). Bundestag und Bundesrat müssen nicht mehr zu der Verordnung Stellung nehmen.

Kohle- und Öl-Züge bekommen Vorrang vor Personen-Verkehr

Quelle: Reuters

Titelfoto: Symbolfoto

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