Donnerstag, April 25, 2024
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Keine Steuern auf Erstattung von Gas-Monatsrechnung

Berlin, 02. Nov – Die gut 20 Millionen Gas- und Fernwärmekunden müssen auf die vom Bund beschlossene Erstattung einer Monatsrechnung keine Steuern zahlen. „Auf die Besteuerung des Abschlags wurde nach Prüfung der unterschiedlichen Umsetzungsmöglichkeiten unter anderem unter Berücksichtigung des Bürokratieaufwands verzichtet“, heißt es in einem am Mittwoch veröffentlichten Regierungspapier. Das Bundeskabinett hat die Hilfe von einem Zwölftel des Jahresverbrauchs am Mittwoch auf den Weg gebracht. Das Vorhaben soll am 11. November bei einer Sondersitzung des Bundesrats besiegelt werden.

Besserverdienende müssen die spätestens ab März geplante zweite Stufe der Entlastung allerdings versteuern. Hier ist die Deckelung eines Basis-Kontingents von 80 Prozent eines Jahresverbrauchs auf einen Kilowattstunden-Preis von 12 Cent vorgesehen. Wer mehr als 75.000 Euro im Jahr verdient, muss auf den Vorteil Steuern zahlen. 

Trotz Bedenken der Energieversorger hält die Regierung in dem Papier an der Strompreisbremse ab Januar fest. Diese sieht für Haushalte einen Kilowattstunden-Preis von 40 Cent für ein Basis-Kontingent von 80 Prozent vor. Neukunden müssen derzeit für Strom meist deutlich über 60 Cent zahlen. Der Bundesverband der Energiewirtschaft (BDEW) hatte die technische Umsetzung innerhalb von zwei Monaten als unmöglich bezeichnet. Die Regierung erwägt für den Fall, die Hilfen rückwirkend greifen zu lassen: „Sofern die operative Umsetzung nicht sofort zum 1. Januar 2023 möglich ist, soll die Entlastung zu einem späteren Zeitpunkt rückwirkend zu diesem Datum realisiert werden“, heißt es im Papier. 

Keine Steuern auf Erstattung von Gas-Monatsrechnung

Quelle: Reuters

Bildquelle: Bild von Firmbee auf Pixabay

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