Dienstag, Dezember 3, 2024
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Kartellamt schickt Deutscher Bahn Abmahnung ins Haus

Düsseldorf, 20. Apr (Reuters) – Das Bundeskartellamt mahnt die Deutsche Bahn ab. Die Bonner Kartellwächter sind in einer Untersuchung zu dem vorläufigen Ergebnis gekommen, dass der Konzern die Geschäftsmodelle von Mobilitätsplattformen behindere, teilten sie am Mittwoch mit. Die Bahn sei das in Deutschland marktbeherrschende Unternehmen auf der Schiene, erklärte Kartellamtschef Andreas Mundt.

Sie liefere aber wichtige Daten nicht an die Internet-Plattformen, die etwa eine Kombination von Bahntickets mit Flügen, Carsharing, Fernbus oder Mietfahrrädern vermitteln. Die Bahn informiere diese nicht über Prognosedaten zum Beispiel über Verspätungen, Fahrtverlauf oder Zugausfälle. Das Kartellamt sei indes der Auffassung, dass die Bahn die Anbieter mit solchen Daten versorgen müsse. „Die Geschäftsmodelle können sonst nicht funktionieren“, sagte Mundt. Die Bahn und die Mobilitätsplattformen können sich nun zu den vorläufigen Verfahrensergebnissen der Kartellwächter äußern.

Die Deutsche Bahn bestätigte den Erhalt eines umfangreichen Entscheidungsentwurfs des Kartellamts, den sie nun rechtlich prüfe. Es gehe um neuartige Fragestellungen zum Online-Vertrieb, zu denen es bislang an gefestigter Rechtsprechung und Behördenpraxis fehlt, sagte ein Sprecher.

Das Bundeskartellamt hatte Ende 2019 ein Missbrauchsverfahren gegen die Bahn eingeleitet. Nach den bisherigen Erkenntnissen der Wettbewerbshüter nimmt der Konzern im deutschen Markt eine Doppelrolle ein. Die Bahn sei einerseits eine marktstarke Mobilitätsplattform mit ihrem Portal bahn.de und mit ihrer App DB Navigator. Andererseits habe sie als mit weitem Abstand führendes Schienenverkehrsunternehmen die Möglichkeit, aufgrund ihrer Schlüsselstellung die Nutzung des Schienenverkehrs in den Angeboten Dritter zu kontrollieren.

Für die Plattformen seien die Prognosedaten der Bahn zur Organisation und Buchung von Reisen mit verschiedenen Verkehrsmitteln aber zentral, erklärte das Amt weiter. Aktuell behalte die Bahn diese Daten sich selbst sowie wenigen ausgewählten Anbietern von Mobilitätsdienstleistungen wie zum Beispiel Google GOOGL.O vor.

Der Bahn drohen in dem Verfahren keine Bußgelder. Letztlich könnte das Kartellamt den Konzern aber zwingen, die kritisierte Praxis abzustellen.

Kartellamt schickt Deutscher Bahn Abmahnung ins Haus

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Titelfoto: Symbolfoto

Wichtige Entwicklungen zur Ukraine.

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