Berlin, 26. Okt – Die Bundesregierung hat das geplante Bargeldverbot bei Immobilienkäufen auf den Weg gebracht. Das Kabinett gab am Mittwoch grünes Licht für den Entwurf zum zweiten Teil eines Sanktionsdurchsetzungsgesetzes. Anonyme Transaktionen sollen damit künftig verhindert werden. „Das Verbot erstreckt sich auch auf Gegenleistungen mittels Kryptowerten und Rohstoffen“, teilten die federführenden Ministerien für Finanzen und Wirtschaft in Berlin mit. So sollen auch Sanktionen gegen russische Oligarchen – verhängt nach dem russischen Angriff auf die Ukraine – besser durchgesetzt werden können. Notare sollen das Verbot überwachen und Verstöße melden.
Mit dem Gesetz wird auf Bundesebene eine Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung geschaffen. Diese wird dann künftig bei dem Thema alle Behörden in Deutschland koordinieren. Sie soll zunächst beim Zoll angegliedert werden, später aber in der von Bundesfinanzminister Christian Lindner geplanten neuen Bundesbehörde zur Bekämpfung von Finanzkriminalität aufgehen.
Die Nichtregierungsorganisation Finanzwende teilte mit, es gebe zwar Fortschritte, insgesamt bleibe der Gesetzentwurf aber hinter den Erwartungen zurück. Deutschland bleibe so ein „sicherer Hafen für schmutziges Geld“, sagte Konrad Duffy, Experte für Finanzkriminalität. „Das ist alles anderer als der versprochene große Wurf.“ Den Behörden stünden weiterhin viele Werkzeuge nicht zur Verfügung, um „schmutzige Gelder“ zu enttarnen und abzuschöpfen. Immobilien, deren wahrer Eigentümer unerkannt bleibe, sollten nach einer Übergangszeit in öffentliches Eigentum übergehen.
Zufrieden äußerte sich dagegen das Bauministerium, das nun mehr Transparenz auf dem Immobilienmarkt erwartet. Bis Juli nächsten Jahres würden 530 Grundbücher in Deutschland in das Transparenzregister übertragen. „Damit wird es schwieriger, Grund und Boden sowie Häuser für Geldwäsche zu missbrauchen“, sagte die parlamentarische Staatssekretärin Cansel Kiziltepe.
Laut Regierung sollen zudem Angaben zur Beurkundung von Immobilientransaktionen in einer neu aufzubauenden Datenbank gespeichert werden. Geplant ist auch eine Hinweisannahmestelle sowie die Möglichkeit, einen Sonderbeauftragten in Unternehmen zu installieren, um die Einhaltung von Sanktionen zu überwachen.
Im Frühjahr hatte der Bundestag bereits ein erstes Gesetz zur besseren Durchsetzung von Sanktionen beschlossen. Damit sollte die Zusammenarbeit der zuständigen Behörden intensiviert werden. Unter Androhung von Bußgeldern und bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe müssen sanktionierte Personen ihr Vermögen offenlegen. Das ist bislang nach Angaben von Regierungsvertretern aber kaum geschehen.
Immobilien dürfen künftig nicht mehr in bar gekauft werden
Quelle: Reuters
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