Frankfurt, 04. Apr (Reuters) – Für den geplanten Umbau der Einlagensicherung der privaten Banken ist der Weg frei. Die Delegiertenversammlung des Bankenverbandes habe dem Reform-Vorschlag des Vorstands zugestimmt, teilte der Bundesverband deutscher Banken (BdB) am Montag mit. Die Reform könne damit wie geplant zum 1. Januar 2023 in Kraft treten.
Die Privatbanken wollen nach dem Milliardenschaden aus dem Zusammenbruch der Bremer Greensill Bank ihre Einlagensicherung einschränken. Unter anderem sollen Einlagen von Versicherungen, Investmentgesellschaften und öffentlich-rechtlichen Körperschaften und Anstalten ab 2023 nicht mehr geschützt werden, sollte eine Mitgliedsbank kollabieren.
Die Spareinlagen von Städten und Gemeinden sind bereits seit einigen Jahren aus der Einlagensicherung ausgenommen. Zudem ziehen die privaten Banken ab 2023 erstmals Obergrenzen für den Schutzumfang ein. Für private Sparer sind ab dann maximal fünf Millionen Euro geschützt, für Unternehmen soll die Obergrenze bei 50 Millionen Euro liegen.
2025 soll dann der Schutzumfang für private Sparer auf drei Millionen Euro und auf 30 Millionen Euro für Unternehmen weiter zurückgehen. Zum Abschluss der Reform ab 2030 soll er für Sparer nur noch eine Million Euro betragen und für Unternehmen dann zehn Millionen Euro. Die Privatbanken hatten den Umbau im Dezember angekündigt.
Grünes Licht für Umbau der Einlagensicherung der privaten Banken
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