Berlin, 02. Sep – Im Tarifstreit mit den Piloten hat die Lufthansa eine juristische Niederlage erlitten. Das Arbeitsgericht München lehnte am Freitag den Antrag der Airline auf eine einstweilige Unterlassung des Piloten-Streiks ab. In den Kern des Konflikts rückt zunehmend die Forderung der Gewerkschaft Vereinigung Cockpit (VC) nach einem Ausgleich für die aktuell hohe Inflation.
Die Lufthansa argumentierte nach Justizangaben, dass die Forderung nach höheren Tarifgehältern mittels eines automatischen Inflationsausgleiches ein rechtswidriges Streikziel sei. „Dem ist die Kammer nicht gefolgt“, erklärte das Gericht, äußerte aber Bedenken an der Forderung der Piloten. Diese änderten daraufhin ihre Forderung und wollen nun einen „pauschalen“ Inflationsausgleich.
Der 24-stündige Arbeitskampf legte am Freitag die Lufthansa-Drehkreuze Frankfurt und München weitgehend lahm. Alle Abflüge von Deutschland werden bestreikt. Die Lufthansa musste rund 800 Verbindungen streichen. Davon sind etwa 130.000 Passagiere betroffen – und das zum Ende der Sommerferien in mehreren Bundesländern. Die VC hatte die Verhandlungen über höhere Gehälter für gescheitert erklärt und die mehr als 5000 Cockpit-Beschäftigten zum Ausstand gerufen. Die Lufthansa versucht, möglichst alle Fluggäste auf spätere Verbindungen, andere Airlines oder Züge umzubuchen. Am Flughafen Frankfurt war die Lage ruhig, da die Reisenden tags zuvor informiert worden waren.
KNACKPUNKT INFLATIONSAUSGLEICH
Es ist nicht der erste Streik, der die Lufthansa in diesem Sommer trifft: Vor einigen Wochen sorgte ein eintägiger Ausstand des Lufthansa-Bodenpersonals für mehr als 1000 Flugausfälle. Der Streiktag kostete die Lufthansa Finanzchef Remco Steenbergen zufolge 30 bis 35 Millionen Euro. Danach gelang in kurzer Zeit eine Einigung mit der Gewerkschaft Verdi. Im Tarifstreit mit den Piloten liegen die Sozialpartner der VC zufolge noch weit auseinander. Die Gewerkschaft pocht auf Reallohnsicherung in Zeiten hoher Inflation und Verbesserungen in der Tarifstruktur für Berufseinsteiger. Rückwirkend zum 1. Juli sollen die Vergütungen um 5,5 Prozent steigen.
Ursprünglich wollten die Piloten ab 2023 einen automatischen Inflationsausgleich, der rückwirkend auf Basis der Jahresinflation mit einem Aufschlag ausgezahlt würde. Im schriftlichen Urteil hieß es, die VC halte nicht mehr an dieser Forderung fest und habe diese in der Verhandlung abgeändert in einen pauschalen Inflationsausgleich von 8,2 Prozent. „Natürlich werden wir weiterhin einen angemessenen Inflationsausgleich fordern“, erklärte die Gewerkschaft dazu, ohne jedoch Details zu nennen.
Die Lufthansa kündigte an, man werde nicht in Berufung gehen. Die Airline bezifferte ihr Angebot bei 18 Monaten Laufzeit auf 900 Euro mehr Grundvergütung pro Monat. Die Einstiegsgehälter stiegen dabei um mehr als 18 Prozent, die oberste Gehaltsgruppe bekäme fünf Prozent mehr.
Gericht lehnt Lufthansa-Beschwerde gegen Piloten-Streik ab
Quelle: Reuters
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