Mittwoch, April 24, 2024
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Frist zur Abgabe von Grundsteuererklärung jetzt bis Ende Januar möglich

Berlin, 13. Okt – Die Frist zur Abgabe der vom Staat geforderten Grundsteuererklärung wird um drei Monate bis zum 31. Januar 2023 verlängert. Das teilten Bayern und Rheinland-Pfalz am Donnerstag mit und verwiesen auf einen gemeinsamen Beschluss der Länder mit dem Bund. So sollten Bürger, Wirtschaft und Steuerberater entlastet werden. Die Bürger bräuchten mehr Zeit, sagte die rheinland-pfälzische Finanzministerin und Vorsitzende der Finanzministerkonferenz, Doris Ahnen. 

Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hatte sich zuletzt schon für eine Verlängerung um einige Monate eingesetzt. Bundestag und Bundesrat hatten die Reform nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Grundsteuer im November 2019 beschlossen. Das Gericht forderte die Überarbeitung des Regelwerks, weil die Bemessungswerte für Grundstücke in West und Ost völlig veraltet sind. Infolge dessen müssen Millionen Grundstücke und Häuser neu bewertet werden. Durch die Anpassung an aktuelle Werte dürfte die Steuerlast für viele steigen. Die Steuer spült den Kommunen jährlich gut 14 Milliarden Euro in die Kassen.

„Die Ermittlung der neuen Grundsteuerwerte stellt eine zwingende Vorarbeit für die Gemeinden dar, damit sie ab 2025 weiterhin die Grundsteuer erheben können“, sagte Ahnen. Die Finanzämter bräuchten frühzeitig eine ausreichende Menge an Erklärungen. „Nur so kann die Neubewertung von insgesamt 38 Millionen Einheiten rechtzeitig bewerkstelligt werden.“ 

Frist zur Abgabe von Grundsteuererklärung jetzt bis Ende Januar möglich

Quelle: Reuters

Titelfoto: Symbolfoto

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