Samstag, April 20, 2024
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Finanzministerium plant Sonderabgabe von 33 Prozent für Energiekonzerne

Berlin, 23. Nov – Die Bundesregierung will ungewöhnlich hohe Gewinne von Mineralöl- und Gasunternehmen mit einer Sonderabgabe abschöpfen. Die Höhe solle dem europarechtlichen Mindestabgabewert von 33 Prozent entsprechen, verlautete am Mittwoch aus Kreisen des Bundesfinanzministeriums. Die Grünen forderten umgehend einen höheren Satz. Erwartet werden dadurch Steuermehreinnahmen von einer bis drei Milliarden Euro, die dem Bund zustehen. 

In einer Formulierungshilfe für die Bundestagsfraktionen der Ampel-Koalition heißt es, der Gewinn betroffener Firmen in den Jahren 2022 und 2023 müsse jeweils um 20 Prozent höher liegen als der Durchschnittsgewinn der Jahre 2018 bis 2021. Betroffen seien Unternehmen – unabhängig von ihrer Rechtsform – im Erdöl-, Erdgas-, Kohle- sowie Raffineriebereich. Die Abgabe sei keine abzugsfähige Betriebsausgabe bei der Einkommens- beziehungsweise Körperschaftssteuer. 

Laut Finanzministeriumskreisen sollen ausschließlich besonders profitable Konzerne in die Pflicht genommen werden. Es gehe um eine niedrige zweistellige Zahl. FDP-Chef und Bundesfinanzminister Christian Lindner hatte sich lange gegen eine Übergewinnsteuer gesträubt, muss sie nun aber in etwas anderer Form einer Abgabe einführen. Deutschland müsse den sogenannten EU-Energiekrisenbeitrag bis zum Jahresende 2022 umsetzen, ansonsten drohe ein Vertragsverletzungsverfahren, so die Insider aus dem Finanzministerium.

Sie verwiesen ausdrücklich darauf, dass die Verhandlungen auf EU-Ebene vom Wirtschaftsministerium unter grüner Leitung geführt worden seien und es verfassungsrechtliche Bedenken gegeben habe. Verschiedene Formen der Umsetzung seien geprüft worden. Die jetzt gewählte Abgabe sei mit den geringsten rechtlichen Risiken verbunden.

Die Grünen sprachen sich für eine andere Umsetzung aus. Mehr sei nötig und es sei auch ein höherer Satz als 33 Prozent möglich, sagte die finanzpolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, Katharina Beck. „In der jetzigen Form sind Gewinnverschiebungen ins Ausland zu befürchten, so dass die Abgabe wahrscheinlich großflächig umgangen werden kann und nur ein geringes Aufkommen zu erwarten wäre.“ Ähnlich äußerte sich Grünen-Chefin Ricarda Lang: Es müsse nochmal geprüft werden, wer davon betroffen und wie hoch die Abgabe am Ende sei. „Ich glaube, da ist noch mehr drin“, sagte sie dem TV-Sender „Welt“. 

Die Ampel-Regierung hatte diese Woche ihre Pläne für eine Gas- und Strompreisbremse vorgestellt. Darin enthalten sich auch Pläne, Zufallsgewinne der Stromerzeuger abzuschöpfen – und zwar rückwirkend ab Anfang September 2022. Dies soll zunächst bis Juni 2023 gehen, kann aber bis Ende 2024 verlängert werden. Die Produzenten können gestaffelt nach Erzeugungsart wie etwa Wind-, Sonne- oder Braunkohle einen bestimmten Basiserlös plus eines Aufschlages behalten, müssen darüber hinaus aber 90 Prozent der Erlöse abtreten. 

Nach dem russischen Angriff auf die Ukraine Ende Februar sind die Energiepreise deutlich nach oben geschossen. Davon haben einige Konzerne profitiert, während andere Firmen unter den hohen Preisen leiden. 

Finanzministerium plant Sonderabgabe von 33 Prozent für Energiekonzerne

Quelle: Reuters

Titelfoto: Bild von Jill auf Pixabay

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