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EU-Kartellwächter genehmigen Übernahme Unipers durch den Bund

Brüssel/Berlin/Düsseldorf, 16. Dez – Die EU-Kommission hat den Weg für eine Verstaatlichung des krisengeplagten Energiekonzerns Uniper aus kartellrechtlicher Sicht geebnet. Die Übernahme durch den deutschen Staat werfe keine Wettbewerbsbedenken auf, teilte die Brüsseler Behörde am Freitag mit. Die beiden Parteien seien derzeit nicht in denselben Märkten aktiv. In trockenen Tüchern ist die Übernahme aber noch nicht: Nach der kartellrechtlichen Freigabe prüft die Kommission auch noch die Pläne nach dem Beihilferecht. Wann dazu eine Entscheidung kommt, war zunächst noch offen. Die Wettbewerbshüter gaben auch grünes Licht für die Übernahme des Energiekonzerns Sefe, der früheren Gazprom Germania, durch den Bund.

Von Uniper war zunächst keine Stellungnahme zu erhalten. „Die heutige Entscheidung der Kommission ist die kartellrechtliche und fusionskontrollrechtliche Entscheidung“, erklärte das Bundeswirtschaftsministerium. Das sei ein wichtiger Schritt im Verfahren.

Über die Pläne sollen am Montag die Aktionäre von Uniper auf einer außerordentlichen Hauptversammlung abstimmen. Uniper und Sefe sind vom Gaslieferstopp Russlands hart getroffen worden. Im Fall von Gazprom Germania, die heutige Sefe, hatte die Bundesregierung bereits im Frühjahr die Bundesnetzagentur als Treuhänderin eingesetzt. Inzwischen ist der Bund Eigentümer. 

Uniper ist der mit Abstand größte Gaskonzern Deutschlands. Die Düsseldorfer haben Ersatz für die ausbleibenden Mengen am teuren Spotmarkt beschaffen müssen, um den Verpflichtungen gegenüber ihren Kunden, darunter Stadtwerke und Regionalversorger, gerecht zu werden. In den ersten neun Monaten dieses Jahres hatte der Uniper einen Verlust von etwa 40 Milliarden Euro eingefahren. Der Bund hat in den vergangenen Monaten Mittel von inzwischen über 51 Milliarden Euro genehmigt und will die Tochter des finnischen Versorgers Fortum übernehmen.

EU-Kartellwächter genehmigen Übernahme Unipers durch den Bund

Quelle: Reuters

Symbolfoto: Bild von Michael Bußmann auf Pixabay

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