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Bundesregierung will Stromerzeuger rückwirkend zur Kasse bitten

Berlin, 01. Nov – Die Bundesregierung will rückwirkend ab 1. September 2022 sogenannte Zufallsgewinne von Stromerzeugern abschöpfen, um damit zumindest teilweise Entlastungen für Stromkunden zu finanzieren. Das sehen Eckpunkte für Entlastungsmaßnahmen bei Gas, Strom und Wärme vor, auf die sich eine Arbeitsgruppe aus Kanzleramt sowie dem Finanz- und dem Wirtschaftsministerium verständigt hat.

„Die nationale Umsetzung soll über eine technologiespezifische Erlösobergrenze erfolgen“, heißt es in einem Reuters am Dienstag dazu vorliegenden Erläuterungspapier aus Regierungskreisen. Von den rechnerischen Zufallsgewinnen sollten 90 Prozent eingezogen werden. „Die Umsetzung soll rückwirkend ab dem 1. September 2022 erfolgen, unabhängig davon welcher Vermarktungsweg genutzt wurde“, heißt es weiter. 

Die Regierung kommt damit Kritik aus der Energiebranche entgegen, da auch eine Rückwirkung bereits ab März 2022 im Gespräch war. Für die Abschöpfung der Zufallsgewinne hatte die EU-Kommission einen Rahmen gesetzt, auf den sich die Bundesregierung beruft. „Die Abschöpfung von Zufallsgewinnen in der Stromerzeugung sowohl am Spotmarkt als auch am Terminmarkt ist zwingend vorgegeben durch die unmittelbar geltende EU-Notfall-Strom-Verordnung“, heißt es.

Die Erlösobergrenze, ab der abgeschöpft werden soll, richte sich nach der jeweiligen Technologie entsprechend den EU-Vorgaben: „Eingeschlossen sind erneuerbare Energien, Kernenergie, Mineralöl, Abfall und Braunkohle. Ausgenommen sind Speicher, Steinkohle, Erdgas, Biomethan und Sondergase.“

Die Einnahmen daraus werden in der Bundesregierung „auf einen zweistelligen Milliardenbetrag geschätzt“. Für die Kosten der geplanten Strompreisdeckelung für alle Stromkunden dürfte dies womöglich nicht ausreichen. Die Strompreisbremse für Haushalte und kleinere Unternehmen kostet dem Papier zufolge voraussichtlich zwischen 23 und 33 Milliarden Euro.

Der Mittelbedarf für die industrielle Strompreisbremse werde auf weitere 30 bis 36 Milliarden Euro geschätzt. Hinzu kommen auch Kosten für die Gaspreisbremse ab 2023. „Der Finanzbedarf für die Bereitstellung eines vergünstigten Grundkontingents für industrielle Gaskunden wird auf etwa 21 Milliarden Euro geschätzt“, heißt es. „Der Mittelbedarf für die Gas- und Wärmepreisbremse liegt bei über 30 Milliarden Euro.“ Die Energiepreisbremsen sollen bis Ende April 2024 gelten.

Das Geld soll zum großen Teil aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds kommen, der laut Bundestagsbeschluss bereits mit Kreditermächtigungen von bis zu 200 Milliarden Euro bis zum Frühjahr 2024 ausgestattet wurde. 

Bundesregierung will Stromerzeuger rückwirkend zur Kasse bitten

Quelle: Reuters

Titelfoto: Symbolfoto

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