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Bund schont Ökostrom-Produzenten bei Erlös-Abschöpfung etwas

Berlin, 09. Nov – Die Bundesregierung will die sogenannten Zufallsgewinne der Stromproduzenten später als geplant abschöpfen und Ökostrom-Firmen etwas schonen. Diese sollten vier Prozent mehr ihrer Erlöse am Markt behalten können als eigentlich vorgesehen, geht aus einem Konzept der Regierung hervor, das der Nachrichtenagentur am Mittwoch vorlag. Die Abschöpfung der Extra-Erlöse in der Energiekrise soll nun rückwirkend ab November greifen, nachdem zunächst März undzuletzt September vorgesehen war. 

Der Bundesverband Erneuerbarer Energie (BEE) sprach zwar von Verbesserungen. Das Kernproblem bleibe aber ein komplexer, fehleranfälliger Mechanismus. Mit den erhofften Einnahmen von um die 30 Milliarden Euro will die Regierung Strom- und Gaspreisbremse mitfinanzieren.

Da der Strompreis in der EU indirekt an den Gaspreis gekoppelt ist, waren die Stromtarife in den vergangenen Monaten ebenfalls stark gestiegen. Obwohl Betreiber von Kohlekraftwerken, AKW, Wind- und Solarparks kaum höhere Produktionskosten haben, kassieren sie häufig ein Vielfaches früherer Erlöse. Die EU hatte bereits einen Rahmen für das Abschöpfen dieser sogenannten Zufallsgewinne geschaffen.

90 PROZENT DER EXTRA-ERLÖSE SOLLEN ABGESCHÖPFT WERDEN

Die Regierung will dem Konzept zufolge 90 Prozent der Erlöse der Stromproduzenten abschöpfen, die über einem sogenannten Referenzerlös liegen, der sich je nach Technologie ausrichtet. Dieser setzt sich aus einem Basiswertplus einen Sicherheitsaufschlag von drei Cent pro Kilowattstunde zusammen. Bei Wind- und Solarenergie ist der Basiswert beispielsweise die einmal vereinbarte Förderhöhe oder – falls die Produzenten wie viele derzeit ohne Förderung arbeiten – ein Betrag von zehn Cent pro Kilowattstunde. Dieser greift auch für alle Windparks auf hoher See. Zudem dürfen Produzenten Erneuerbarer Energie noch vier Prozent zusätzlich ihrer Erlöse behalten.

AKW-ERLÖSE NACH LAUFZEITVERLÄNGERUNG HÖHER ABGESCHÖPFT

Bei den verbliebenen drei Atomkraftwerken liegt der Basiswert bei vier Cent pro Kilowattstunde. Dies gilt bis Jahresende. Da die AKW aber bis Mitte April laufen dürfen, wird dann der Wert auf zehn Cent erhöht. Bei Braunkohlekraftwerken sind es drei Cent plus einem Aufschlag für die Kosten der CO2-Zertifikate. Dazu kommt auch hier der Sicherheitszuschlag von drei Cent. Alle Erlöse darüber werden zu 90 Prozent abgeschöpft. Dies gilt für den Verkauf von Strom über den Spotmarkt, also kurzfristige Geschäfte etwa für den nächsten Tag. Dort konnte im Oktober die Kilowattstunde für etwa 15 Cent verkauft werden.

Bei langfristigen Termin-Verträgen für Lieferungen in Jahren gelten diese Referenzerlöse genauso. Dazu können Kosten für die Absicherung der Geschäfte gegen Preisschwankungen (Hedging) angerechnet werden, mindestens aber ein Cent pro Kilowattstunde. Sonderregeln gibt es zudem für Stromproduzenten, die ihre Energie direkt an einzelne Unternehmen verkaufen (PPA-Verträge). 

Abgeschöpft werden Erlöse nur von größeren Kraftwerken mit mehr als einem Megawatt Leistung. Damit sind etwa Solaranlagen auf Haus- und Gewerbedächern nicht betroffen. Ausgenommen sind zudem Steinkohle-, Erdgas-, Heizöl- und Biomethan-Kraftwerke. Sie verzeichnen keine großen Extra-Gewinne.

Der Energie-Bundesverband zeigte sich unzufrieden: „Die geplanten Eingriffe in bestehende Vermarktungs- und Geschäftsmodelle sorgen bereits jetzt für massive Verunsicherung und die Stornierung von Projekten“, sagte BEE-Präsidentin Simone Peter. Allein bei der Bioenergie würden rund eine halbe Milliarde Euro an notwendigen Investitionen nicht umgesetzt. Auch 92 Prozent der Projektierer von Photovoltaik-Anlagen rechneten damit, dass ihre Projekte mit der angekündigten Abschöpfung unrentabel würden. 

Bund schont Ökostrom-Produzenten bei Erlös-Abschöpfung etwas

Quelle: Reuters

Titelfoto: Bild von Ralph Lindner auf Pixabay

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