Dienstag, April 16, 2024
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Aktionärsvertreter lehnen Gesetzentwurf zu Online-HV ab

München, 11. Mrz (Reuters) – Vertreter von Groß- und Kleinaktionären lehnen das Gesetz zur dauerhaften Einführung virtueller Hauptversammlungen ab. Der Bundesverband Investment und Asset Management (BVI) und die Aktionärsvereinigung DSW forderten am Freitag Nachbesserungen an dem Referentenentwurf des Justizministeriums, der auch nach dem Ende der Corona-Pandemie reine Online-Aktionärstreffen möglich machen soll. Beide kritisieren, dass dadurch die Aktionärsrechte zu stark beschnitten würden. „Die Aktionärsdemokratie kommt zu kurz“, sagte BVI-Hauptgeschäftsführer Thomas Richter am Freitag in Frankfurt.

Dem Fondsverband stößt vor allem auf, dass die Aktionäre ihre Fragen an Vorstand und Aufsichtsrat künftig vorab schriftlich stellen müssen und während der Hauptversammlung nicht einmal mehr Nachfragen stellen dürfen. Damit drohe die Hauptversammlung zu einem „Format zweiter Klasse zu verkommen“, sagte Richter. Große Fondsgesellschaften wie Deka, Union Investment oder DWS hatten Hauptversammlungen börsennotierter Firmen erst in den vergangenen Jahren verstärkt als Forum genutzt, um die Interessen der Anleger zu vertreten.

DSW-Hauptgeschäftsführer Marc Tüngler war der Bundesregierung vor, sie folge mit dem Entwurf den Interessen einiger weniger Dax-Unternehmen, die sich an besonders langen Hauptversammlungen und einer Fülle von Fragen störten, vor allem aber am Recht der Aktionäre, Beschlüsse anzufechten. Auch der BVI erklärte, damit sollten Elemente der Corona-Notstandsgesetze „im Interesse einiger Unternehmen möglichst schnell und reibungslos zum Dauerzustand werden.

Die Mehrheit der etwa 600 börsennotierten Unternehmen plant laut DSW die Rückkehr zu einer Hauptversammlung in Anwesenheit der Aktionäre. Die Deutsche Telekom etwa hat schon für den 7. April zu einer Hauptversammlung im traditionellen Format eingeladen, obwohl die geltenden Gesetze noch bis Ende August ein reines Online-Treffen erlauben würden.

Wegen der Corona-Pandemie fanden die meisten Hauptversammlungen seit März 2020 fast ausschließlich online statt. Die Bundesregierung will für virtuelle Hauptversammlungen nun dauerhaft einen rechtlichen Rahmen schaffen. Das sei im ersten Anlauf gescheitert, sagte BVI-Geschäftsführer Richter.

Das Rede-, Frage- und Auskunftsrecht der Aktionäre müsse voll erhalten werden. Die DSW forderte, wichtige Entscheidungen wie der Rückzug von der Börse, bei denen großer Diskussionsbedarf bestehe, müssten auch künftig auf Präsenztreffen fallen. Das Bundeskabinett will nach vorläufigen Planungen am 6. April über den Gesetzesentwurf beraten.

Aktionärsvertreter lehnen Gesetzentwurf zu Online-HV ab

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Titelfoto: Symbolfoto

Wichtige Entwicklungen zur Ukraine.

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