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Versicherern geht Gesetz zur virtuellen Hauptversammlung nicht weit genug

München, 06. Mai (Reuters) – Die deutsche Versicherungswirtschaft sieht im Gesetzentwurf zur dauerhaften Einführung virtueller Hauptversammlungen von Firmen eine verpasste Chance. „Die hohen rechtlichen Hürden des vorliegenden Entwurfs dürften die meisten Unternehmen von rein virtuellen Versammlungen abschrecken“, befürchtet der Hauptgeschäftsführer des Branchenverbandes GDV, Jörg Asmussen.

Mit dem Versuch, die traditionelle Hauptversammlung in großen Sälen oder Hallen möglichst vollständig in ein Online-Format zu übersetzen, „werden bestenfalls Präsenzveranstaltungen mit virtuellem Anstrich errreicht“, sagte Asmussen am Freitag der Nachrichtenagentur Reuters. Das sei „ein deutlicher Rückschritt für die Digitalisierung des Wirtschaftslebens“.

Der GDV vertritt zahlreiche große börsennotierte Unternehmen wie die Allianz und die Münchener Rück. Das Gesetz soll die während der Corona-Pandemie eingeführte virtuelle Hauptversammlung über August 2022 hinaus ermöglichen. Es wird in der kommenden Woche in erster Lesung im Bundestag behandelt. Die Bundesregierung hatte den Referentenentwurf nachgebessert, weil Aktionärsvertreter zu wenig Mitspracherecht im Vergleich zur Präsenz-Hauptversammlung moniert hatten.

Damit wüchsen aber die Risiken für die Unternehmen, mahnte Asmussen. Nötig sei unter anderem eine Begrenzung der vorab eingereichten Fragen und der schriftlichen Stellungnahmen von Aktionären oder der zulässigen Dauer von deren Reden. Auch die Auflage, die Aktionäre alle fünf Jahre neu über die Form der Hauptversammlung abstimmen zu lassen, stört den GDV.

Versicherern geht Gesetz zur virtuellen Hauptversammlung nicht weit genug

Copyright: (c) Copyright Thomson Reuters 2022

Titelfoto: Symbolfoto

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