Sonntag, Dezember 22, 2024
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Verfassungsgericht stärkt Informationsrechte des Bundestags

Update Karlsruhe, 26. Okt – Das Bundesverfassungsgericht hat die Informationsrechte des Bundestages bei europäischen Militäroperationen gestärkt. Nach einem am Mittwoch verkündeten Urteil verletzte die damalige Bundesregierung die Mitwirkungsrechte des Parlaments, weil sie 2015 den Bundestag nicht frühzeitig über eine geplante europäische Militäroperation im Mittelmeer gegen Schlepper unterrichtete. Auch hätte der Bundestag Einblick in ein Schreiben des türkischen Ministerpräsidenten an die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) erhalten müssen, das die Aufnahme von Flüchtlingen in der Türkei betraf.

Die Linke hatte das Schreiben angefordert, was aber mit der Begründung abgelehnt wurde, es handele sich um ein persönliches Schreiben an die Kanzlerin. Mit dieser pauschalen Begründung habe der Einblick nicht verwehrt werden dürfen, urteilte der Zweite Senat. Damit hatten die Klagen der Grünen und der Linken Erfolg. Die Entscheidung ist auch für künftige Mitwirkungsrechte des Bundestages in der europäischen Sicherheitspolitik von Bedeutung. (AZ: 2 BvE 3/15 und 2 BvE 7/15)

Der sogenannte Europaartikel im Grundgesetz legt fest, dass Bundestag und Bundesrat in EU-Angelegenheiten mitwirken. „Die Bundesregierung hat den Bundestag und den Bundesrat umfassend und zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu unterrichten“, heißt es dort. Diese Informationspflicht gelte auch in der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU, erklärte das Bundesverfassungsgerichts in seinem Urteil. Grenzen der Unterrichtungspflicht könnten sich nur aus dem Staatswohl ergeben oder wenn der „Kernbereich“ der Eigenverantwortung der Bundesregierung betroffen sei. Dies müsse die Bundesregierung dann aber gegenüber dem Bundestag substanziell begründen. Weiter gelte das Informationsrecht für den gesamten Bundestag, nicht nur für einzelne Abgeordnete in den Ausschüssen. 

2015 beschlossen die Staats- und Regierungschefs der EU, die die Militärpräsenz im Mittelmeerraum zur Bekämpfung von Schleppern zu erhöhen. Nach dem Beschluss zur sogenannten Operation Sophia im Mai 2015 konnten nur Mitglieder verschiedener Bundestagsausschüsse die Entwürfe in der sogenannten Geheimschutzstelle lesen. Dem gesamten Bundestag wurden die Pläne nicht zugeleitet. Im September 2015 brachte die Bundesregierung dann den Antrag auf Zustimmung des Parlaments zum Einsatz der deutschen Marine in den Bundestag ein. Die Zustimmung wurde am 1. Oktober mehrheitlich erteilt.

Verfassungsgericht stärkt Informationsrechte des Bundestags

Quelle: Reuters

Titelfoto: Symbolfoto

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