Hamburg, 25. Nov – In dem jahrelangen juristischen Tauziehen um die Einsetzung eines Sonderprüfers im Dieselskandal von Volkswagen gibt es eine neue Wendung. Das Bundesverfassungsgericht gab der Beschwerde des Wolfsburger Autobauers gegen die Einsetzung eines Sondergutachters durch das Oberlandesgericht Celle statt und verwies das Verfahren zur erneuten Verhandlung zurück.
Ihre am Freitag veröffentlichten Beschlüsse zu Entscheidungen der Celler Richter begründete die 3. Kammer des Ersten Senats unter anderem damit, dass das OLG mehrfach gegen das Gebot verstoßen habe, der Beschwerdeführerin rechtliches Gehör zu geben. Die Celler Richter hatten die Sonderprüfung 2017 auf Antrag von drei US-Fonds angeordnet. 2020 wurde der Gutachter durch einen anderen ersetzt. Gegen beide Entscheidungen reichte Volkswagen Verfassungsbeschwerde ein.
Kleinaktionäre und Aktionärsverbände fordern seit Jahren eine Aufklärung des 2015 aufgeflogenen Dieselskandals durch einen externen Gutachter und bedienen sich dabei der Hilfe internationaler Großanleger. Sie stoßen sich daran, dass Volkswagen anfangs zwar angekündigt hatte, den Bericht der mit der Aufklärung von „Dieselgate“ betrauten US-Kanzlei Jones Day zu veröffentlichen, sich nach der Einigung mit der US-Justiz aber anders entschied.
Stattdessen veröffentlichte VW lediglich eine Zusammenfassung der Ermittlungsergebnisse („Statement of Facts“), die auf Erkenntnissen von Jones Day basiert. Um die Veröffentlichung der geheimen Ermittlungsergebnisse zum Dieselskandal wurde lange erbittert juristisch gerungen. Im Juli 2018 erlaubte das Bundesverfassungsgericht der Staatsanwaltschaft München, beschlagnahmte Dokumente aus der von Volkswagen beauftragten Anwaltskanzlei Jones Day auszuwerten.
Der Skandal um millionenfach manipulierte Abgaswerte, mit denen Umweltvorschriften unterlaufen wurden, war 2015 von den Umweltbehörden in den USA aufgedeckt worden. Die Wiedergutmachung hat den Wolfsburger Konzern bisher mehr als 30 Milliarden Euro gekostet.
Verfassungsgericht gibt Beschwerde von VW gegen Sonderprüfung statt
Quelle: Reuters
Symbolfoto: Bild von Udo Pohlmann auf Pixabay
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