Montag, November 18, 2024
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Unionsländer wollen Impfregister in Corona-Beschluss verankern

Berlin, 16. Feb (Reuters) – Die Unions-geführten Länder wollen bei der Ministerpräsidenten-Konferenz mit Kanzler Olaf Scholz ein Impfregister durchsetzen und das Auslaufen aller tiefgreifenden Corona-Schutzmaßnahmen am 20. März von der Pandemie-Entwicklung abhängig machen.

Das geht aus einem neuen Entwurf der sogenannten B-Seite hervor, der der Nachrichtenagentur Reuters am Mittwoch vorlag. Grundsätzlich bleibt es bei dem von den Ländern vorgesehenen Öffnungskurs in drei Schritten. „In einem dritten und letzten Schritt ab dem 20. März 2022 können alle tiefgreifenderen Schutzmaßnahmen entfallen, wenn die Situation des Gesundheitssystems dies zulässt“, heißt es nun allerdings in dem Papier. Scholz und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder wollen am Nachmittag über den neuen Corona-Kurs und Lockerungen beraten.

Die Unions-geführten Länder dringen auf eine systematische Datenerfassung bei den Impfungen, wie sie auch der Corona-Expertenrat der Bundesregierung am 22. Januar 2022 gefordert hatte. Sie wollen auch, dass der Geimpften- und Genesenenstatus künftig wieder auf sechs Monate und für doppelt Geimpfte auf neun Monate verlängert wird.

Union

Unverändert gegenüber früheren Entwürfen soll ein erster Lockerungsschritt den Einzelhandel sowie private Zusammenkünfte betreffen. Ab dem 4. März sollen dann in einem zweiten Schritt Beschränkungen für Gastronomie, Diskotheken und Clubs sowie für Großveranstaltungen fallen. Die Höchstgrenze für Außenveranstaltungen soll auf 25.000 Besucher hochgesetzt werden, die in Hallen auf Innenräumen auf 6000 oder eine maximale Auslastung von 60 Prozent. Ab dem 20. März könnten auch verpflichtende Homeoffice-Regelungen fallen.

Einigkeit herrschte bei den Ländern bereits zuvor darüber, dass der Bund bis zum 19. März die rechtlichen Möglichkeiten schaffen soll, „niedrigschwellige Basisschutzmaßnahmen“ beizubehalten. „Aus Sicht der Länder zählen hierzu insbesondere Maskenpflichten in den geschlossenen Räumen von Publikumseinrichtungen sowie in Bussen und Bahnen, das Abstandsgebot, allgemeine Hygienevorgaben, die Möglichkeit, in bestimmten Bereichen Testerfordernisse vorzusehen sowie die Pflicht zur Nachweisführung des Impf-, Genesenen- und Teststatus“, heißt es in dem Entwurf.

Unionsländer wollen Impfregister in Corona-Beschluss verankern

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