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StartWirtschaftTrend bei Unternehmensinsolvenzen weiter rückläufig

Trend bei Unternehmensinsolvenzen weiter rückläufig

Berlin, 10. Aug (Reuters) – Trotz Energiekrise und anhaltender Lieferkettenprobleme zeichnet sich ein weiterer Rückgang der Insolvenzen in Deutschland ab. Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) vom Mittwoch im Juli um 4,2 Prozent gegenüber Juni gesunken. Bereits im Juni war sie um 7,6 Prozent gegenüber Mai zurückgegangen. Die vorläufigen monatlichen Angaben basieren auf aktuellen Bekanntmachungen aller Amtsgerichte in Deutschland.

Sie weisen laut Destatis zwar noch nicht die Belastbarkeit amtlicher Statistiken auf und zählen daher zu den experimentellen Daten. Als Frühindikator gibt die Zahl der beantragten Regelinsolvenzverfahren demnach jedoch Hinweise auf die Entwicklung der Unternehmensinsolvenzen nach der amtlichen Insolvenzstatistik, deren Ergebnisse erst rund zwei Monate später verfügbar sind. 

Von den Insolvenzverfahren sind laut Destatis 30 Prozent Regelinsolvenzverfahren, zu denen in erster Linie alle Verfahren von Unternehmen zählen. Im Mai haben die deutschen Amtsgerichte nach endgültigen Ergebnissen 1242 beantragte Unternehmensinsolvenzen gemeldet. Das waren 11,3 Prozent mehr als im Mai 2021. Die meisten Firmeninsolvenzen gab es im Mai 2022 im Baugewerbe mit 233 Fällen. Es folgte der Handel (einschließlich Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen) mit 183 Verfahren. 

„Beim zeitlichen Vergleich der Insolvenzzahlen für Unternehmen ist zu beachten, dass das Insolvenzgeschehen in den Jahren 2020 und 2021 von Sonderregelungen geprägt war“, erläuterten die Wiesbadener Statistiker. Von Anfang März 2020 bis Ende 2020 war die Insolvenzantragspflicht für überschuldete Unternehmen infolge der Corona-Pandemie ausgesetzt. Diese Regelung galt bis Ende April 2021 weiterhin für Unternehmen, bei denen die Auszahlung der seit 1. November 2020 vorgesehenen staatlichen Hilfeleistungen noch ausstand. Für diese Unternehmen wurde die Pflicht zur Beantragung eines Insolvenzverfahrens erst zum 1. Mai 2021 wieder vollumfänglich eingesetzt.

Trend bei Unternehmensinsolvenzen weiter rückläufig

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Titelfoto: Symbolfoto

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