Karlsruhe, 29. Nov – Der Insolvenzverwalter der pleitegegangenen Drogeriemarktkette Schlecker kann doch noch auf einen Millionenbetrag von früheren Lieferanten wegen illegaler Preisabsprachen hoffen. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied am Dienstag, es müsse neu geprüft werden, ob und in welcher Höhe Schlecker finanzieller Schaden durch Kartellabsprachen von Zulieferern entstanden ist. Es entspreche allgemeiner Erfahrung, dass solche Absprachen zu höheren Preisen führten. Dem habe die Vorinstanz zu wenig Gewicht beigemessen, erklärten die Karlsruher Richter und verwiesen das Verfahren zurück an das Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Dieses hatte im Mai 2020 einen Schaden verneint. (AZ: KZR 42/20)
Mit dem Urteil des Karlsruher Kartellsenats hatte die Revision des Insolvenzverwalters von Schlecker Erfolg. Er fordert von den Kartellteilnehmern insgesamt 212 Millionen Euro Schadenersatz, da der 2012 in die Insolvenz gerutschte Drogeriemarktkette durch Kartellabsprachen früherer Lieferanten ein hoher Schaden entstanden sei. Das Bundeskartellamt hatte vor rund einem Jahrzehnt gegen eine Reihe von Markenherstellern wegen Preisabsprachen bei Drogerieartikeln in den Jahren 2004 bis 2006 Bußgelder verhängt.
Schlecker-Insolvenzverwalter kann auf Schadenersatz wegen Kartell hoffen
Quelle: Reuters
Symbolfoto: Bild von Dylan Leagh auf Pixabay
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