Sonntag, Dezember 22, 2024
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Österreich klagt gegen EU-Regeln für grüne Investitionen – Deutschland nicht

Brüssel/Berlin, 10. Okt – Österreich wirbt bei anderen EU-Staaten dafür, sich einer Klage gegen die sogenannten EU-Taxonomie-Regeln anzuschließen. Man wolle erreichen, dass Investitionen in Gas und Atomkraft nicht mehr als „grün“ bezeichnet werden, sagte die österreichische Umweltministerin Leonore Gewessler am Montag. Während Luxemburg bereits Unterstützung zusagte, winkte die Bundesregierung ab. Allerdings begrüßte das Umweltministerium in Berlin nach Angaben eines Sprechers gegenüber Reuters, dass die Taxonomie-Regelung nun gerichtlich überprüft werde.

Die Regierung in Wien hatte am Freitag eine Klage gegen die Aufnahme dieser Energiequellen in die EU-Liste klimafreundlicher Investitionen eingereicht. Die EU-Staaten hatte zuvor lange gerungen, welche Energiequellen zur Erreichung der Klimaziele genutzt werden sollen. Österreich, Deutschland, Luxemburg, Portugal und Dänemark hatten im November 2021 gemeinsam den Ausschluss der Kernenergie aus der Liste gefordert. Irland und Spanien hatten Brüssel dagegen davor gewarnt, Investitionen in Gas als „grün“ zu bezeichnen.

Die Taxonomie soll Investoren und Banken einen Leitfaden geben, welche Technik als nachhaltig einzustufen ist. Sie hat daher für die Finanzbrache eine große Bedeutung, da immer mehr Investoren nur in grüne Technologien einsteigen wollen. Ein Sprecher des Bundesumweltministeriums verwies am Montag darauf, dass die Bundesregierung im EU-Rat dafür votiert hatte, dass der Rat gegen den Entscheidung der EU-Kommission Einwand erhebt. Allerdings konnte man sich in der Koalition aus SPD, Grünen und FDP nicht auf eine Klage einigen. „Daher wird sich Deutschland nicht anschließen“, sagte der Sprecher zu dem Vorgehen Österreichs. 

In der Klage Österreichs, die beim Europäischen Gerichtshof eingereicht wurde, werden 16 Argumente angeführt, warum Brüssel die Vorschriften für ungültig erklären sollte – einschließlich der Tatsache, dass die Kernenergie aufgrund von Bedenken hinsichtlich radioaktiver Abfälle nicht die Anforderung erfüllen kann, der Umwelt „keinen erheblichen Schaden“ zuzufügen.

Österreich klagt gegen EU-Regeln für grüne Investitionen – Deutschland nicht

Quelle: Reuters

Titelfoto: Symbolfoto

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