Samstag, November 23, 2024
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Länder sollen Windgesetz nicht blockieren können

Berlin, 08. Jun (Reuters) – Trotz des geplanten Eingriffs in Landes-Regelungen zu den Windrad-Mindestabständen zu Wohngebäuden will der Bund sein Vorhaben nach Angaben aus Koalitionskreisen auch ohne Ja der Länder durchsetzen. Das „Wind an Land“-Gesetz solle im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig sein, sagten mehrere Koalitionsvertreter am Mittwoch der Nachrichtenagentur Reuters.

Das Klimaministerium habe die Regelungen so formuliert, dass die Länderkammer es nur mit einer eigenen Mehrheit verzögern und praktisch nicht aufhalten könne. Angesichts der Regierungsbeteiligung der Ampel-Parteien in den Ländern gilt aber schon eine Mehrheit gegen das Vorhaben als ausgeschlossen.

Die Bundesregierung will mit dem Gesetzespaket, das Reuters vorliegt, Hürden für den Ausbau der Windenergie einreißen und die Abstandsregelungen der Länder aushebeln. Rund zwei Prozent der Fläche Deutschlands werden danach für Windräder reserviert. Um dies durchzusetzen, soll nicht nur Planungs- und Baurecht, sondern auch das Naturschutz-Gesetz geändert werden. Zwar können die Abstandsregeln für Windräder zu Wohngebäuden dem Vorhaben zufolge zunächst in Kraft bleiben.

Der Bund weist jedem einzelnen Bundesland prozentuale Flächevorgaben zu. Verfehlt ein Bundesland diese, werden dem Gesetz zufolge die Abstandsregelungen hinfällig. Regierungskreisen zufolge soll das Vorhaben noch am Mittwoch auf den Weg gebracht, im Juni vom Kabinett gebilligt und in den Bundestag eingebracht werden.

Die Bundesländer erhalten aber die Option, in einem gewissen Rahmen über Verträge untereinander ihre Vorgaben zu verschieben. Wenn ein Land mehr als die zugewiesen Quote für Windräder ausweist, kann es diese zusätzlichen Flächen an ein anderes „verkaufen“, das weniger leistet.

Die Bundesregierung begründet ihr Vorgehen mit einer dringend nötigen Beschleunigung des Ausbaus Erneuerbarer Energien mit dem Klimaschutz – aber auch mit dem Krieg in der Ukraine und der Sicherheitspolitik.

„Es ist Teil eines umfassenden Regelungspaketes mit dem Ziel einer nachhaltigen und treibhausgasneutralen Energieversorgung, das den Ausbau der erneuerbaren Energien drastisch beschleunigen und alle Hürden und Hemmnisse für den beschleunigten Ausbau aus dem Weg räumen soll“, heißt es zur Begründung im „Wind an Land“-Gesetz. Wesentliches Hemmnis für den Ausbau sei der Mangel an verfügbarer Fläche. Daher müssten zwei Prozent des Landes für Windräder ausgewiesen werden. „Dies erfordert mehr als eine Verdoppelung der ausgewiesenen Fläche in den kommenden Jahren.“

Länder sollen Windgesetz nicht blockieren können

Copyright: (c) Copyright Thomson Reuters 2022

Titelfoto: Symbolfoto

Wichtige Entwicklungen zur Ukraine.

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