Freitag, März 29, 2024
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Klage gegen Winterkorn-Vergleich im Dieselskandal abgewiesen

Frankfurt, 12. Okt – Die Aktionärsklage gegen den Vergleich von Volkswagen mit Ex-VW-Chef Martin Winterkorn über Schadenersatz im Diesel-Skandal ist in erster Instanz gescheitert. Das Landgericht Hannover urteilte am Mittwoch, dass die Beschlüsse der VW-Hauptversammlung 2021 zu den vereinbarten Zahlungen von Winterkorn und Ex-Audi-Chef Rupert Stadler wirksam waren.

Sie seien weder nichtig noch anfechtbar. Der Aktionärsverband Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) und die Verbraucherzentrale für Kapitalanleger hatten versucht, die HV-Beschlüsse gerichtlich zu kippen. Mit dem im Juni 2021 geschlossenen Vergleich, nach dem Winterkorn 11,2 Millionen Euro und Stadler 4,1 Millionen Euro Schadenersatz an VW zahlen mussten, hat der Autokonzern nach Ansicht der SdK die Manager zu früh und damit zu billig aus der Haftung für den zig Milliarden Euro teuren Betrugsskandal entlassen. Die SdK kündigte an, gegen die Entscheidung in Berufung zu gehen. 

Das Landgericht erklärte weiter, es habe keine formellen Fehler bei der Beschlussfassung festgestellt. Der Inhalt des Beschlusses – also etwa die Höhe des Schadenersatzes – werde bei einem solchen Verfahren nicht kontrolliert. Neben den Millionen der Autobosse erhielt Volkswagen 270 Millionen Euro Entschädigung aus einer Management-Haftpflichtversicherung. Winterkorn und Stadler wurden dafür verantwortlich gemacht, die Manipulation von Dieselmotoren nicht aufgeklärt und abgestellt zu haben.

Volkswagen hatte vor sieben Jahren auf Druck der US-Umweltbehörde EPA zugegeben, Diesel-Abgaswerte durch eine Software geschönt zu haben. Diese sorgte dafür, dass die Motoren die Stickoxidgrenzwerte auf dem Prüfstand zwar einhielten, auf der Straße aber ein Vielfaches der giftigen Abgase ausstießen. Die Wiedergutmachung kostete VW bislang mehr als 32 Milliarden Euro, vor allem Strafen und Schadensersatzzahlungen in den USA.

SdK-Rechtsvertreter Oliver Wilken sagte, die Aktionärsvertreter sähen nach wie vor einen Rechtsmissbrauch angesichts des groben Missverhältnisses von nur 15 Millionen Euro Schadenersatz für mehr als 32 Milliarden Euro Schaden. Die Rechtsfrage müsse höchstrichterlich geklärt werden, so dass die SdK im Falle einer erfolglosen Berufung beim Oberlandesgericht Celle den Fall bis zum Bundesgerichtshof bringen würde. 

Gegen Winterkorn und weitere VW-Manager wurde vor dem Landgericht Braunschweig außerdem ein Strafprozess wegen Dieselgate angestrengt. Das Verfahren gegen den 75-jährigen Winterkorn wurde aus gesundheitlichen Gründen abgetrennt und bisher nicht aufgenommen. Der frühere Audi-Chef Stadler steht seit zwei Jahren wegen Betruges vor dem Landgericht München. 

Klage gegen Winterkorn-Vergleich im Dieselskandal abgewiesen

Quelle: Reuters

Titelfoto: Symbolfoto

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