Paris, 28. Feb – Ein Gericht in Frankreich hat eine Klage gegen ein Ölpipeline-Projekt des Energiekonzerns TotalEnergies in Uganda abgewiesen. Die von französischen und ugandischen Aktivistengruppen vorangetriebene Klage sei unzulässig, entschied das Gericht am Dienstag. Die Vorwürfe gegen den Konzern könnten nur in einem tiefer gehenden Verfahren geklärt werden. Die Umweltschutz- und Menschenrechtsorganisationen, darunter Friends of the Earth, Amnesty International und Aktivisten aus Uganda, hatten das Projekt in Ostafrika stoppen wollen. Dabei handelt es sich um eine 1443 Kilometer lange Ölpipeline in Uganda und Tansania. TotalEnergies ist an dem 3,5 Milliarden Dollar (3,3 Milliarden Euro) teuren Projekt mit 62 Prozent beteiligt.
Von den Klägern und TotalEnergies war nach dem Urteil zunächst keine Stellungnahme zu erhalten. Die Kläger werfen TotalEnergies vor, für die Pipeline Land von mehr als 100.000 Einwohnern an sich gerissen zu haben, ohne angemessene Entschädigungen zu zahlen und ohne Rücksicht auf die in einem Naturschutzgebiet lebenden bedrohten Arten. Sie beriefen sich auf ein seit 2017 in Frankreich geltendes Gesetz. Danach müssen große Konzerne bei ihren weltweiten Geschäften und in ihren Lieferketten Risiken für Mensch und Natur untersuchen und vermeiden. TotalEnergies hat die Vorwürfe zurückgewiesen. Die Entschädigungen seien fair und rechtmäßig. Zudem könne ein Gericht in Frankreich nicht über Aktivitäten der Tochter TotalEnergies Uganda urteilen.
Eine erfolgreiche Klage hätte weitreichende Folgen haben können. Auf der Grundlage des Gesetzes von 2017 liegen auch Klagen gegen weitere französische Konzerne vor, darunter der AKW-Betreiber EDF, die Bank BNP Paribas und der Nahrungsmittelkonzern Danone. In den Niederlanden hatte ein Gericht im Mai 2021 den Energiekonzern Shell dazu verurteilt, seine Emissionen stärker zu reduzieren.
Klage gegen Ölpipeline-Projekt von TotalEnergies in Uganda abgewiesen
Quelle: Reuters
Symbolfoto: Bild von Graham Hobster auf Pixabay
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