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Keine Rückkehr zur Homeoffice-Angebots-Pflicht

Berlin, 31. Aug – Die Bundesregierung will Arbeitgeber nicht erneut verpflichten, ihren Beschäftigten zum Schutz vor einer Corona-Infektion Arbeiten von Zuhause aus anzubieten. Das Kabinett nahm am Mittwoch eine entsprechende Neufassung der Corona-Arbeitsschutzverordnung von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) zur Kenntnis, wie Reuters von einem Regierungsvertreter erfuhr. In dem Reuters vorliegenden Entwurf wurde die ursprünglich von Heil ab Oktober geplante Rückkehr zu einer Homeoffice-Angebots-Pflicht zu einer Kann-Regelung abgeschwächt. Ebenso ließ Heil das geplante Vorhaben fallen, Arbeitgeber zu verpflichten, allen in Präsenz Arbeitenden zweimal pro Woche ein Testangebot zu unterbreiten. Dies wird nun zu einem Prüfauftrag abgeschwächt.

Betriebe sollen demnach zum Schutz vor Infektionen Hygienekonzepte erstellen. „Hierzu können neben Maßnahmen zur Umsetzung der AHA+L-Regel und dem Tragen von Schutzmasken auch die Verminderung betrieblicher Personenkontakte, zum Beispiel durch die Reduzierung der gleichzeitigen Nutzung von Räumen und durch das Angebot an die Beschäftigten, im Homeoffice zu arbeiten, gehören“, heißt es im Entwurf. In einer früheren Fassung hieß es: „Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten anzubieten, geeignete Tätigkeiten in ihrer Wohnung auszuführen, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen.“

Zu Schnelltests am Arbeitsplatz heißt es nun, Arbeitgeber sollten das Angebot an Beschäftigte prüfen, sich regelmäßig kostenfrei zu testen. Die Verordnung soll am 1. Oktober in Kraft treten und am 7. April 2023 auslaufen. Eine während der Corona-Pandemie verfügte Homeoffice-Angebots-Pflicht war im März ausgelaufen. Der BDA-Spitzenverband der Arbeitgeber hatte eine Rückkehr zur Angebots-Pflicht scharf kritisiert.

Die FDP begrüßte die Abschwächung. „Homeoffice-Angebots-Pflicht, Maskenpflicht und Testangebotspflicht – das alles hätten wir Beschäftigten und Unternehmen nicht erklären können“, sagte der arbeitspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Pascal Kober, der Nachrichtenagentur Reuters. 

Keine Rückkehr zur Homeoffice-Angebots-Pflicht

Quelle: Reuters

Titelfoto: Symbolfoto

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