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Keine Einigung beim Wohnungsvorkaufsrecht in Sicht

Berlin, 14. Dez – In der Bundesregierung ist keine Einigung in Sicht über das Vorhaben von Bundesbauministerin Klara Geywitz, das kommunale Vorkaufsrecht auf dem Wohnungsmarkt zu stärken. Sie habe im April einen Gesetzentwurf dazu in die Ressortabstimmung gegeben, sagte die SPD-Politikerin am Mittwoch in der Regierungsbefragung vor dem Bundestag. „Es gibt erheblichen Nachfragebedarf seitens des Justizministeriums insbesondere“, sagte Geywitz. „Wann wir da zu einer Einigung kommen, kann ich nicht abschätzen.“ Sie sehe dort aber einen gesetzlichen Regelungsbedarf. 

Der Entwurf der Ministerin sieht vor, Städten und Gemeinden in sogenannten Milieuschutz-Gebieten ein umfassendes Vorkaufsrecht zu verschaffen, um Mieter etwa vor Luxussanierungen beim Wohnungsverkauf zu schützen. Den Anstoß dafür gab ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im November 2022. Dies hatte die bisherige Praxis in vielen Gemeinden gestoppt, mit dem Vorkaufsrecht Bewohner eines Mietshauses vor der Verdrängung oder drastischen Mieterhöhungen zu schützen. Die FDP hat Bedenken wegen des Eingriffs in die Eigentumsrechte.

Keine Einigung beim Wohnungsvorkaufsrecht in Sicht

Quelle: Reuters

Symbolfoto: Bild von tonlonkhu auf Pixabay

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