Berlin, 03. Jun (Reuters) – Der Bundestag hat die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf zwölf Euro ab dem 1. Oktober beschlossen. Für etwa sechs Millionen Menschen sei dies „möglicherweise der größte Lohnsprung in ihrem Leben von 22 Prozent“, sagte Arbeitsminister Hubertus Heil. Der SPD-Politiker kündigte zur Stärkung von Tariflöhnen zudem ein Tariftreuegesetz an. Die Auftragsvergabe an Unternehmen würde damit an die Zahlung eines Tariflohns gebunden.
Dies ist im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP im Grundsatz vereinbart, aber noch nicht auf den Weg gebracht. Arbeitgeber-Präsident Rainer Dulger warf der Regierung erneut einen Vertrauensbruch vor, weil die Koalition mit der Festlegung der Lohnuntergrenze die Mindestlohn-Kommission von Gewerkschaften und Arbeitgebern aushebele.
Für den höheren Mindestlohn stimmten die Abgeordneten der Koalition, aber auch die Linken. Die Union enthielt sich. Der Mindestlohn beträgt derzeit 9,82 Euro. Zum 1. Juli steigt die Lohnuntergrenze nach geltendem Recht auf 10,45 Euro. Von der Anhebung ab Oktober auf zwölf Euro profitieren laut Heil vor allem Frauen und Beschäftigte in Ostdeutschland. „Wer bisher Vollzeit auf Basis des Mindestlohns brutto 1700 Euro verdient, der kriegt zukünftig 2100 Euro“, sagte Heil. „Das ist immer auch noch nicht die Welt, aber es ist spürbar im Portemonnaie.“
MINIJOBGRENZEN STEIGEN – HEIL KÜNDIGT TARIFTREUEGESETZ AN
Auch die Verdienstgrenzen der für die Beschäftigten steuer- und sozialabgabenfreien Minijobs steigen ab 1. Oktober von 450 Euro auf 520 Euro monatlich. Sie werden künftig zudem automatisch mit weiteren Erhöhungen des Mindestlohns angehoben. Auf der Ausweitung der Verdienstgrenzen hatte die FDP im Gegenzug zur Anhebung des Mindestlohns bestanden. Im März gab es fast 7,2 Millionen Minijobber, davon 3,1 Millionen im Nebenjob.
Der Arbeitsminister kündigte zudem ein Tariftreuegesetz für den Bund an. Der Mindestlohn sei nur eine Untergrenze. Die Bundesregierung wolle auch mehr Tariflöhne. „Deshalb werden wir dafür sorgen, dass Aufträge des Bundes zukünftig nur an Unternehmen gehen, die nach Tarif bezahlen“, sagte Heil. „Das ist klar verankert im Koalitionsvertrag.“ Im Vertragswerk der Ampel-Koalition heißt es dazu: „Zur Stärkung der Tarifbindung wird die öffentliche Auftragsvergabe des Bundes an die Einhaltung eines repräsentativen Tarifvertrages der jeweiligen Branche gebunden.“ Bisher hat die Bundesregierung dazu aber keinen Vorschlag gemacht.
Heil unterstrich auch, dass zum 1. Januar 2023 das geplante Bürgergeld eingeführt werde und damit die Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz IV) ersetzen solle. Auch darüber gibt es in der Bundesregierung noch keine Verständigung. Der SPD-Politiker hatte jüngst vorgeschlagen, das Bürgergeld so zu berechnen, dass es höher ausfalle als der Hartz-IV-Regelsatz. Das lehnt der Koalitionspartner FDP bisher ab.
Höherer Mindestlohn für sechs Millionen Menschen
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