Berlin, 24. Nov – Die Kostenübernahme des Bundes für Corona-Tests wird stärker eingeschränkt als von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) geplant. Der Haushaltsausschuss des Bundestages trug dem Minister am Donnerstag auf, Freitestungen aus einer Isolierung wegen einer Corona-Infektion nur noch bis zum 15. Januar zu übernehmen.
Nur unter dieser Maßgabe stimmte der Ausschuss der neuen Testverordnung zu, mit der die sogenannten Bürgertests für bestimmte Gruppen noch bis Ende Februar 2023 vom Bund finanziert werden. Die Kosten für die Verlängerung der Verordnung werden auf etwa 1,3 Milliarden Euro beziffert. Die geltende Verordnung läuft am Freitag aus. Die subventionierten sogenannten Drei-Euro-Tests etwa vor Veranstaltungsbesuchen fallen dann weg.
Bis Ende Februar soll es die vom Staat finanzierten Antigen-Schnelltests laut neuer Verordnung unter anderem noch vor Besuchen in Kliniken und Pflegeheimen geben sowie für deren Personal. „Es ist gut, dass es jetzt eine Einigung zur Weiterführung der Testverordnung bis zum 28. Februar 2023 gibt“, sagte Grünen-Haushälterin Paula Piechotta. „Besonders begrüßenswert ist, dass die Vergütung der Tests angesichts gesunkener Kosten der Testzentren an die Realität angepasst und reduziert wird.“ Bis Ende Januar 2023 müsse die Bundesregierung zudem einen ausführlichen Bericht zu den Testkosten seit dem 1. Juli 2022 vorlegen.
Haushälter schränken freie Corona-Tests weiter ein
Quelle: Reuters
Titelfoto: Bild von Tom auf Pixabay
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