Freitag, April 26, 2024
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Steuerkanzlei-Tipps: So prüfen Sie Ihren Grundsteuer-Bescheid richtig

Zum 1. Februar waren die Grundsteuer-Erklärungen für Haus-, Wohnungs- und Grundstücksbesitzer fällig. Aufgrund von Unverständlichkeiten fehlen jedoch noch Millionen von Erklärungen. Mit dem Versand der ersten Bescheide durch die Finanzämter steigt die Verwirrung unter den Bürgern. 

Soufian El Morabiti und Ali Doygun von GoldmanTax kennen die Herausforderungen: „Aufgrund des Grundsteuer-Wahnsinns ist es schwierig, den Überblick zu behalten und den Bescheid des Finanzamtes richtig zu prüfen. Sogar die Behörden erwarten Millionen von Einsprüchen.“ Sie geben in diesem Gastartikel Tipps aus ihrer Steuerkanzlei, worauf Bürger bei der Prüfung des Bescheids achten sollten und wie sie den Überblick behalten.

Einspruch bei potenzieller Verfassungswidrigkeit der Grundsteuerreform

Die Reform der Grundsteuer hat aufgrund ihrer Komplexität und möglichen Verfassungswidrigkeit viele Fragen und Unsicherheiten aufgeworfen. Bei einem Verdacht auf Verfassungswidrigkeit der Grundsteuerreform ist es allerdings ratsam, einen Steuerberater zu Rate zu ziehen. Dieser kann über die Optionen eines individuellen oder allgemeinen Einspruchs aufklären und bei Bedarf auch entsprechende Schritte einleiten. Um mögliche Fehler zu vermeiden und die eigenen Interessen zu schützen, sollten Betroffene sich bei Unsicherheiten daher professionelle Hilfe holen.

Fristverlängerung und drohende Einspruchsflut bei der Grundsteuerreform

Aufgrund der niedrigen Abgabebereitschaft der Grundsteuererklärungen bis zum 22. Dezember 2022 hat es eine Fristverlängerung für die Abgabe bis zum 31. Januar 2023 gegeben. Trotz dieser Verlängerung wird jedoch voraussichtlich ein großer Teil der Erklärungen verspätet eingehen, wie das Handelsblatt berichtet. 

Um einer Einspruchsflut entgegenzuwirken, fordert der Bundesvorsitzende der Steuergewerkschaft, Florian Köbler, dass die Bescheide vorläufig eingestellt werden. Ob diese Maßnahme tatsächlich zu einer Reduktion von Einsprüchen führen wird, bleibt abzuwarten. Betroffene Bürger sollten jedoch weiterhin darauf achten, ihre Grundsteuererklärungen fristgerecht abzugeben und sich bei Fragen oder Unsicherheiten an Experten zu wenden.

Personalengpässe führen zu Verzögerungen bei Steuerbescheiden

Andererseits kommt es aufgrund von Personalengpässen bei vielen Finanzämtern zu Verzögerungen bei der Bearbeitung von Steuerbescheiden. Insbesondere die Flut an Grundsteuererklärungen im Rahmen der Grundsteuerreform stellt eine große Herausforderung dar. Die Auswirkungen dieser Probleme sind für die betroffenen Bürger spürbar, da sich die Bearbeitungszeiten der Steuerbescheide verlängern können. Betroffene sollten sich daher darauf einstellen, dass es aufgrund der Umstände zu Verzögerungen kommen kann und gegebenenfalls Geduld aufbringen. Es bleibt abzuwarten, wie die Finanzämter auf diese Schwierigkeiten reagieren werden und welche Maßnahmen ergriffen werden, um die Arbeit zu erleichtern.

Kritik an Bewertungsverfahren bei der Grundsteuerreform

Die Reform der Grundsteuer hat bei vielen Experten Kritik hervorgerufen, da die Grundsteuerwerte im Rahmen eines typisierten Verfahrens ermittelt werden und die Berücksichtigung von objektspezifischen Besonderheiten fehlt. Zudem wird bemängelt, dass viele Grundsteuerbescheide ohne Vorbehalt der Nachprüfung erlassen werden, was die Möglichkeit von Änderungen einschränkt. In diesem Zusammenhang wird diskutiert, ob die Grundsteuerreform in ihrer aktuellen Form den Anforderungen an ein gerechtes und verfassungskonformes Steuersystem entspricht. Für betroffene Bürger ist es empfehlenswert, bei Fragen oder Unsicherheiten einen Steuerberater oder andere Experten zu konsultieren und gegebenenfalls Einspruchsmöglichkeiten prüfen zu lassen.

Wichtige Hinweise zur Steuerbefreiung für Körperschaften

Für steuerbegünstigte Körperschaften ist es wichtig, Befreiungstatbestände zur Grundsteuer zu prüfen, da in diesem Fall eine Befreiung im Rahmen der Erklärungspflichten zur Grundsteuerreform 2022 zwingend vorgesehen ist. Es kann jedoch vorkommen, dass der Bescheid keine Befreiung enthält, obwohl sie zusteht. Daher sollten betroffene Steuerzahler prüfen, ob sie die Befreiung noch beantragen müssen und die notwendigen Schritte einleiten. Eine versäumte Beantragung kann zu einer dauerhaften Belastung mit Grundsteuern führen, daher ist es wichtig, bis zur Bestandskraft der Bescheide die notwendigen Änderungen vorzunehmen oder Einspruch einzulegen.

Wie Steuerzahler jetzt vorgehen können

Es gibt verschiedene Handlungsoptionen für Steuerzahler im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform 2022. Eine Möglichkeit besteht darin, den Bescheid offenzuhalten und Einspruch einzulegen, da die Regelungen aufgrund ihrer potenziellen Verfassungswidrigkeit kritisch zu bewerten sind. Ohne Einspruch wird der Bescheid bestandskräftig, was nachträgliche Änderungen erschwert. Der Einspruch hält den Bescheid in allen Belangen offen, jedoch besteht das Risiko einer Verböserung für den Mandanten.

Steuerzahler sollten sich auch bewusst sein, dass der Einspruch Kosten verursacht und das Finanzamt in der derzeitigen Situation eher abschlägige Entscheidungen trifft. Bei Ablehnung des Einspruchs bleibt nur noch der Weg der Klage. Im Rahmen des Einspruchs könnte auch die Aussetzung der Vollziehung beantragt werden, für die derzeit jedoch keine Notwendigkeit besteht. Wenn das Verfahren nicht zugunsten des Antragstellers entschieden wird, fallen im Nachgang Zinsen an.

Betroffene sollten daher sorgfältig prüfen, ob sie von der Grundsteuer befreit sind und gegebenenfalls die notwendigen Schritte einleiten, um ihre Interessen zu schützen.

Autoren:

Ali Doygun und Soufian El Morabiti entwickeln mit GoldmanTax intelligente Steuerstrategien für den Mittelstand. Die beiden Steuerprofis haben es sich zur Aufgabe gemacht, die Steuerberatung zu revolutionieren und Mittelständlern dabei zu helfen, den niedrigsten für sie möglichen Steuersatz zu erhalten. Dabei setzt die Steuerkanzlei GoldmanTax auf die Steuerstrategien der erfolgreichsten Konzerne

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Aussagen des Autors und des Interviewpartners geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion und des Verlags wieder

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