Berlin, 07. Dez – Große und international tätige Konzerne sollen ihre Steuerzahlungen künftig stärker öffentlich machen müssen. Das Kabinett billigte dazu am Mittwoch einen Gesetzentwurf aus dem Bundesjustizministerium, mit dem eine EU-Richtlinie umgesetzt werden soll. Justizminister Marco Buschmann (FDP) sprach von einem Beitrag für mehr Steuertransparenz.
„Für eine öffentliche Debatte darüber, ob multinationale umsatzstarke Unternehmen und Konzerne auch dort Steuern zahlen, wo sie tätig sind, brauchen wir länderbezogene Ertragssteuerinformationen. Deshalb sollen solche Unternehmen und Konzerne künftig ihre Steuerzahlungen nicht mehr nur den Finanzbehörden mitteilen, sondern aufgeschlüsselt nach bestimmten Ländern der Öffentlichkeit zugänglich machen.“
Betroffen sind Unternehmen aus der EU oder mit größeren Aktivitäten in der EU. Sie müssen mindestens weltweite Umsätze von 750 Millionen Euro aufweisen. Die Aufschlüsselung der Steuerinformationen soll nach EU-Mitgliedsstaaten und bestimmten weiteren Steuerhoheitsgebieten erfolgen. Der Gesetzentwurf wird nun im Bundestag beraten. Die EU-Richtlinie muss bis zum 22. Juni 2023 in deutsches Recht umgesetzt werden.
Pflichtangaben für betroffene Konzerne sind unter anderem die Zahl der Mitarbeiter, Umsätze, das Vorsteuer-Ergebnis, bezahlte Ertragsteuern sowie einbehaltene Gewinne. Die Durchsetzung der Offenlegungspflichten wird dem Bundesamt für Justiz (BfJ) übertragen. „Dieses kann bei Säumnis Ordnungsgelder und bei inhaltlichen Verstößen Bußgelder verhängen“, so das Justizministerium.
Großkonzerne sollen Steuerzahlungen transparenter nach Ländern aufschlüsseln
Quelle: Reuters
Symbolfoto: Bild von Brett Hondow auf Pixabay
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