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Gericht sieht Portoerhöhung 2019 bis 2021 als rechtswidrig an

Düsseldorf, 18. Aug (Reuters) – Neuer Dämpfer vor Gericht für die Deutsche Post: Im juristischen Streit um die Höhe des Briefportos hat das Verwaltungsgericht Köln auch die Portogenehmigung 2019 bis 2021 für rechtswidrig erklärt. Das Verwaltungsgericht Köln habe in fünf Verfahren die Entgeltgenehmigung für die Post aufgehoben, weil sie rechtswidrig sei, teilte eine Sprecherin des Kölner Gerichts am Donnerstag mit. Für die Verbraucher hat das Urteil aber keine Wirkung – denn nur die Kläger, unter ihnen der Branchenverband BIEK, können dem Gericht zufolge nun von der Post zu viel bezahltes Porto zurückverlangen.

Zu Erhöhungen des Briefportos gibt es bereits mehrere Urteile, unter anderem vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Dieses hatte entschieden, die Anhebung des Portos für den Standardbrief 2016 bis 2018 sei rechtswidrig erfolgt. Der Bundestag hatte indes 2021 Änderungen am Postgesetz beschlossen, um die von den Gerichten beanstandeten Mängel abzustellen. 

Geklagt gegen die Erhöhung 2019 bis 2021 hatte erneut unter anderem der Verband BIEK, in dem Konkurrenten der Post organisiert sind. „Das Urteil bestätigt unsere Rechtsposition erneut“, erklärte BIEK-Chef Frank Bosselmann. Die aktuelle Rechtslage müsse nun dringend geändert werden. „Eine verbraucher- und wettbewerbsfreundliche Novelle des Postgesetzes ist längst überfällig“, betonte er. 

Aufgrund ihrer marktbeherrschenden Stellung ist die Deutsche Post gesetzlich verpflichtet, Portoerhöhungen von der Bundesnetzagentur genehmigen zu lassen. „Der Gesetzgeber hat in dieser Frage bereits nachgebessert“, erklärte der Regulierer mit Blick auf das Kölner Urteil. Dieses habe deshalb „für die Zukunft keine Auswirkungen“. Das Urteil habe auch keine Auswirkungen auf das aktuelle Porto, betonte die Post. Die Post hatte zuletzt die Preise zum Jahreswechsel angehoben, das Massenprodukt Standardbrief kostet jetzt 85 Cent und damit fünf Cent mehr als im Vorjahr.

Gericht sieht Portoerhöhung 2019 bis 2021 als rechtswidrig an

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Titelfoto: Symbolfoto

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