Freitag, April 26, 2024
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Gericht im Iran gibt Berufung zweier zum Tode verurteilter Demonstranten statt

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24. Dez – Im Iran hat der Oberste Gerichtshof der Berufung eines zum Tode verurteilten Demonstranten stattgegeben. Es habe Mängel bei der Untersuchung des Falles von Saman Saidi Jasin gegeben, erklärten die Justizbehörden am Samstag laut ihrem Informationsdienst Misan. In einem zweiten Fall sei das Urteil indes bestätigt worden. Zunächst hatten die Behörden mitgeteilt, es sei in zwei Fällen der Berufung stattgegeben worden und die Verfahren würden zurück an die Gerichte überwiesen, die die Urteile gefällt hätten. Später teilte Misan mit, der Gerichtshof habe seine Angaben korrigiert: Nur die Berufung von Jasin sei angenommen, das Urteil gegen Mohammad Kobadlu indes bestätigt worden. 

Dem Kurden Jasin, der über Ungleichheit, Unterdrückung und Arbeitslosigkeit rappt, wird die versuchte Tötung von Sicherheitskräften vorgeworfen, Zudem soll er eine Mülltonne in Brand gesetzt und in die Luft geschossen haben. Yasin bestreitet die Vorwüfe. Kobadlu soll laut Anklage während der Proteste gegen die iranische Staatsführung einen Polizeibeamten getötet und fünf weitere Personen verletzt haben.

Wegen der im September ausgebrochenen landesweiten Proteste gegen die Führung des Landes wurden in diesem Monat bereits zwei Demonstranten hingerichtet. Der 23-jährige Mohsen Schekari wurde beschuldigt, im September eine Hauptstraße blockiert und ein Mitglied der paramilitärischen Basidsch-Miliz mit einem Messer verletzt zu haben. Madschid Resa Rahnaward, ebenfalls 23, wurde beschuldigt, zwei Basidsch-Mitglieder erstochen zu haben. Beide wurden gehenkt. Die Basidsch-Miliz ist eine paramilitärische Freiwilligen-Gruppe und den mächtigen Revolutionsgarden zugeteilt. Sie spielt beim massiven Vorgehen gegen Demonstranten eine wichtige Rolle. 

Der Menschenrechtsorganisation Amnesty International zufolge fordern die Behörden die Todesstrafe für mindestens 26 Menschen. Amnesty spricht von Scheinprozessen, die darauf abzielten, Demonstrierende einzuschüchtern. Allen 26 wurde demnach das Recht auf eine angemessene Verteidigung und den Zugang zu einem Anwalt ihrer Wahl verweigert. Sie müssten sich stattdessen auf staatlich bestellte Anwälte verlassen, die wenig für ihre Verteidigung tun.

Die Menschenrechtsorganisation HRANA teilte mit, bis zum Freitag seien bei Protestkundgebungen 506 Menschen Demonstrantinnen und Demonstranten getötet worden. Darunter seien 69 Minderjährige. Mehr als 18.500 Protestierende seien festgenommen worden. Auch 66 Angehörige der Sicherheitskräfte seien bei den Unruhen ums Leben gekommen. 

Entzündet hatten sich die Proteste am Tod der 22-jährigen Mahsa Amini. Die Kurdin war am 16. September in Polizeigewahrsam unter strittigen Umständen gestorben. Die sogenannte Sittenpolizei hatte sie festgenommen, weil sie unangemessen gekleidet gewesen sein soll. Inzwischen haben sich die Proteste zur größten Herausforderungen für die Führung seit 1979 ausgewachsen. Damals wurde im Zuge der Islamischen Revolution der Schah gestürzt, und die Islamische Republik wurde ausgerufen – mit Ajatollah Ruhollah Chomeini als geistlichem und politischem Oberhaupt. Schilder von Straßen, die seinen Namen tragen, wurden bereits im Zuge der Proteste herabgerissen. Bei Kundgebungen wurde auch der Sturz der Führung unter Chomeinis Nachfolger Ajatollah Ali Chamenei offen gefordert. 

Gericht im Iran gibt Berufung zweier zum Tode verurteilter Demonstranten statt

Quelle: Reuters

Symbolfoto: Bild von mostafa meraji auf Pixabay

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